13.09.2006 - 2 Erstattung von Schülerfahrtkoste...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Dr. Steinicke fasst zusammen, dass die Verwaltung mit PDS-Antrag 06/SVV/0215 beauftragt wurde, zu prüfen, unter welchen Bedingungen die bis 2004 gültige und im Landkreis PM noch heute praktizierte Erstattung der Schülerfahrtkosten wieder in den Haushalt 2007 eingestellt werden kann. Dabei sollten die Höhe der Eigenbeteiligung der Eltern in PM einerseits und die bei den Kita-Gebühren übliche soziale Staffelung andererseits Beachtung finden. Der Prüfauftrag wurde mit Mitteilungsvorlage 06/SVV/0520 erledigt. In der SVV am 07.06.2006 wurde die Mitteilungsvorlage parallel zur Satzung Schülerfahrtkosten behandelt. Im Ergebnis wurden die Anträge der Ortsbeiräte in den Ausschuss überwiesen.

 

Frau Ewers führt zum Antrag des Ortsbeirates Golm aus:

Der Antrag des OBR Golm sieht vor, dass für die Primarschüler des Ortsteiles Golm als zuständige Grundschule auch die Inselschule Werder/OT Töplitz gilt. Die Verwaltungsvereinbarung mit der Stadt Werder vom 26. November 2004 sieht vor, dass die Eltern der Grundschüler aus den Ortsteilen Golm und Grube ihre Kinder auch in der Inselschule Töplitz anmelden und beschulen lassen können. Die Landeshauptstadt Potsdam hat sich zur Übernahme des jährlichen Schulkostenbeitrages verpflichtet. Die vom Ortsbeirat geforderte Änderung würde angesichts der in der Satzung festgelegten Höhe des Elternbeitrages zu den Schülerfahrtkosten nicht zu einer Erstattung der Fahrtkosten für die betreffenden Grundschüler führen. Die Kosten für eine Jahreskarte für Schüler zwischen dem Ortsteil Golm und der Inselschule in Werder/OT Töplitz betragen 240,50 € und sind damit nicht höher als der Elternbeitrag in Höhe von 244,50 € für eine Jahreskarte für Schüler des Tarifes Potsdam AB. Der Antrag wäre demnach abzulehnen.

 

Dr. Steinicke lässt den Antrag des Ortsbeirates Golm abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                          2

Ablehnung:                            3

Stimmenthaltung:                4

 

Der Antrag des Ortsbeirates Golm ist abgelehnt.

 

Frau Ewers führt zum Antrag des Ortsbeirates Groß Glienicke aus:

Der Antrag sieht einen monatlichen Elternbeitrag für Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe und in den Förderschulen in Höhe von 4,00 € und in den Sekundarstufen I und II in Höhe von 12,00 € vor. Weiterhin sollen Auszubildende, die eine Ausbildungs- oder Arbeitsvergütung erhalten, einen monatlichen Eigenanteil in Höhe von 25,00 € selbst tragen. Außerdem soll ab dem 3. schulpflichtigen Kind kein Elternbeitrag erhoben werden, wenn bereits zwei ältere Kinder Anspruch auf Schülerfahrtkostenerstattung haben. Für die Umsetzung dieses Antrages ist mit Mehrausgaben für die Schülerfahrtkostenerstattung und für das zusätzliche Personal in Höhe von 150.300 € für die Landeshauptstadt Potsdam zu rechnen. Das zusätzliche Personal wird für die Bearbeitung der zusätzlichen 1.500 Anträge auf Schülerfahrtkostenerstattung benötigt. Dafür wäre eine Stelle mit 40 Wochenstunden mit der Vergütung E 6 TVöD notwendig; die Personalkosten im Fachbereich Schule und Sport würden sich um 37.300,00 € erhöhen.

Für Schülerinnen und Schüler im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam liegen die nächstgelegenen bzw. zuständigen Schulen der gewählten Schulform oftmals auch nicht in unmittelbarer Wohnortnähe, so dass die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel notwendig ist. Besonders im Grundschulbereich machen die nachfolgend genannten Beispiele deutlich, dass oftmals Entfernungen von bis zu 4,5 km zwischen dem Wohnort und der zuständigen Grundschule liegen.

(Zum Beispiel: Primarstufe Rosa Luxemburg (19), Einzugsbereich bis Rembrandtstr., Seestr., Menzelstr. 2,9 km; Primarstufe Theodor Fontane (51), Einzugsbereich bis Finkenweg, Albert-Einstein-Str. 4,5 km). Beim Besuch der 6 Förderschulen sowie der 2 Schulen mit besonderer Prägung (Sportschule und Montessori-Oberschule) in der Landeshauptstadt Potsdam ist mehrheitlich die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel notwendig. Auch in diesen Fällen besteht entsprechend der Satzung kein Anspruch auf Schülerfahrtkostenerstattung, sofern keine unzumutbare Härte nach § 7 der Satzung vorliegt.

Die nächstgelegene Grundschule im Ortsteil Groß Glienicke ist die Grundschule Hanna von Pestalozza. Diese Grundschule ist von allen Wohnorten im Ortsteil mit einer Entfernung von unter  2,0 km zu erreichen. Ebenso ist die nächstgelegene weiterführende Schule, die Waldschule (Oberschule) im Ortsteil Groß Glienicke von allen Wohnorten im Ortsteil mit einer Entfernung von unter 4,5 km zu erreichen. Im Sinne der Gleichbehandlung sollte man nicht zu einer Erweiterung der Erstattung von Schülerfahrtkosten kommen. Im Antrag des Ortsbeirates Groß Glienicke werden Eigenanteile an den Schülerfahrtkosten  ohne Prämissen und Abhängigkeiten in Höhe von jährlich 144 €   in den Sekundarstufen I und II, 48 € für Grundschüler und Förderschüler sowie 75 € für Auszubildende festgelegt. Das jeweilige Einkommen der Eltern bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler z.B. bleibt unberücksichtigt. Sollte das Einkommen Berücksichtigung finden, wäre ggf. ein weiterer Mitarbeiter erforderlich.

Die Verwaltung schlägt die Ablehnung dieses Antrages vor.

 

Frau Knoblich möchte wissen, ob es einen Anspruch per Gesetz geben könnte.

 

Frau Fischer erklärt, dass laut Regelung des Haushaltsentlastungsgesetzes Kommunen und Landkreise Schülerfahrtkosten selbst regeln können.

 

Frau Ewers ergänzt, dass die Schlüsselzuweisung vom Land für Schülerfahrtkosten komplett weggefallen ist und die Kommunen einen angemessenen Anteil erheben sollen. Die Frage ist, was ist angemessen. Die SVV hat sich mit der Satzung positioniert das AB-Ticket als Elternanteil (jährlich 250 €) festzulegen. Das AB-Ticket ist bereits von der VIP subventioniert und erlaubt alle Verkehrsmittel innerhalb Potsdams zu benutzen. Für Fahrdienste der behinderten Schülerinnen und Schüler wird laut Satzung kein  Fahrtkostenanteil erhoben. Die Satzung berücksichtigt Sozialfälle.

 

Frau Drohla meint, Schulbesuch und Schülertransport seien von der Gesellschaft aufzubringen. Sie wird dem Antrag zustimmen.

 

Dr. Steinicke lässt den Antrag des Ortsbeirates Groß Glienicke abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                          4

Ablehnung:                            4

Stimmenthaltung:                1

 

Der Antrag des Ortsbeirates Groß Glienicke ist wegen Stimmengleichheit abgelehnt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=2616&TOLFDNR=35246&selfaction=print