29.06.2006 - 6 Information zu Reihenuntersuchungen bei 2- bis ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Kaiser erklärt, dass die Reihenuntersuchungen als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung durch das Gesundheitsamtes durchzuführen sind.

Aufgrund des Rückganges der Wahrnehmung der Reihenuntersuchungen wurde durch das MASGF ein Runderlass herausgegeben, nachdem 80 % der 2- bis 4jährigen Kinder untersucht werden müssen. Das bedeutet, dass mit dem selben Personal jetzt ca. 2.900 Kinder mehr untersucht werden müssen. Daher müssen Kompromisslösungen gefunden werden.

Zugunsten der 2- bis 4jährigen werden bei den Schülern der 10. Klassen die die Schule verlassen, Schulabgangsuntersuchungen durchgeführt.

Die Untersuchungen der Schüler der 6. Klassen wird ein Stück weit zurückgestellt. Auch die Untersuchungen zur Schuleinführung können bei denjenigen entfallen, die sich gesund weiterentwickelt haben. Hier gibt es auch entsprechende Signale aus den Einrichtungen oder von Eltern.

 

Frau E. Müller ergänzt, dass jetzt eine halbe Kinderarztstelle zur Besetzung ausgeschrieben wurde.

 

Herr Papadopoulos fragt, wie die 80 % der zu untersuchenden Kinder erreicht werden.

 

Frau Kaiser erklärt, dass hier versucht wird, ein Maximum zu erreichen. Ein großer Teil der Kinder wird in Kindereinrichtungen betreut. Die Eltern, deren Kinder nicht in Einrichtungen betreut werden, werden durch das Gesundheitsamt angeschrieben.

 

Frau E. Müller erklärt, dass hier ein hoher Anteil an präventiver Arbeit geleistet wird und somit die Krankenkassen entlastet werden. Diese sollten sich hier finanziell beteiligen.

 

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