29.06.2006 - 6 Information zu Reihenuntersuchungen bei 2- bis ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 29.06.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Frau Kaiser
erklärt, dass die Reihenuntersuchungen als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach
Weisung durch das Gesundheitsamtes durchzuführen sind.
Aufgrund des Rückganges der Wahrnehmung der
Reihenuntersuchungen wurde durch das MASGF ein Runderlass herausgegeben,
nachdem 80 % der 2- bis 4jährigen Kinder untersucht werden müssen. Das
bedeutet, dass mit dem selben Personal jetzt ca. 2.900 Kinder mehr untersucht
werden müssen. Daher müssen Kompromisslösungen gefunden werden.
Zugunsten der 2- bis 4jährigen werden bei den Schülern
der 10. Klassen die die Schule verlassen, Schulabgangsuntersuchungen
durchgeführt.
Die Untersuchungen der Schüler der 6. Klassen wird ein
Stück weit zurückgestellt. Auch die Untersuchungen zur Schuleinführung können
bei denjenigen entfallen, die sich gesund weiterentwickelt haben. Hier gibt es
auch entsprechende Signale aus den Einrichtungen oder von Eltern.
Frau E. Müller
ergänzt, dass jetzt eine halbe Kinderarztstelle zur Besetzung ausgeschrieben
wurde.
Herr Papadopoulos fragt, wie die 80 % der zu untersuchenden Kinder erreicht werden.
Frau Kaiser erklärt,
dass hier versucht wird, ein Maximum zu erreichen. Ein großer Teil der Kinder
wird in Kindereinrichtungen betreut. Die Eltern, deren Kinder nicht in
Einrichtungen betreut werden, werden durch das Gesundheitsamt angeschrieben.
Frau E. Müller
erklärt, dass hier ein hoher Anteil an präventiver Arbeit geleistet wird und
somit die Krankenkassen entlastet werden. Diese sollten sich hier finanziell
beteiligen.