29.06.2006 - 10 Umsetzung der "Leitlinien zur Familienpolitik" ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Jugendamt
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 29.06.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Frau
Dr. Müller
informiert, dass sich der Ausschuss Gesundheit und Soziales in seiner Sitzung
am 20.06.2006 dafür ausgesprochen hat, auf S. 4 der Leitlinien den Punk 2 „ Der
Familienbegriff“ wie folgt ergänzt
wird: „Der Familienbegriff im Sinne dieser Leitlinie“.
In der
weiteren Diskussion im Ausschuss Gesundheit und Soziales wurde auf S. 4 der
Leitlinien im Punkt 2 (Familienbegriff) folgende Änderung der Formulierung
empfohlen:
„Familien
sind Haushalte .... die mit einem oder mehreren Minderjährigen in einem
Haushalt leben...“
Der Jugendhilfeausschuss
schließt sich diesen Formulierungsvorschlägen an.
Herr van Leeuwen spricht sich für die Leitlinien aus. Der
Familienpass sollte aus seiner Sicht definiert werden. Bevor er dem
Familienpass zustimmen kann, bittet er um Erläuterung, was sich hinter dem
Familienpass verbirgt.
Frau Schulze weist darauf hin, dass jetzt ein Familienpass des
Landes herausgegeben wurde. Dieser sollte hier Berücksichtigung finden
Herr
Schweers berichtet,
dass der Finanzausschuss in der Oktobersitzung dargestellt haben möchte, welche
finanziellen Auswirkungen ein Familienpass hat.
Herr
van Leeuwen sieht
Widersprüche in den Leitzielen 2 und 9 auf Seite 5 zum Punkt 3 der Leitlinien.
Frau E. Müller macht deutlich, dass dies lediglich aus dem
Landesprogramm übernommen wurden. Hieraus müssen Handlungsempfehlungen
entwickelt werden.
Herr
Schweers erklärt,
dass dies die Leitziele der Landesregierung sind.
Herr
Dr. Henrich weist
auf redaktionelle Fehler auf Seite 11 bei Handlungsempfehlungen „Sport“ hin.
Frau
Parthum: fragt, ob
in den Handlungsempfehlungen „Kinder- und Jugendarbeit“ aus S. 13 der
Leitlinien die offene Kinder- und Jugendarbeit gemeint ist.
Herr
Schweers erklärt,
dass die offene Kinder- und Jugendarbeit gemeint ist.
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Den Bericht des Oberbürgermeisters zu den im Zusammenhang
mit den „Leitlinien zur Familienpolitik“ der Landesregierung von Brandenburg
stehenden konkreten Maßnahmen sowie deren Aufnahme und Umsetzung durch die
Potsdamer Leitlinie Kinder- und Familienpolitik:
„
Die Landeshauptstadt Potsdam ist beispielgebende kinder- und
familienfreundliche Gemeinde“
Anlagen zur Vorlage
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