27.06.2006 - 3.2 Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Baule...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 27.06.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) bringt die
Vorlage ein; die vorgeschlagene Verfahrensweise gilt in Bauleitplanverfahren
für die Verfahrensschritte Aufstellung, Änderung und Ergänzung. Auf vereinzelte
Rückfragen der Teilnehmer, so u.a. zur Transparenz des Verfahrens;
Kostenfaktoren (tatsächlich geleistete Kosten sind in Rechnung zu stellen) etc.
geht Herr Goetzmann ein.
Es wird zwischen dem Ausschuss und der Verwaltung
vereinbart, dass der SB-Ausschuss
über Ablauf und Erfahrungen des ersten Projektes zeitnah informiert
wird.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Bei
Bauleitplanverfahren, die hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter
liegen, ist grundsätzlich im rechtlich zulässigen Rahmen vertraglich die
Übernahme der externen Kosten für Planung und etwaige Gutachten sowie die
Erstattung der verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens zu vereinbaren.
2.
Bei
der Neueinleitung von Bauleitplanverfahren ist anhand der Planungsziele zu
entscheiden, ob das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse
Dritter liegt.
3. Für die laufenden Bauleitplanverfahren ist mit der nächsten Entscheidung über die Prioritäten in der verbindlichen Bauleitplanung darüber zu entscheiden, welche Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegen. Deren Fortführung soll davon abhängig gemacht werden, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens von den Dritten vertraglich übernommen werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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571,5 kB
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