12.09.2006 - 3 Behindertengerechte Ausstattung des Hans-Otto-T...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Dr. Müller macht darauf aufmerksam, dass es in der Begleitung dieses städtischen Bauvorhabens durch die Verantwortlichen für die Behinderten offensichtlich Versäumnisse gab.

Hier muss zukünftig darauf geachtet werden, derartige Mängel zu verhindern.

 

Frau Geywitz bittet, dass von Seiten des Kommunalen Immobilien Service (KIS) berichtet wird, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die Mängel zu beheben.

 

Herr Becker (Behindertenbeirat) weist darauf hin, dass erhebliche Mängel u.a. bei der behindertengerechten Ausstattung und Größe der Sanitäreinrichtungen vorlagen, die aufgrund des Druckes durch den Behindertenbeirat behoben werden.

Auch die Treppenstufen im Foyer sind für Sehbehinderte schwer zu erkennen da diese dunkelrot und nicht markiert sind.

Im Kassenbereich ist der Tresen so hoch, dass der Rollstuhlfahrer hier große Probleme hat.

 

Herr Richter weist darauf hin, dass der KIS ein vollständig geplantes Objekt übernommen hat.

Der KIS hat in der Abstimmungsrunde im Rohbau die Hinweise des Behindertenbeirates und des Behindertenbeauftragten nach seinen Möglichkeiten umgesetzt. Beim Behinderten-WC konnte in der Tat lediglich nur eine Notlösungen geschaffen werden, da man hier eine tragende Wand versetzen müsste. Eine vollständige DIN-konforme Korrektur ist hier nicht möglich.

Die Treppen im Foyer haben eine kontrastreiche Farbgebung erhalten.

Herr Richter betont, dass alles, was am Bau korrigiert werden konnte, durch den KIS auch korrigiert wurde.

Er versichert, dass bei allen Projekten des KIS eine Abstimmung mit dem Behindertenbeirat und dem Behindertenbeauftragten erfolgt.

 

Frau Geywitz weist darauf hin, dass der Behindertenbeauftragte heute nicht anwesend ist, um sich zu rechtfertigen.

 

Herr Krause macht deutlich, dass es hier um die Einhaltung von Rechtsvorschriften geht.

 

Frau Paulsen fragt Herrn Richter, wer die Baugenehmigung erteilt hat.

 

Herr Richter erklärt, dass die untere Baubehörde der Landeshauptstadt Potsdam die Baugenehmigung erteilt hat.

 

Frau Paulsen stellt fest, dass somit der Fehler im Hause erfolgt ist. Die Stadtverwaltung sollte sich Gedanken machen, ob es hier eine andere Regelung gibt.

 

Frau Basekow weist darauf hin, dass ein Behinderten-WC und Rampen Bestandteil einer Baugenehmigung sind.

 

Frau Müller empfiehlt gemeinsam, mit dem KIS zu prüfen, inwieweit hier Lösungen gefunden werden können.

Sie macht auch darauf aufmerksam, dass der jetzige Behindertenbeauftragte noch nicht im Amt war, als das Theater geplant wurde.

Sie bittet den KIS, die noch bestehenden Mängel aufzulisten und zu prüfen, wie diese behoben werden können.

 

Frau Dr. Lotz bittet zu klären, wo die Verantwortlichkeit liegt und die Mängel zu beheben.

 

Herr Näder regt an, von Seiten des Ausschusses für Gesundheit und Soziales einen entsprechenden Antrag zu stellen.

 

Frau Geywitz schlägt vor, das Problem an den Hauptausschuss heranzutragen, um hier Abhilfe schaffen zu können.

 

Frau Paulsen empfiehlt, eine Empfehlung abzugeben.

 

Frau Geywitz bietet an, einen Brief an den Vorsitzenden des Hauptausschusses zu richten.

 

Frau Müller weist darauf hin, dass es von der ersten Ortsbegehung ein Protokoll gibt, in dem u.a. auch festgehalten ist, eine weitere Begehung durchzuführen.

 

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