13.09.2006 - 2 Erstattung von Schülerfahrtkoste...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Zusätze:
- Verfasser: FB Schule und Sport
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Mi., 13.09.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Dr. Steinicke fasst zusammen, dass die Verwaltung mit PDS-Antrag
06/SVV/0215 beauftragt wurde, zu prüfen, unter welchen Bedingungen die bis 2004
gültige und im Landkreis PM noch heute praktizierte Erstattung der Schülerfahrtkosten
wieder in den Haushalt 2007 eingestellt werden kann. Dabei sollten die Höhe der
Eigenbeteiligung der Eltern in PM einerseits und die bei den Kita-Gebühren
übliche soziale Staffelung andererseits Beachtung finden. Der Prüfauftrag wurde
mit Mitteilungsvorlage 06/SVV/0520 erledigt. In der SVV am 07.06.2006 wurde die
Mitteilungsvorlage parallel zur Satzung Schülerfahrtkosten behandelt. Im
Ergebnis wurden die Anträge der Ortsbeiräte in den Ausschuss überwiesen.
Frau Ewers führt zum Antrag des Ortsbeirates Golm aus:
Der Antrag des OBR Golm sieht vor, dass für die
Primarschüler des Ortsteiles Golm als zuständige Grundschule auch die
Inselschule Werder/OT Töplitz gilt. Die Verwaltungsvereinbarung mit der Stadt
Werder vom 26. November 2004 sieht vor, dass die Eltern der Grundschüler aus
den Ortsteilen Golm und Grube ihre Kinder auch in der Inselschule Töplitz
anmelden und beschulen lassen können. Die Landeshauptstadt Potsdam hat sich zur
Übernahme des jährlichen Schulkostenbeitrages verpflichtet. Die vom Ortsbeirat
geforderte Änderung würde angesichts der in der Satzung festgelegten Höhe des
Elternbeitrages zu den Schülerfahrtkosten nicht zu einer Erstattung der
Fahrtkosten für die betreffenden Grundschüler führen. Die Kosten für eine
Jahreskarte für Schüler zwischen dem Ortsteil Golm und der Inselschule in
Werder/OT Töplitz betragen 240,50 € und sind damit nicht höher als der
Elternbeitrag in Höhe von 244,50 € für eine Jahreskarte für Schüler des Tarifes
Potsdam AB. Der Antrag wäre demnach abzulehnen.
Dr. Steinicke lässt den Antrag des Ortsbeirates Golm
abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 2
Ablehnung: 3
Stimmenthaltung: 4
Der Antrag des Ortsbeirates Golm ist abgelehnt.
Frau Ewers führt zum Antrag des Ortsbeirates Groß Glienicke aus:
Der Antrag sieht einen monatlichen Elternbeitrag für
Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe und in den Förderschulen in Höhe
von 4,00 € und in den Sekundarstufen I und II in Höhe von 12,00 € vor.
Weiterhin sollen Auszubildende, die eine Ausbildungs- oder Arbeitsvergütung
erhalten, einen monatlichen Eigenanteil in Höhe von 25,00 € selbst tragen.
Außerdem soll ab dem 3. schulpflichtigen Kind kein Elternbeitrag erhoben
werden, wenn bereits zwei ältere Kinder Anspruch auf Schülerfahrtkostenerstattung
haben. Für die Umsetzung dieses Antrages ist mit Mehrausgaben für die
Schülerfahrtkostenerstattung und für das zusätzliche Personal in Höhe von
150.300 € für die Landeshauptstadt Potsdam zu rechnen. Das zusätzliche Personal
wird für die Bearbeitung der zusätzlichen 1.500 Anträge auf
Schülerfahrtkostenerstattung benötigt. Dafür wäre eine Stelle mit 40
Wochenstunden mit der Vergütung E 6 TVöD notwendig; die Personalkosten im
Fachbereich Schule und Sport würden sich um 37.300,00 € erhöhen.
