14.09.2006 - 4 Straßenreinigungssatzung 2007

Beschluss:
vertagt
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Die Drucksachen 06/SVV/0507 und 06/SVV/0508 werden gemeinsam behandelt.

 

Frau Müller weist auf die zu Beginn der Sitzung durch die Verwaltung ausgereichte Tischvorlage hin und erklärt, dass aufgrund der Rückmeldungen der Grundstückseigentümer bezüglich der Anschreiben durch die Verwaltung eine Nachberechnungen der Kalkulation erforderlich war.

Sie gibt eine kurze Erläuterung zu den Austauschseiten und schlägt vor, in der nächsten Sitzung des OUL-Ausschusses die detaillierte Diskussion zu führen.

 

Herr Mühlberg bezieht sich auf § 2 der Straßenreinigungssatzung und fragt, wie man durch Grundstückszusammenlegung bzw. Bildung einer wirtschaftlichen Einheit die Frontlänge verringern kann.

 

Frau Kluge erklärt, dass nur der gleiche Eigentümer, wie z.B. die großen Wohnungseigentümer die Grundstücke zusammenlegen können, da hier mitunter auch Grundstücksgrenzen durch Wohnblöcke verlaufen. In diesem Fall kann eine Wohnungsgesellschaft mehrere nebeneinanderliegende Grundstücke zu einer Wirtschaftseinheit zusammenfassen.

 

Herr Rietz kann die unterschiedlichen Leistungsabgrenzungen nicht erkennen.

 

Frau Kluge erklärt, dass die Gebührenkalkulation vorsieht, dass die einzelnen Leistungsklassen separat berechnet werden müssen.

 

Herr Jäkel fragt ob, im § 3 der Straßenreinigungssatzung immer da, wo die Reinigung des Gehweges erfolgen soll, das Wort „Gehwegreinigung“ eingefügt werden kann.

 

Frau Kluge verweist auf das Brandenburgische Straßengesetz. Wonach die Straße auch den Gehweg beinhaltet. Sie prüft aber, ob hier ggf. „Reinigung“ stehen kann.

 

Frau Müller bietet an, bei Bedarf die Straßenreinigungssatzung und die Straßenreinigungsgebührensatzung in den Fraktionen vorzustellen. Sie bittet die Ausschussmitglieder, dies in ihren Fraktionen zu besprechen.

 

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Anlagen zur Vorlage