20.09.2006 - 3 Sonderstraßenbaubeitragssatzung für die baulich...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zu diesem Tagesordnungspunkt wird ein Schreiben des Ministeriums des Innern vom 20. September 2006 mit einer ergänzenden rechtlichen Einschätzung hinsichtlich der Nichtbeachtung des § 10 der o.g. Satzung ausgereicht. Herr Exner verweist auf die Kernaussagen dieses Schreibens, wie z.B. dass sich aus den Regelungen des § 10 der Satzung kein subjektives öffentliches Recht ableiten lasse und die StVV mit den Regelungen nur eine interne Zuständigkeitsverteilung geschaffen habe, sowie dass die unterbliebene Anhörung der Anwohner nicht zur Rechtswidrigkeit der erlassenen Bescheide führe. Herr Exner richtet den dringenden Appell an die Stadtverordneten die Satzung zu beschließen, da die  Stadt Potsdam zur Beitragserhebung verpflichtet sei.

Herr Dr. Scharfenberg erinnert an die Forderung aus dem letzten Hauptausschuss, das Ausgangsschreiben an das Ministerium des Innern den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. Dies habe er auch erhalten und sieht seine Befürchtungen bestätigt, dass darin der Sachverhalt sehr „mager“ dargestellt wurde. Darin drücke sich die Haltung der Verwaltung aus, das Recht nicht im Sinne des § 10 schaffen zu wollen. Ziel der Stadtverordnetenversammlung sei ein anderes gewesen und somit werde er der Satzung nicht zustimmen. Im Weiteren sollte geprüft werden, wie der § 10 zukünftig ausgestaltet werde, um wirksam zu sein.

 

Herr Schüler meint, man müsse zur Kenntnis nehmen, dass das in der Satzung enthaltene Anhörungsrecht nicht öffentliches Recht sei. Die Stadtverordneten befänden sich in einer Zwickmühle.  Seine Fraktion werde der Satzung zustimmen, weil ein Zwang vorhanden sei und mit der Gestaltung der Beitragshöhe versucht werde, die Belastung für die Bürger zu senken. Damit billige die Fraktion aber nicht die Versäumnisse der Verwaltung.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Bretz, ob es nochmals Gespräche mit dem Bürgerverein Bornim gab, antwortet Frau Dr. von Kuick-Frenz, dass die Verwaltung das Schreiben des Innenministeriums abgewartet habe. Das Prüfergebnis werde man umgehend kommunizieren und sich bezüglich des weiteren Verfahrens mit dem Bürgerverein in Verbindung setzen. Im Weiteren werde man sich dann auch über eine evtl. gemeinsame Klage verständigen.

 

Herr Schubert betont, dass der politische Makel bleibe und sich die Stadtverordnetenversammlung nun mit der Verwaltung auseinandersetzen müsse. Es werde aber nicht funktionieren, geltendes Recht zu ignorieren.

 

Die Satzung wird in der von der Verwaltung vorgeschlagenen geänderten Fassung zur Abstimmung gestellt.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Sonderstraßenbaubeitragssatzung für die baulichen Maßnahmen der Landeshauptstadt Potsdam für den Zeitraum vom 21.11.1997 bis 05.08.2003

 

einschließlich der Änderung des Punktes 6 im § 4

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               9

Ablehnung:                  6

Stimmenthaltung:       1

 

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