28.06.2006 - 12 Neuregelung der Vorlagepflichten der PRO POTSDA...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, SB Finanzen und Berichtswesen
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 28.06.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Beschluss:
- vertagt
Herr Exner
gibt eine kurze Erläuterung zur Vorlage.
Herr Dr.
Scharfenberg macht in seinen Ausführungen zunächst darauf aufmerksam, dass die
Stadtverordneten die Möglichkeit haben festzulegen, wer die
Gesellschafterversammlung ist; das könnte z.B. auch der Hauptausschuss sein.
Herr Dr.
Scharfenberg merkt weiter an, dass seines Erachtens die Formulierung im Punkt 1
des Beschlussvorschlage, 1. Anstrich, eine Einschränkung darstelle; seines
Erachtens habe man im Hauptausschuss alle Grundstücke zur Kenntnis gegeben, was
sich insgesamt bewährt habe.
Herr Exner
verweist u.a. darauf, wenn etwas im Wirtschaftsplan festgesetzt werde, so hätte
man dies im Hauptausschuss zu behandeln. Der Beschlussvorschlag sei genau
konform mit dem, was im Gesellschaftervertrag stehe.
Bezüglich
des Hinweises, den Hauptausschuss als Gesellschafterversammlung einzusetzen,
macht Herr Exner darauf aufmerksam, dass dies aus gesellschaftsrechtlichen
Gründen so nicht möglich sei, weil dort nur einstimmig beschlossen werden
könne; eine Gesellschafterin könne – auch wenn sie dort mit mehreren Personen
vertreten sei – ihre Stimmen in der Gesellschafterversammlung nur einheitlich
abgeben. Die Besetzung der Gesellschafterversammlung erfolge nach dem
Hare-Niemeyer-Verfahren. Hinzu käme, dass Gesellschaftsrecht als Bundesrecht
das Kommunalrecht breche.
Herr
Schubert bittet darum, den Tagesordnungspunkt um eine Sitzung zu schieben, um
die Veränderung zur bisherigen Praxis nochmals abgleichen zu können.
Herr Bretz
spricht sich ebenfalls dafür aus.
Die
Vorlage wird zurückgestellt.
Wiedervorlage: 16. August 2006