05.09.2006 - 3.3 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Beb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 05.09.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- vertagt
Frau Dr. von Kuick-Frenz bringt
die Vorlage kurz ein und informiert, dass der Kleingartenbeirat in seiner
Sitzung am 4. 7. 06 informiert worden ist.
Herr Jäkel sieht die
Vorlage nicht entscheidungsreif und bittet folgende Hinweise im Protokoll
festzuhalten:
- FNP 2001 -> 100 % Grünfläche Kleingärten
festgesetzt;
Entwurf
FNP 04/2006 – ebenso
Kleingartenkonzept
– ebenso
Änderung
FNP wäre erforderlich!
Änderung
Kleingartenkonzept -> Aktualisierung nötig bzgl. Ausgleich von Defiziten
- 11 Gärten überplant!
1
Hauptbrunnen überplant!
è
Details -> KG-Beirat
21.09.2006
- komplette Umnutzung der Grünflächen!
Wie
soll der Verlust 100% Grün im Stadtteil kompensierbar sein?
è
Details ->
OUL-Ausschuss 14.09.2006
- Konkrete Planabsicht Flächennutzung ist
klärungsbedürftig.
Stärkere
Einbringung der Fläche der Kaufhalle im Schlaatz-Zentrum nötig!
è
Anlage 1 ist präziser
zu fassen
5. Planungsziel prüfen! Flächenverteilung optimieren
-> z.B. 500 m² Getränkemarkt ins Zentrum bringen. 1/3 Fläche außen ->
nach innen verschieben.
Durch gemeinsame
wirtschaftliche Betrachtung beider Standorte im Innern des Schlaatzes und am
Rand des Schlaatzes sollte ein tragfähiges Gesamtkonzept entwickelt werden.
Dabei kann durch geringeren Flächeneingriff am Rand Grün erhalten werden,
vermutlich auch mehrere Gärten.
Im Gegenzug kann der
ergänzende Handelsstandort im Innern des Schlaatzes gestärkt werden. Die dort
vorhandene erschlossene Fläche soll genutzt werden. Wir wollen keinen
Alibi-Verkaufskiosk.
Es lohnt gemeinsam mit dem
Vorhabenträger, den Fachleuten der Stadt, dem VGS die Flächenpotentiale zu
optimieren!
Abschließend beantragt Herr Jäkel die Vertagung der Abstimmung auf die nächste Sitzung nach Tagung des Kleingartenbeirates am 21.09.06 und des OUL-Ausschusses am 14.09.06.
Frau Dr. von Kuick-Frenz kann der Verweigerungshaltung von Herrn Jäkel
zum Aufstellungsbeschluss nicht folgen; hier handelt es sich um einen Aufstellungsbeschluss;
würde man dem Wunsch von Herrn Jäkel nachkommen, wäre die Behandlung erst in
der STVV November 2006 möglich. Frau Dr. von Kuick-Frenz erinnert an die
bereits im früheren SB-Ausschuss gegebenen Informationen. Die kritisch
benannten Punkte könnten über das B-Plan-Verfahren und im städtebaulichen
Verfahren geprüft werden.
Auch Frau Oldenburg verschließt sich die Notwendigkeit des
Aufstellungsbeschlusses. Eine Verbesserung der Wohnqualität wird nicht durch
eine Verkaufsstelle am Rande erfolgen. Die Absichtserklärung in der Vorlage ist
zu weich formuliert.
Herr Niehaus (VGS) informiert über den Stand der Verhandlungen im
Kleingartenverband. Er betont, dass der Kleingartenverband dem Vorhaben
ablehnend gegenüber steht.
Herr Kümmel stellt folgenden Ergänzungsantrag:
neu Punkt 4.
4. Im Durchführungsvertrag ist zu sichern, dass ein Nahversorger am
Schilfhof
durch den
Investor weiter betrieben wird.
Frau Hüneke stellt folgenden Ergänzungsantrag:
neu Punkt 5.
5.
Ausgleichsmaßnahmen
für neuversiegelte Flächen sind im unmittelbaren Umfeld vorzusehen.
Herr Cornelius geht auf die Situation des Versorgers am Markt erläuternd
ein.
Der Ausschussvorsitzende unterbreitet folgenden
Verfahrensvorschlag zum Ablauf: In der Erwartung, dass das Votum des Kleingartenbeirates am 21.9.06
abgegeben wird, verständigt sich der SB-Ausschuss darauf, die Empfehlung zur
Beschlussvorlage in der Pause der STVV am 27.09.2006 abzugeben.
Es erfolgt die gemeinsame Abstimmung der v.g. Ergänzungsanträge von Herrn
Kümmel und Frau Hüneke – einstimmig (9/0/0).
Abstimmung des GO-Antrages von Herrn Dr. Seidel, die Endabstimmung in der
Pause der STVV 27.9.06 vorzunehmen – einstimmig (9/0/0).
Beschlusstext
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 27 „Horstweg / An
der Alten Zauche“ ist gemäß § 2 BauGB aufzustellen (s. Anlage
1).
- Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend
dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von
Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS
01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s.
Anlage 2).
- Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren
hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (s.
Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die
künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom
Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von
Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse
Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).
zusätzlich
4.
Im
Durchführungsvertrag ist zu sichern, dass ein Nahversorger am Schilfhof durch
den Investor weiter betrieben wird.
5.
Ausgleichsmaßnahmen
für neuversiegelte Flächen sind im unmittelbaren Umfeld vorzusehen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
25,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
216,1 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
19 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
19,5 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
22 kB
|