05.09.2006 - 5.3 Zwischenbericht zur Arbeit der übergreifenden A...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Aufgrund von technischen Schwierigkeiten (Beamer-Präsentation) werden die BE zu den TOP`s 5.3 und 5.4 vorgezogen.

 

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) erinnert an die Aufgabenstellung und die Festlegung zur Bildung einer internen Arbeitsgruppe. Dies ist erfolgt. Hauptanliegen sei die Förderung von Kulturträgern, insbesondere aller gemeinnützigen Einrichtungen durch Ausnahmeregelungen von der Werbesatzung. Frau Holtkamp informiert darüber, dass eine Vielzahl von Wünschen vorliegt und geht kurz auf die schwierige Beurteilung ein.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz ergänzt, dass die Bandbreite der Wünsche geklärt sei; jetzt ist eine Prüfung notwendig.  Mit dem mit den Ministerien erfolgt eine Abstimmung zur rechtlichen Zulässigkeit. Die Verwaltung bereitet dies auf. Voraussichtlich wird zum Jahreswechsel eine Vorlage zur Entscheidung vorgelegt werden, ob die Werbesatzung geändert werden soll.

 

Herr Cornelius macht aufmerksam, dass es Protest von Gewerbetreibenden jetzt schon gibt und dieser erneuert wird, wenn nur für gemeinnützige Einrichtungen Ausnahmeregelungen beschlossen werden. Dies bedarf einer juristischen Prüfung.

 

Frau Hüneke hätte sich aus der AG einen konsensfähigen Vorschlag gewünscht.

 

Aufgrund des Hinweises von verschiedenen Teilnehmern zur Kontaktaufnahme / zum Vergleich mit anderen Städten, sichert Frau Dr. von Kuick-Frenz zu, dass auch dieser Aspekt berücksichtigt wird.

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