Für Schülerinnen und Schüler im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam liegen die nächstgelegenen bzw. zuständigen Schulen der gewählten Schulform oftmals auch nicht in unmittelbarer Wohnortnähe, so dass die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel notwendig ist. Besonders im Grundschulbereich machen die nachfolgend genannten Beispiele deutlich, dass oftmals Entfernungen von bis zu 4,5 km zwischen dem Wohnort und der zuständigen Grundschule liegen.
(Zum Beispiel: Primarstufe Rosa Luxemburg (19), Einzugsbereich bis Rembrandtstr., Seestr., Menzelstr. 2,9 km; Primarstufe Theodor Fontane (51), Einzugsbereich bis Finkenweg, Albert-Einstein-Str. 4,5 km). Beim Besuch der 6 Förderschulen sowie der 2 Schulen mit besonderer Prägung (Sportschule und Montessori-Oberschule) in der Landeshauptstadt Potsdam ist mehrheitlich die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel notwendig. Auch in diesen Fällen besteht entsprechend der Satzung kein Anspruch auf Schülerfahrtkostenerstattung, sofern keine unzumutbare Härte nach § 7 der Satzung vorliegt.
Die nächstgelegene Grundschule im Ortsteil Groß Glienicke
ist die Grundschule Hanna von Pestalozza. Diese Grundschule ist von allen
Wohnorten im Ortsteil mit einer Entfernung von unter 2,0 km zu erreichen. Ebenso ist die nächstgelegene
weiterführende Schule, die Waldschule (Oberschule) im Ortsteil Groß Glienicke
von allen Wohnorten im Ortsteil mit einer Entfernung von unter 4,5 km zu
erreichen. Im Sinne der Gleichbehandlung sollte man nicht zu einer Erweiterung
der Erstattung von Schülerfahrtkosten kommen. Im Antrag des Ortsbeirates Groß
Glienicke werden Eigenanteile an den Schülerfahrtkosten ohne Prämissen und Abhängigkeiten in
Höhe von jährlich 144 € in
den Sekundarstufen I und II, 48 € für Grundschüler und Förderschüler sowie 75 €
für Auszubildende festgelegt. Das jeweilige Einkommen der Eltern bzw. der
volljährigen Schülerinnen und Schüler z.B. bleibt unberücksichtigt. Sollte das
Einkommen Berücksichtigung finden, wäre ggf. ein weiterer Mitarbeiter
erforderlich.
Die Verwaltung schlägt die Ablehnung dieses Antrages vor.
Frau Knoblich möchte wissen, ob es einen Anspruch per Gesetz geben könnte.
Frau Fischer erklärt, dass laut Regelung des Haushaltsentlastungsgesetzes Kommunen und Landkreise Schülerfahrtkosten selbst regeln können.
Frau Ewers ergänzt, dass die Schlüsselzuweisung vom Land für Schülerfahrtkosten komplett weggefallen ist und die Kommunen einen angemessenen Anteil erheben sollen. Die Frage ist, was ist angemessen. Die SVV hat sich mit der Satzung positioniert das AB-Ticket als Elternanteil (jährlich 250 €) festzulegen. Das AB-Ticket ist bereits von der VIP subventioniert und erlaubt alle Verkehrsmittel innerhalb Potsdams zu benutzen. Für Fahrdienste der behinderten Schülerinnen und Schüler wird laut Satzung kein Fahrtkostenanteil erhoben. Die Satzung berücksichtigt Sozialfälle.
Frau Drohla meint, Schulbesuch und Schülertransport seien von der Gesellschaft aufzubringen. Sie wird dem Antrag zustimmen.
Dr. Steinicke lässt den Antrag des Ortsbeirates Groß Glienicke abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 4
Ablehnung: 4
Stimmenthaltung: 1
Der
Antrag des Ortsbeirates Groß Glienicke ist wegen Stimmengleichheit abgelehnt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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