17.08.2006 - 7 Grundstückssuche für Tierheimneuba...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Wanke macht deutlich, dass durch den Tierschutzverein das Grundstück Michendorfer Chaussee 144 favorisiert wird, da dieses Grundstück fast vollständig erschlossen und gut erreichbar ist.

 

Herr Ernst weist darauf hin, dass die Mitteilungsvorlage bereits im HA am 28.06.2006 vorgestellt wurde. Er macht darauf aufmerksam, dass es in der Zeit der Erarbeitung der Vorlage einen Wechsel des Vorstandes des Tierschutzvereins gab.

Er verweist auf eine entsprechende Stellungnahme der Bauverwaltung, in der begründet wird warum das Gelände in der Michendorfer Chaussee 144 für den Standort des Tierheimes nicht in Betracht kommt. Er bietet an, diese Stellungnahme als Anlage zum Protokoll zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung wird sich auch weiterhin gemeinsam mit dem Tierschutzverein und dem Tierschutzbeirat um einen geeigneten Standort bemühen.

 

Herr Kirsch fragt, ob es beim Standort Marquardter Damm in Fahrland aus Sicht der Verwaltung neben dem Naturschutz weitere Ablehnungsgründe gibt.

 

Frau Dr. Lehmann weist darauf hin, dass hier keine Bebauung und keine Umzäunung vorhanden ist, was sich negativ auf die Kosten für den Neubau auswirken würde. Die in der Mitteilungsvorlage aufgeführten baurechtlichen Bedenken bestehen nicht mehr.

 

Herr Jäkel regt an, dass die Verwaltung  eine aktualisierte Mitteilungsvorlage vorlegt, in der die Widersprüche zu den Aussagen der Verwaltung in der heutigen Sitzung ausgeräumt werden.

 

Frau Dr. Lehmann erklärt, dass das heute vorgetragene der neue Sand ist.

 

Herr Mühlberg weist auf den Fundtierbetreuungsvertrag mit den Umlandgemeinden hin und fragt, welche Ausmaße die in der Mitteilungsvorlage erwähnte Aussage der Umlandgemeinden hat, dass keine Bereitschaft zur Beteiligung am Tierheimneu- bzw. –umbau besteht.

 

Herr Kirsch bittet um Auflistung der finanziellen Auswirkungen des Grundstückserwerbs, Tierheimneubaus und des städtischen Anteils der Finanzierung.

 

Herr Grünberg bittet um Auflistung der Planungen für die Michendorfer Chaussee 144.

 

Herr Kirsch fragt, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um ein Tierheim neben anderem Gewerbe in der Michendorfer Chaussee 144 ansiedeln zu können.

 

Herr Lehmann weist darauf hin, dass es sich hier um eine Mitteilungsvorlage handelt, die lediglich zur Kenntnis genommen werden muss.

 

Herr Jäkel bittet um Erläuterung der Finanzierungsanteile bei der Unterbringung von Fundtieren.

 

Herr Ernst macht deutlich, dass 60 % der Fundtiere aus dem Stadtgebiet und 40 % aus dem Umland sind. Die Finanzierung erfolgt 1:1.

Es gibt mit jeder einzelnen Gemeine einen Fundtierbetreuungsvertrag. Alle Umlandgemeinden wurden diesbezüglich angeschrieben. Die Gemeinden können sich aus finanziellen Gründen nicht an der Finanzierung beteiligen. Daher wird erwogen, die Betreuungsverträge zu kündigen. Die Zahl der Fundtiere könnte sich reduzieren, wenn die Betreuungsverträge gekündigt werden, da sich die Gemeinden aus finanziellen Gründen nicht beteiligen können.

 

Herr Mühlberg fragt, ob nach Kündigung der Betreuungsverträge mit dem Umlandgemeinden der derzeitige Standort weitergeführt werden kann.

 

Herr Ernst bestätigt dies. Er macht deutlich, dass dadurch auch die amtstierärztlichen Auflagen erfüllt werden.

 

Herr Kirsch bittet um Auflistung der möglichen Einnahmen durch die Fundtierbetreuung der Tiere aus den Umlandgemeinden. Er regt Änderungskündigung der Verträge an.

 

Frau Dr. Lotz fragt, um welche Gemeinden es sich hier handelt.

 

Frau Dr. Lehmann erwähnt hier u.a. Teltow, Werder u.s.w.

 

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Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.