19.09.2006 - 3.1 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 19.09.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Dr. von Kuick-Frenz greift
die in der vergangenen Sitzung geäußerten Bitten nach weiteren Informationen zu
den aufzuhebenden Beschlüssen auf und verweist auf die mit der Tagesordnung
zusätzlich ausgereichten Unterlagen/Informationen der Verwaltung.
Frau
Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) verweist aufgrund
zwischenzeitlich aufgetretener Irritationen auf das Aufhebungsverfahren Hotel
Humboldtbrücke; hierbei handelte es sich im Gegensatz zu den mit der Vorlage
06/SVV/0622 angesprochenen Aufhebungsverfahren, um die Aufhebung eines bereits
rechtsgültigen Satzungsbeschlusses; also bereits bestehendes Baurecht.
Auf
verschiedene Rückfragen einzelner Teilnehmer zu einzelnen B-Plan-Verfahren wird
durch die Verwaltung eingegangen.
Herr
Jäkel stellt folgenden Ergänzungsantrag:
Zusätzlich
3. Bei
den zur Aufhebung vorgeschlagenen Satzungsbeschlüssen ist im Falle bereits
erfolgter Realisierung von Bauvorhaben vor der Aufhebung der Satzungen die
Erfüllung der festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen sicherzustellen.
Herr
Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) macht nochmals deutlich, dass
es zu jedem Aufhebungsverfahren eine gesonderte Vorlage den Stadtverordneten
vorgelegt werden wird und seitens der Verwaltung geprüft wird, ob und in wie
weit noch Verpflichtungen (z.B. aus städtebaulichen Verträgen) offen sind, die
man auch erreichen kann. Mit dieser Vorlage wird noch keine Entscheidung vorweg
genommen.
Frau Dr.
von Kuick-Frenz bestätigt diese Aussage und versichert abermals, dass die
Verwaltung zu jedem Verfahren prüft, ob aus der Aufhebung irgendwelche Schäden
für die Stadt resultieren könnten.
Herr
Jäkel ergänzt seinen Antrag dahingehend, dass die Verwaltung in diesem Sinne ggf. den Wortlaut
eines zusätzlichen Beschlusspunktes 3 bis zur STVV formuliert.
Herr
Lehmann stellt den GO-Antrag dagegen.
Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, die Äußerungen der Verwaltung mit dem Protokoll festzuhalten. Herr Jäkel stimmt der Verfahrensweise zu, verweist jedoch darauf, dass bei den Prüfungen auch die Ausgleichsmaßnahmen zu berücksichtigen sind.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Entsprechend der im Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten
für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/059/2) getroffenen Festlegungen und
nachfolgender Beschlüsse zur
Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung wird für die
Jahre 2006 bis 2007 die in der Anlage 1 dargestellte Kurzübersicht über die
Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung beschlossen.
2. Entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 getroffenen Festlegungen zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter (06/SVV/487) wird entschieden, dass die in Anlage 1 in den Prioritäten 1 I und 2 I (Pläne und Satzungen zur Investitionsvorbereitung) als Bauleitplanverfahren im Interesse Privater gekennzeichneten Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegen. Deren Fortführung soll gemäß Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung davon abhängig gemacht werden, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens von den Dritten, in deren hauptsächlichem Interesse das jeweilige Bauleitplanverfahren liegt, vertraglich übernommen werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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