29.06.2006 - 9 Sicherung der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE. PDS
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 29.06.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau
Dr. Müller bringt
den Antrag ein und begründet diesen. Sie erinnert daran, dass der Prüfauftrag
des Jugendhilfeausschusses an den Oberbürgermeister aus 2006 bezüglich der
Schulsozialarbeiten noch immer offen ist.
Frau
Knoblich fragt, ob
der Antrag auf den Haushalt 2007 abzielt, oder möglicherweise bereits für 2006
gelten soll.
Frau
E. Müller erinnert
daran, dass die im Antrag benannten Personalstellenkürzungen Teil des
Haushaltssicherungskonzeptes sowie der Ergebnisse und Schlussfolgerungen der
Bestands- und Bedarfsanalyse Jugend(sozial)arbeit 2004/2005 sind. Es handelt
sich hier um eine abgestimmtes
komplexes Gesamtpaket, das mittelfristig eine die Grundversorgung sichernde
Struktur der Potsdamer Jugendförderung gewährleisten soll. Dieses
berücksichtigt in seiner Prioritätensetzung bezüglich der Personalzumessung
sowohl das Verhältnis von sozialräumlich orientierten zu gesamtstädtischen
gesetzlich pflichtigen Leistungen der Jugendhilfe und dieser zu freiwilligen Aufgaben
im besonderen Stadtinteresse als auch die jeweiligen sozialräumlichen
Unterschiede, insbesondere die sozialen Belastungen.
Mit dem Beschluss zum
Jugendförderplan 2006 bis 2007/2009 folgten Jugendhilfeausschuss und
Stadtverordnetenversammlung den Analyseergebnissen und hieraus abgeleiteten
Planungsschlussfolgerungen der Verwaltung. Somit sind weitere
Personalstrukturveränderungen in den vorgenannten Teilbereichen für die
Verwaltung nur innerhalb des von Jugendhilfeausschuss und Stadtverordnetenversammlung
beschlossenen Personalkontingent- bzw. HSK-Rahmens sowie der damit verbundenen
Prioritätensetzungen möglich.
Die mit dem o.g. Jugendförderplan-Beschluss verbundenen Aufträge zur Definition künftiger Kernaufgaben offener stationärer Kinder- und Jugendarbeit und Eruierung von Kompensationsmöglichkeiten für die HSK-bedingten Personalstellenreduzierungen der Jugendförderung durch anderweitig finanzierte Angebote unter Nutzung der vorhandenen Jugendfördereinrichtungen sind in Arbeit, nachhaltige Lösungen allerdings erst im Zuge der sozialraumorientierten Strukturveränderungen der gesamten Potsdamer Jugendhilfe möglich bzw. zu erwarten.
Herr Dr. Henrich spricht sich dafür aus, dass der
Jugendhilfeausschuss um jede Stelle, die für die Kinder- und Jugendarbeit zu
bekommen ist, kämpfen muss.
Herr Liebe fragt, ob sich der Unterausschuss Jugendhilfeplanung
mit dem vorliegenden Antrag befasst hat.
Frau Dr. Müller verneint dies.
Frau Knoblich fragt, ob die 92.500 Euro in 2006 fehlen.
Herr
Schweers erklärt, dass das so für die Medienwerkstatt
zutrifft, für den Klub 18 und die Schulsozialarbeit erst 2007greifen würde.
Frau
Dr. Müller macht
darauf aufmerksam, dass die Personalkosten nicht in das Jahr 2007 übertragbar
sind.
Frau
E. Müller weist
darauf hin, dass es Minderausgaben bei Personalkosten in diesem Jahr gibt. Dies
ist für 2007 nicht vorhersehbar.
Um eine
qualifizierte Schulsozialarbeit durchführen zu können, werden dauerhaft Stellen
benötigt.
Herr
Schweers sagt zu, die Analyse spätestens
im September 2006 vorzulegen.
Herr
Wartenberg schlägt
vor, dass sich der Unterausschuss Jugendhilfeplanung erst mit der Analyse
befasst und anschließend die Diskussion im Jugendhilfeausschuss geführt werden
sollte.
Frau
Dr. Müller schlägt
folgende Änderung des Antrages vor:
„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass aus regelmäßig jährlich entstehenden Minderausgaben bei Personalkosten dauerhaft Projekte und Personalstellen gemäß §§ 11 bis 14 KJHG in Höhe finanziert werden.“
Herr
Liebe beantragt,
sich auf eine Summe von mindestens 100.000 Euro festzulegen.
Herr Dr. Henrich beantragt aufzunehmen, dass anteilmäßige Mittel bereits für
2006 einzustellen sind.
Geändeter
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass aus regelmäßig
jährlich entstehenden Minderausgaben bei Personalkosten dauerhaft Projekte und
Personalstellen gemäß §§ 11 bis 14 KJHG in Höhe von mindestens 100.000 Euro pro
Jahr, anteilmäßig bereits für 2006, finanziert werden.