20.09.2006 - 3 Sonderstraßenbaubeitragssatzung für die baulich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 20.09.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Zu diesem Tagesordnungspunkt wird
ein Schreiben des Ministeriums des Innern vom 20. September 2006 mit einer
ergänzenden rechtlichen Einschätzung hinsichtlich der Nichtbeachtung des § 10
der o.g. Satzung ausgereicht. Herr Exner verweist auf die Kernaussagen dieses
Schreibens, wie z.B. dass sich aus den Regelungen des § 10 der Satzung kein
subjektives öffentliches Recht ableiten lasse und die StVV mit den Regelungen
nur eine interne Zuständigkeitsverteilung geschaffen habe, sowie dass die
unterbliebene Anhörung der Anwohner nicht zur Rechtswidrigkeit der erlassenen
Bescheide führe. Herr Exner richtet den dringenden Appell an die
Stadtverordneten die Satzung zu beschließen, da die Stadt Potsdam zur Beitragserhebung verpflichtet sei.
Herr Dr. Scharfenberg erinnert an
die Forderung aus dem letzten Hauptausschuss, das Ausgangsschreiben an das
Ministerium des Innern den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. Dies habe er
auch erhalten und sieht seine Befürchtungen bestätigt, dass darin der
Sachverhalt sehr „mager“ dargestellt wurde. Darin drücke sich die Haltung der
Verwaltung aus, das Recht nicht im Sinne des § 10 schaffen zu wollen. Ziel der
Stadtverordnetenversammlung sei ein anderes gewesen und somit werde er der
Satzung nicht zustimmen. Im Weiteren sollte geprüft werden, wie der § 10
zukünftig ausgestaltet werde, um wirksam zu sein.
Herr Schüler meint, man müsse zur
Kenntnis nehmen, dass das in der Satzung enthaltene Anhörungsrecht nicht
öffentliches Recht sei. Die Stadtverordneten befänden sich in einer
Zwickmühle. Seine Fraktion werde
der Satzung zustimmen, weil ein Zwang vorhanden sei und mit der Gestaltung der
Beitragshöhe versucht werde, die Belastung für die Bürger zu senken. Damit billige
die Fraktion aber nicht die Versäumnisse der Verwaltung.
Auf die Nachfrage von Herrn Bretz,
ob es nochmals Gespräche mit dem Bürgerverein Bornim gab, antwortet Frau Dr.
von Kuick-Frenz, dass die Verwaltung das Schreiben des Innenministeriums
abgewartet habe. Das Prüfergebnis werde man umgehend kommunizieren und sich
bezüglich des weiteren Verfahrens mit dem Bürgerverein in Verbindung setzen. Im
Weiteren werde man sich dann auch über eine evtl. gemeinsame Klage
verständigen.
Herr Schubert betont, dass der
politische Makel bleibe und sich die Stadtverordnetenversammlung nun mit der
Verwaltung auseinandersetzen müsse. Es werde aber nicht funktionieren,
geltendes Recht zu ignorieren.
Die Satzung wird in der von der
Verwaltung vorgeschlagenen geänderten Fassung zur Abstimmung gestellt.