12.09.2006 - 3 Behindertengerechte Ausstattung des Hans-Otto-T...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Di., 12.09.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Frau Dr.
Müller macht darauf
aufmerksam, dass es in der Begleitung dieses städtischen Bauvorhabens durch die
Verantwortlichen für die Behinderten offensichtlich Versäumnisse gab.
Hier muss
zukünftig darauf geachtet werden, derartige Mängel zu verhindern.
Frau
Geywitz bittet,
dass von Seiten des Kommunalen Immobilien Service (KIS) berichtet wird, welche
Maßnahmen ergriffen wurden, um die Mängel zu beheben.
Herr
Becker
(Behindertenbeirat) weist darauf hin, dass erhebliche Mängel u.a. bei der
behindertengerechten Ausstattung und Größe der Sanitäreinrichtungen vorlagen,
die aufgrund des Druckes durch den Behindertenbeirat behoben werden.
Auch die
Treppenstufen im Foyer sind für Sehbehinderte schwer zu erkennen da diese
dunkelrot und nicht markiert sind.
Im
Kassenbereich ist der Tresen so hoch, dass der Rollstuhlfahrer hier große
Probleme hat.
Herr
Richter weist
darauf hin, dass der KIS ein vollständig geplantes Objekt übernommen hat.
Der KIS hat
in der Abstimmungsrunde im Rohbau die Hinweise des Behindertenbeirates und des
Behindertenbeauftragten nach seinen Möglichkeiten umgesetzt. Beim
Behinderten-WC konnte in der Tat lediglich nur eine Notlösungen geschaffen
werden, da man hier eine tragende Wand versetzen müsste. Eine vollständige
DIN-konforme Korrektur ist hier nicht möglich.
Die Treppen
im Foyer haben eine kontrastreiche Farbgebung erhalten.
Herr
Richter betont, dass alles, was am Bau korrigiert werden konnte, durch den KIS
auch korrigiert wurde.
Er
versichert, dass bei allen Projekten des KIS eine Abstimmung mit dem
Behindertenbeirat und dem Behindertenbeauftragten erfolgt.
Frau
Geywitz weist
darauf hin, dass der Behindertenbeauftragte heute nicht anwesend ist, um sich
zu rechtfertigen.
Herr
Krause macht
deutlich, dass es hier um die Einhaltung von Rechtsvorschriften geht.
Frau
Paulsen fragt Herrn
Richter, wer die Baugenehmigung erteilt hat.
Herr
Richter erklärt,
dass die untere Baubehörde der Landeshauptstadt Potsdam die Baugenehmigung erteilt
hat.
Frau
Paulsen stellt
fest, dass somit der Fehler im Hause erfolgt ist. Die Stadtverwaltung sollte
sich Gedanken machen, ob es hier eine andere Regelung gibt.
Frau
Basekow weist
darauf hin, dass ein Behinderten-WC und Rampen Bestandteil einer Baugenehmigung
sind.
Frau
Müller empfiehlt
gemeinsam, mit dem KIS zu prüfen, inwieweit hier Lösungen gefunden werden
können.
Sie macht
auch darauf aufmerksam, dass der jetzige Behindertenbeauftragte noch nicht im
Amt war, als das Theater geplant wurde.
Sie bittet den KIS, die noch bestehenden Mängel aufzulisten und zu prüfen, wie diese behoben werden können.
Frau Dr.
Lotz bittet zu
klären, wo die Verantwortlichkeit liegt und die Mängel zu beheben.
Herr
Näder regt an, von
Seiten des Ausschusses für Gesundheit und Soziales einen entsprechenden Antrag
zu stellen.
Frau
Geywitz schlägt
vor, das Problem an den Hauptausschuss heranzutragen, um hier Abhilfe schaffen
zu können.
Frau
Paulsen empfiehlt,
eine Empfehlung abzugeben.
Frau
Geywitz bietet an,
einen Brief an den Vorsitzenden des Hauptausschusses zu richten.
Frau
Müller weist darauf
hin, dass es von der ersten Ortsbegehung ein Protokoll gibt, in dem u.a. auch
festgehalten ist, eine weitere Begehung durchzuführen.