06.09.2006 - 7.4 Sachstandsbericht zur Übertragung der Berechnun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Zusätze:
- aus HA 16.08.06
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 06.09.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Frau E. Müller informiert, dass erst eine rechtsgültige
Satzung vorliegen und eine erste Veranlagung auf deren Grundlage erfolgen
müsse, um eine Übertragung vornehmen zu können. Herr Dr. Scharfenberg
kritisiert, dass der Auftrag an die Verwaltung bereits am 01.06.2005 erteilt
wurde und er nun davon ausgehe, dass es noch gar keine Gespräche zur Prüfung
der Konditionen gegeben habe.
Frau
E. Müller wiederholt die Notwendigkeit einer rechtsgültigen Satzung und der
Erstveranlagung, weil erst dann klar sei, welche Einsparungen die Verwaltung
habe und wie viel die Stadt für die Übergabe der Leistungen an die Stadtwerke
zahlen müsse. Man brauche die notwendigen Fakten, um die Auswirkungen und
notwendigen Kapazitäten darstellen zu können. Die Verzögerung habe auch etwas
mit dem Wechsel des Berechnungsmodus’ zu tun. Als möglichen Termin für die Vorlage eines Ergebnisse nennt
Frau E. Müller den Januar/Februar 2007.