27.06.2006 - 3.1 Sonderstraßenbaubeitragssatzung für die baulich...

Beschluss:
vertagt
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Frau Dr. von Kuick-Frenz teilt mit, dass im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen am 13.06.06 und im Ausschuss für Ordnung, Umwelt und Landwirtschaft am 15.06.06 seitens der Verwaltung informiert worden sei, dass der Landesbetrieb Straßenwesen als übergeordnete Straßenbaubehörde gebeten wurde, das Straßenbauprojekt Florastraße zu überprüfen. Dabei sollen vor allem die geänderten städtebaulichen Rahmenbedingungen, die sich seit 2000 insbesondere im Hinblick auf die ausgebauten Parkbuchten geändert haben, berücksichtigt werden.

 

Dazu fand am 21.06.06 beim Landesbetrieb Straßenwesen ein erstes Gespräch statt.. Dabei wurde die gewählte Querschnittsaufteilung bestätigt. Bezüglich der Anordnung der Parkbuchten könnte aus der derzeitigen städtebaulichen Situation eine Beitragspflicht verneint werden. Der Beitragsatz würde sich von 3,15 €/m² auf 2,78 €/m² verringern.

 

Sollte dieser bisher mündlich gegebene Hinweis in schriftlicher Form bestätigt werden, wird die Verwaltung bezüglich des Beitragssatzes der Florastraße die Vorlage 06/SVV/0391 entsprechend anpassen und in den Hauptausschuss am 16.08.06 einbringen.

 

Die Stadt ist nach dem Kommunalabgabengesetz zur Beitragserhebung verpflichtet, deshalb müssen trotz fehlender Anliegerinformation Beiträge erhoben werden. Dazu wurde durch das Rechtsamt die Kommunalaufsicht um eine rechtliche Stellungnahme gebeten. Über das Ergebnis könnte dann ebenfalls im Hauptausschuss am 16.08.06 informiert werden.

 

Dem Bauausschuss wird vorgeschlagen, die Ergebnisse der Abstimmungen mit den Landesbehörden abzuwarten und aufgrund der zeitlichen Folge der Sitzungstermine vor der SVV am 30.08.06 dem Hauptausschuss für die Sitzung am 16.08.06 die Beschlussempfehlung für die SVV zu überlassen.

 

Der Vorsitzende erinnert die Verwaltung an die offensichtliche Mehrheitslage in der Stadtverordnentenversammlung, die auch zur Rücküberweisung der Drucksache führte. Nach seiner Meinung muss die Verwaltung bestrebt sein, einen mehrheitsfähigen Kompromissvorschlag vorzulegen, will sie nicht Gefahr laufen, mit einem weitergehenden Beschluss der SVV konfrontiert zu sein. Ob ein „Nachlass“ von ca. 10% als der geforderte Interessenausgleich angesehen werden kann, will er heute nicht beurteilen.

 

Nach kurzer Diskussion wird durch den Ausschussvorsitzenden angemerkt, dass er eine Behandlung im Nachgang im SB-Ausschuss in der Tat als überflüssig ansieht, wenn der Hauptausschuss am 16.8.06 eine Empfehlung ausspricht, da die fachliche Seite des Problems klar ist und es um eine politische Abwägung geht. Hierzu erfolgt kein Widerspruch seitens der Ausschussmitglieder.

 

Aufgrund der Bitte von Herrn Cornelius sichert Frau Dr. von Kuick-Frenz ebenfalls für die Sitzung des HA am 16.8.06 zu, eine Gegenüberstellung in absoluten Zahlen Vergleich Haupterschließungsstraße und Anliegerstraßen vorzulegen.

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