29.06.2006 - 7 Föderalismusreform und einheitliche Kinder- und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Harder bringt in seiner Funktion als Vorsitzender des Unterausschusses Jugendhilfeplanung den Antrag ein und begründet diesen.

 

Frau Dr. Müller schlägt vor, dies dann möglicherweise auch den zuständigen Ausschüssen im Bundestag zuzuleiten.

 

Herr Liebe macht darauf aufmerksam, dass die Diskussion zu den Strukturen der Jugendämter schon geraume Zeit geführt wird.

Er unterstützt den Antrag.

 

Herr Schweers weist darauf hin, dass es tatsächlich in zwei Bundesländern die Diskussion zur Auflösung der Jugendämter und Jugendhilfeausschüsse gibt. Auch der Landesjugendhilfeausschuss hat sich mit diesem Thema befasst und dies klar abgelehnt.

 

Herr van Leeuwen fragt, ob es für Brandenburg auch zu befürchten wäre, dass dies eintritt.

 

Herr Schweers weist darauf hin, dass hier Bundesgesetze an die Landesebene abgegeben werden sollen. Der Umgang des Landes Brandenburg mit dieser Situation ist nicht vorauszusehen.

 

Frau Dr. Müller schlägt vor, mit dem Beschluss des Antrages auch die Weiterleitung an den Bundestag und die entsprechenden Ausschüsse zu beschließen.

 

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Beschlusstext:

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

Der Jugendhilfeausschuss der Landeshaupt Potsdam spricht sich für die Beibehaltung der bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen des SGB VIII für Aufgabenstellungen (§§ 1, 2, 79, 82 ff.), Organisationsregelungen (§§ 69 ff.) und Verfahren (§§ 36 ff., 78, 80) in der Kinder- und Jugendhilfe aus.

Nur so können das Kindeswohl und gleichwertige Lebensverhältnisse für Kinder, Jugendliche und ihre Familien im förderalen Bundesstaat angemessen geschützt und gefördert werden.

Die im März 2006 vorgeschlagene Änderung von Artikel 84 Grundgesetz wird für die Kinder- und Jugendhilfe abgelehnt.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               10

Ablehnung:                    0

Dem Antrag wird zugestimmt.