06.09.2006 - 7.4 Sachstandsbericht zur Übertragung der Berechnun...

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Frau E. Müller informiert, dass erst eine rechtsgültige Satzung vorliegen und eine erste Veranlagung auf deren Grundlage erfolgen müsse, um eine Übertragung vornehmen zu können. Herr Dr. Scharfenberg kritisiert, dass der Auftrag an die Verwaltung bereits am 01.06.2005 erteilt wurde und er nun davon ausgehe, dass es noch gar keine Gespräche zur Prüfung der Konditionen gegeben habe.

Frau E. Müller wiederholt die Notwendigkeit einer rechtsgültigen Satzung und der Erstveranlagung, weil erst dann klar sei, welche Einsparungen die Verwaltung habe und wie viel die Stadt für die Übergabe der Leistungen an die Stadtwerke zahlen müsse. Man brauche die notwendigen Fakten, um die Auswirkungen und notwendigen Kapazitäten darstellen zu können. Die Verzögerung habe auch etwas mit dem Wechsel des Berechnungsmodus’ zu tun.  Als möglichen Termin für die Vorlage eines Ergebnisse nennt Frau E. Müller den Januar/Februar 2007.

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