28.06.2006 - 12 Neuregelung der Vorlagepflichten der PRO POTSDA...

Beschluss:
vertagt
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Herr Exner gibt eine kurze Erläuterung zur Vorlage.

 

Herr Dr. Scharfenberg macht in seinen Ausführungen zunächst darauf aufmerksam, dass die Stadtverordneten die Möglichkeit haben festzulegen, wer die Gesellschafterversammlung ist; das könnte z.B. auch der Hauptausschuss sein.

 

Herr Dr. Scharfenberg merkt weiter an, dass seines Erachtens die Formulierung im Punkt 1 des Beschlussvorschlage, 1. Anstrich, eine Einschränkung darstelle; seines Erachtens habe man im Hauptausschuss alle Grundstücke zur Kenntnis gegeben, was sich insgesamt bewährt habe.

 

Herr Exner verweist u.a. darauf, wenn etwas im Wirtschaftsplan festgesetzt werde, so hätte man dies im Hauptausschuss zu behandeln. Der Beschlussvorschlag sei genau konform mit dem, was im Gesellschaftervertrag stehe.

Bezüglich des Hinweises, den Hauptausschuss als Gesellschafterversammlung einzusetzen, macht Herr Exner darauf aufmerksam, dass dies aus gesellschaftsrechtlichen Gründen so nicht möglich sei, weil dort nur einstimmig beschlossen werden könne; eine Gesellschafterin könne – auch wenn sie dort mit mehreren Personen vertreten sei – ihre Stimmen in der Gesellschafterversammlung nur einheitlich abgeben. Die Besetzung der Gesellschafterversammlung erfolge nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Hinzu käme, dass Gesellschaftsrecht als Bundesrecht das Kommunalrecht breche.

 

Herr Schubert bittet darum, den Tagesordnungspunkt um eine Sitzung zu schieben, um die Veränderung zur bisherigen Praxis nochmals abgleichen zu können.

 

Herr Bretz spricht sich ebenfalls dafür aus.

 

Die Vorlage wird zurückgestellt.

Wiedervorlage: 16. August 2006

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