21.09.2006 - 5 Arbeitsbericht der Jugendgerichtshilfe
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 21.09.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Frau Dr.
Müller begrüßt Frau
Grützmann (Richterin am Amtsgericht Potsdam)
Herr
Schweers gibt eine
kurze Einleitung.
Frau
Werner informiert
über die Aufgaben und die gesetzlichen Grundlagen der Jugendgerichtshilfe
(JGH).
Die JGH ist
zuständig für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sowie für Heranwachsende
von 18 bis 21 Jahre. Sie macht deutlich, dass bei den 14- bis 18-jährigen
grundsätzlich das Jugendstrafrecht angewendet wird. Bei den 18- bis 21 Jährigen
ist auch die Anwendung des Erwachsenenstrafrecht möglich.
Sie
erörtert kurz das Verfahren.
Frau
Kolter stellt das
Selbstverständnis der JGH vor. Hierbei ist sowohl eine gute und konstruktive
Zusammenarbeit mit dem Amtsgericht wie auch mit freien Trägern wichtig.
Frau
Recla informiert,
dass auch die JGH sozialraumorientiert arbeitet . Sie verweist auf die gute
Zusammenarbeit mit den freien Träger in der jeweiligen Region sowie den Schulen und hebt die
Bedeutung der Präventionsarbeit hervor.
Frau
Grützmann erklärt,
dass im Jugendgerichtsverfahren der Täter und nicht allein die Tat betrachtet
wird. Sie macht auch deutlich, dass die Beteiligung der JGH im Vorfeld der
Gerichtsverhandlung wichtig ist, um den Jugendlichen beurteilen zu können. Oft
kommt von der JGH auch ein konkreter Vorschlag.
Sie betont,
dass in der Zusammenarbeit keine Abstriche gemacht werden dürfen.
Herr
Voehse macht
deutlich, dass die JGH den höchsten fachlichen Ansprüchen genügt. Und dankt den
Mitarbeitern für die gute Arbeit.
Herr
Wernick-Otto fragt, wie sich die
Zusammenarbeit mit ASD und den Hilfen zur Erziehung gestaltet. Wie ist die
Zusammenarbeit mit Frostenwalde?
Frau
Knoblich fragt
bezüglich § 38 JGG nach der Bedeutung der Formulierung „im Fall der
Unterstellung“.
Sie bittet
um Informationen zu den Größenordnungen der Sachbeschädigungen.
Wie werden
die ca. 350 Fälle pro Jahr und Mitarbeiter abgearbeitet.
Frau Eiserbeck fragt, wie mit denjenigen umgegangen wird, die oft bis sehr oft straffällig werden. Wie wird mit dem Drogenmissbrauch
in Schulen umgegangen? Frau Dr. Müller bittet um Informationen, wie oft
die Auflage Täter-Opfer-Ausgleich erteilt wird und wie die Ergebnisse sind. Frau Schulze fragt, in welchen Fällen die JGH nicht vom Gericht von den Straftaten erfährt. Frau Grützmann erklärt, dass Unterstellung
bedeutet, dass jemand für eine bestimmte Zeit der Aufsicht einer bestimmten
Person unterstellt wird. |
Frau
Kolter erklärt,
dass es auch vorkommt, dass ein Jugendlicher zur JGH kommt und um Unterstützung
bittet. Dies geschieht aber sehr selten. Sie betont, dass alle Möglichkeiten,
die ambulant zu realisieren sind, auch ausgeschöpft werden sollen.
Frau Werner berichtet, dass es mit Frostenwalde eine gute
Zusammenarbeit gibt.
Sie ergänzt, dass sich auch Eltern oder
Lehrer an die JGH wenden.
Frau
Recla berichtet,
dass die Zusammenarbeit mit den Schulen bezüglich des Drogenmissbrauchs
schwierig ist. Die JGH erfährt erst nach Anklageerhebung von den Straftaten.
Frau
Kolter erklärt,
dass der Täter-Opfer-Ausgleich eingesetzt wird, wenn dies die angemessene
Maßnahme ist. Dies ist auch beim Anti-Aggressivitäts-Training so.
Frau
Werner ergänzt,
dass sich der Täter-Opfer-Ausgleich bisher immer bewährt hat. Hier ist es aber
erforderlich, dass Täter und Opfer dazu bereit sind.
Herr Liebe bittet um Ergebnisse der Analyse
der letzten Jahre auch sozialraumbezogen. Er fragt, ob die Statistiken auch
nach Verursacherprinzip erstellt werden können. Der präventive Ansatz kommt
ihm etwas zu kurz. Er findet 350 Fälle pro Mitarbeiterin zu viel. |
Frau
Dr. Müller hebt
hervor, dass an der Arbeit der JGH keine Abstriche zugelassen werden dürfen.
Der Jugendhilfeausschuss sollte sich Gedanken machen, wie man die Verstetigung
von Projekten wie z.B. Anti-Aggressivitätstraining befördern kann.
Sie regt
an, dass in einem bestimmten Zeitraum ein Konzept erstellt und dem
Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden sollte.