27.06.2006 - 3.1 Sonderstraßenbaubeitragssatzung für die baulich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- FB Grün- und Verkehrsflächen
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 27.06.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Beschluss:
- vertagt
Frau Dr.
von Kuick-Frenz teilt mit, dass im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen am
13.06.06 und im Ausschuss für Ordnung, Umwelt und Landwirtschaft am 15.06.06
seitens der Verwaltung informiert worden sei, dass der Landesbetrieb
Straßenwesen als übergeordnete Straßenbaubehörde gebeten wurde, das
Straßenbauprojekt Florastraße zu überprüfen. Dabei sollen vor allem die
geänderten städtebaulichen Rahmenbedingungen, die sich seit 2000 insbesondere
im Hinblick auf die ausgebauten Parkbuchten geändert haben, berücksichtigt
werden.
Dazu fand am 21.06.06 beim Landesbetrieb Straßenwesen ein
erstes Gespräch statt.. Dabei wurde die gewählte Querschnittsaufteilung
bestätigt. Bezüglich der Anordnung der Parkbuchten könnte aus der derzeitigen
städtebaulichen Situation eine Beitragspflicht verneint werden. Der Beitragsatz
würde sich von 3,15 €/m² auf 2,78 €/m² verringern.
Sollte dieser bisher mündlich gegebene Hinweis in
schriftlicher Form bestätigt werden, wird die Verwaltung bezüglich des
Beitragssatzes der Florastraße die Vorlage 06/SVV/0391 entsprechend anpassen
und in den Hauptausschuss am 16.08.06 einbringen.
Die Stadt ist nach dem Kommunalabgabengesetz zur
Beitragserhebung verpflichtet, deshalb müssen trotz fehlender
Anliegerinformation Beiträge erhoben werden. Dazu wurde durch das Rechtsamt die
Kommunalaufsicht um eine rechtliche Stellungnahme gebeten. Über das Ergebnis
könnte dann ebenfalls im Hauptausschuss am 16.08.06 informiert werden.
Dem Bauausschuss wird vorgeschlagen, die Ergebnisse der Abstimmungen mit den Landesbehörden abzuwarten und aufgrund der zeitlichen Folge der Sitzungstermine vor der SVV am 30.08.06 dem Hauptausschuss für die Sitzung am 16.08.06 die Beschlussempfehlung für die SVV zu überlassen.
Der
Vorsitzende erinnert die Verwaltung an die offensichtliche Mehrheitslage in der
Stadtverordnentenversammlung, die auch zur Rücküberweisung der Drucksache
führte. Nach seiner Meinung muss die Verwaltung bestrebt sein, einen
mehrheitsfähigen Kompromissvorschlag vorzulegen, will sie nicht Gefahr laufen,
mit einem weitergehenden Beschluss der SVV konfrontiert zu sein. Ob ein
„Nachlass“ von ca. 10% als der geforderte Interessenausgleich angesehen werden
kann, will er heute nicht beurteilen.
Nach
kurzer Diskussion wird durch den Ausschussvorsitzenden angemerkt, dass er eine
Behandlung im Nachgang im SB-Ausschuss in der Tat als überflüssig ansieht, wenn
der Hauptausschuss am 16.8.06 eine Empfehlung ausspricht, da die fachliche
Seite des Problems klar ist und es um eine politische Abwägung geht. Hierzu
erfolgt kein Widerspruch seitens der Ausschussmitglieder.
Aufgrund der Bitte von Herrn Cornelius sichert Frau Dr. von Kuick-Frenz ebenfalls für die Sitzung des HA am 16.8.06 zu, eine Gegenüberstellung in absoluten Zahlen Vergleich Haupterschließungsstraße und Anliegerstraßen vorzulegen.