21.09.2006 - 5 Arbeitsbericht der Jugendgerichtshilfe

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Dr. Müller begrüßt Frau Grützmann (Richterin am Amtsgericht Potsdam)

 

Herr Schweers gibt eine kurze Einleitung.

 

Frau Werner informiert über die Aufgaben und die gesetzlichen Grundlagen der Jugendgerichtshilfe (JGH).

Die JGH ist zuständig für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sowie für Heranwachsende von 18 bis 21 Jahre. Sie macht deutlich, dass bei den 14- bis 18-jährigen grundsätzlich das Jugendstrafrecht angewendet wird. Bei den 18- bis 21 Jährigen ist auch die Anwendung des Erwachsenenstrafrecht möglich.

Sie erörtert kurz das Verfahren.

 

Frau Kolter stellt das Selbstverständnis der JGH vor. Hierbei ist sowohl eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Amtsgericht wie auch mit freien Trägern wichtig.

 

Frau Recla informiert, dass auch die JGH sozialraumorientiert arbeitet . Sie verweist auf die gute Zusammenarbeit mit den freien Träger in der jeweiligen Region  sowie den Schulen und hebt die Bedeutung der Präventionsarbeit hervor.

 

Frau Grützmann erklärt, dass im Jugendgerichtsverfahren der Täter und nicht allein die Tat betrachtet wird. Sie macht auch deutlich, dass die Beteiligung der JGH im Vorfeld der Gerichtsverhandlung wichtig ist, um den Jugendlichen beurteilen zu können. Oft kommt von der JGH auch ein konkreter Vorschlag.

Sie betont, dass in der Zusammenarbeit keine Abstriche gemacht werden dürfen.

 

Herr Voehse macht deutlich, dass die JGH den höchsten fachlichen Ansprüchen genügt. Und dankt den Mitarbeitern für die gute Arbeit.

 

Herr Wernick-Otto fragt, wie sich die Zusammenarbeit mit ASD und den Hilfen zur Erziehung gestaltet. Wie ist die Zusammenarbeit mit Frostenwalde?

 

Frau Knoblich fragt bezüglich § 38 JGG nach der Bedeutung der Formulierung „im Fall der Unterstellung“.

Sie bittet um Informationen zu den Größenordnungen der Sachbeschädigungen.

Wie werden die ca. 350 Fälle pro Jahr und Mitarbeiter abgearbeitet.

 

Frau Eiserbeck fragt, wie mit denjenigen umgegangen wird, die oft bis sehr oft straffällig werden.

Wie wird mit dem Drogenmissbrauch in Schulen umgegangen?

 

Frau Dr. Müller bittet um Informationen, wie oft die Auflage Täter-Opfer-Ausgleich erteilt wird und wie die Ergebnisse sind.

 

Frau Schulze fragt, in welchen Fällen die JGH nicht vom Gericht von den Straftaten erfährt.

 

Frau Grützmann erklärt, dass Unterstellung bedeutet, dass jemand für eine bestimmte Zeit der Aufsicht einer bestimmten Person unterstellt wird.

 

Frau Kolter erklärt, dass es auch vorkommt, dass ein Jugendlicher zur JGH kommt und um Unterstützung bittet. Dies geschieht aber sehr selten. Sie betont, dass alle Möglichkeiten, die ambulant zu realisieren sind, auch ausgeschöpft werden sollen.

 

Frau Werner berichtet, dass es mit Frostenwalde eine gute Zusammenarbeit gibt.

 Sie ergänzt, dass sich auch Eltern oder Lehrer  an die JGH wenden.

 

Frau Recla berichtet, dass die Zusammenarbeit mit den Schulen bezüglich des Drogenmissbrauchs schwierig ist. Die JGH erfährt erst nach Anklageerhebung von den Straftaten.

 

Frau Kolter erklärt, dass der Täter-Opfer-Ausgleich eingesetzt wird, wenn dies die angemessene Maßnahme ist. Dies ist auch beim Anti-Aggressivitäts-Training so.

 

Frau Werner ergänzt, dass sich der Täter-Opfer-Ausgleich bisher immer bewährt hat. Hier ist es aber erforderlich, dass Täter und Opfer dazu bereit sind.

 

Herr Liebe bittet um Ergebnisse der Analyse der letzten Jahre auch sozialraumbezogen.

Er fragt, ob die Statistiken auch nach Verursacherprinzip erstellt werden können. Der präventive Ansatz kommt ihm etwas zu kurz. Er findet 350 Fälle pro Mitarbeiterin zu viel.

 

Frau Dr. Müller hebt hervor, dass an der Arbeit der JGH keine Abstriche zugelassen werden dürfen. Der Jugendhilfeausschuss sollte sich Gedanken machen, wie man die Verstetigung von Projekten wie z.B. Anti-Aggressivitätstraining befördern kann.

Sie regt an, dass in einem bestimmten Zeitraum ein Konzept erstellt und dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden sollte.

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Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=2621&TOLFDNR=35593&selfaction=print