29.06.2006 - 7 Föderalismusreform und einheitliche Kinder- und...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 29.06.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr
Harder bringt in
seiner Funktion als Vorsitzender des Unterausschusses Jugendhilfeplanung den
Antrag ein und begründet diesen.
Frau
Dr. Müller schlägt
vor, dies dann möglicherweise auch den zuständigen Ausschüssen im Bundestag
zuzuleiten.
Herr
Liebe macht darauf
aufmerksam, dass die Diskussion zu den Strukturen der Jugendämter schon geraume
Zeit geführt wird.
Er
unterstützt den Antrag.
Herr
Schweers weist
darauf hin, dass es tatsächlich in zwei Bundesländern die Diskussion zur
Auflösung der Jugendämter und Jugendhilfeausschüsse gibt. Auch der
Landesjugendhilfeausschuss hat sich mit diesem Thema befasst und dies klar
abgelehnt.
Herr
van Leeuwen fragt,
ob es für Brandenburg auch zu befürchten wäre, dass dies eintritt.
Herr
Schweers weist
darauf hin, dass hier Bundesgesetze an die Landesebene abgegeben werden sollen.
Der Umgang des Landes Brandenburg mit dieser Situation ist nicht vorauszusehen.
Frau
Dr. Müller schlägt
vor, mit dem Beschluss des Antrages auch die Weiterleitung an den Bundestag und
die entsprechenden Ausschüsse zu beschließen.
Beschlusstext:
Der Jugendhilfeausschuss möge
beschließen:
Der Jugendhilfeausschuss der Landeshaupt Potsdam spricht
sich für die Beibehaltung der bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen des SGB
VIII für Aufgabenstellungen (§§ 1, 2, 79, 82 ff.), Organisationsregelungen (§§
69 ff.) und Verfahren (§§ 36 ff., 78, 80) in der Kinder- und Jugendhilfe aus.
Nur so können das Kindeswohl und gleichwertige
Lebensverhältnisse für Kinder, Jugendliche und ihre Familien im förderalen
Bundesstaat angemessen geschützt und gefördert werden.
Die im März 2006 vorgeschlagene Änderung von Artikel
84 Grundgesetz wird für die Kinder- und Jugendhilfe abgelehnt.