05.09.2006 - 3.4 Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 05.09.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Holtkamp (Bereich
Verbindliche Bauleitplanung) gibt einleitende Erläuterungen zur Vorlage und
geht auf kurze Nachfragen insbesondere zur Lärmbelastung der Anwohner ein.
Frau
Holtkamp verweist auf die ausgereichte Tischvorlage; hier zusätzliche
städtebauliche Textliche Festsetzung Nr. 7 zur Absicherung, dass die lärmverursachenden
Nutzungen auf den Flächen „Sportanlagen“ und „Kleinspielfeld“ erst dann
aufgenommen werden dürfen, nachdem sie gem. den städtebaulichen
Textfestsetzungen 6.1 und 6.2 vorgeschriebenen Vorkehrungen zum Schutz der
westlich an das Bebauungsplangebiet angrenzenden Siedlungsteile realisiert
worden sind.
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 8 „Fußball – Freizeit - Zentrum“ wird mit dem Titel Bebauungsplan Nr. 8 „Sport – und Freizeitanlage“ (Neu Fahrland) fortgeführt.
2. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 8 „Sport- und Freizeitanlage“ (Neu Fahrland) in seinen Geltungsbereichsgrenzen gemäß Anlage 2 ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlage 3).
+ Änderungen siehe ausgereichter
Tischvorlage in den Textlichen Festsetzungen
Anlagen zur Vorlage
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316,4 kB
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318,5 kB
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3
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3,7 MB
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4
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1,6 MB
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Anlagen
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1
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466,8 kB
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