28.06.2006 - 11 Änderung des Gesellschaftsvertrages der PRO POT...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Exner gibt eine kurze Erläuterung zum Sachverhalt.

 

Herr Dr. Scharfenberg interessiert, warum eine derartige Erweiterung notwendig ist und stellt unter Bezug auf die Synopse § 3 (1), 1. Anstrich, die Frage, wie eine Abgrenzung zum KIS erfolge.

 

Frau Dr. Schröter äußert ihre Bedenken zu § 3 (1), 2. Anstrich, der sehr weit gefasst sei.

 

Herr Exner verweist u.a. darauf, dass das, was hier beschrieben sei, aus gesellschaftsrechtlicher und kommunalrechtlicher Sicht gedacht sei; es stecke kein tieferer Sinn dahinter, etwa derzeit, dass damit unmittelbar verbunden sei, die definierten Dienstleistungen auch in Gänze für die Stadt zu erbringen. Verbunden sei damit nur die generelle Möglichkeit. Gesellschaftsrechtlich und auch steuerrechtlich sei die Neufassung, die die alte Fassung lediglich konkretisiere zu empfehlen. Es solle auch keine Konkurrenzsituation zum KIS initiiert werden.  Hier gelte die in der Begründung zitierte Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung.

 

Frau Birgit Müller fragt nach, warum dann die Vorlage in den Hauptausschuss eingebracht wurde. Im Weiteren äußert sie ihre Bedenken hinsichtlich eines möglichen Wettbewerbs zwischen KIS und Pro Potsdam GmbH, die aufgrund ihrer Größe ein ganz anderes Gewicht habe als der KIS.

 

Herr Exner verweist nochmals darauf, dass die Kommunalaufsicht mit einer allgemeinen Formulierung zum Unternehmenszweck nicht zufrieden gewesen sei und man dem Hinweis der Kommunalaufsicht nachkommen wolle. Es gehe darum, dass die Stadt gesellschaftsrechtlich die Option hat; inwieweit diese genutzt werde, sei eine andere Frage. Es könne jedoch mal sein, dass die Stadt an der einen oder anderen Stelle für ihre Investitionsstrategie die Pro Potsdam GmbH nutzen wolle.

 

Herr Schüler weist in seinen Ausführungen darauf hin, dass nichts Neues beschlossen werde. Der Stadt eröffne sich damit keine neuen Möglichkeiten.

Er betrachte diese Änderungen ebenfalls als Option, die nicht zwangsläufig umgesetzt werden müssen.

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Änderung des Gesellschaftsvertrages der PRO POTSDAM GmbH (§ 3 Abs. 1 und 2 des Gesellschaftsvertrages)

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 9 Ja-Stimmen/1 Gegenstimme/ 6 Stimmenthaltungen

angenommen

 

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Anlagen zur Vorlage