20.09.2006 - 12.6 Griebnitzsee

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Herr Exner informiert über die Entscheidung des zweiten Senats vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, welches die Normenkontrollanträge abgewiesen und die Veränderungssperre am Griebnitzsee für rechtskräftig erklärt habe. Das Gericht habe festgestellt, dass es sich um eine vollzugsfähige Planung handele. Ebenso gab es keine Beanstandungen bezüglich der Formfragen der Satzung. Allerdings habe der Richter die verwendeten Vergleiche mit der Nazizeit in den Schriftsätzen der Klägerseite nachdrücklich kritisiert

Die schriftliche Urteilsbegründung werde erst in einigen Wochen vorliegen.

 

Herr Goetzmann ergänzt, dass Ordnungsverfügungen bzw. Bußgeldverfahren in eingeleitet seien; die Anzahl  sei zweistellig.

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