11.10.2006 - 3 Experimentierklausel

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Dr. Scharfenberg bringt die Vorlage ein. Herr Exner erläutert, was der Gesetzgeber mit Bürokratieabbau gemeint habe und zitiert die im Abs. 1 des § 2 des genannten Gesetzes enthaltene Standardöffnungsklausel, in der es heißt:

 

„Zur Erprobung neuer Formen der Aufgabenerledigung oder des Aufgabenverzichts soll die jeweils fachlich zuständige oberste Landesbehörde im Einvernehmen mit der Staatskanzlei die Gemeinden, Ämter, Landkreise und Zweckverbände des Landes Brandenburg auf Antrag im Einzelfall von der Anwendung landesrechtlicher

Standards befreien, soweit Bundesrecht und das Recht der Europäischen Gemeinschaften nicht entgegenstehen und die Rechte Dritter nicht berührt werden. Standards in diesem Sinne sind Vorgaben in landesrechtlichen Vorschriften (Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften des Landes).“

 

Dazu gebe es eine Arbeitsgruppe unter dem Dach des Städte- und Gemeindebundes, in der geprüft werde, wie dieses Gesetz genutzt werden könne. Darüber hinaus seien auch die Fachbereiche der Stadtverwaltung zu einer entsprechenden Prüfung beauftragt. Er meine, man solle mit den anderen Städten und Gemeinden ein gemeinsames Projekt im Rahmen der AG des Städte- und Gemeindebundes durchführen. Darüber hinaus seien andere Projekte, wie z.B. die Einführung der Doppik vorrangig zu bearbeiten. Deshalb empfehle er die Umwandlung des Antrages in einen Prüfauftrag mit einem Zwischenbericht im März 2007. Der Bericht  solle die Frage beantworten, ob und in welchen Fällen es sich lohne, einen Antrag an das Land zu stellen.  Der Oberbürgermeister unterstützt diese Empfehlung von Herrn Exner und betont ebenso die Vorrangigkeit z.B. des Doppikprojektes, bei dem Potsdam eine Vorreiterrolle inne habe. Im Falle des Bürokratieabbaugesetzes könnten sich andere Kommunen mit der Thematik befassen und die ersten Schritte gehen, von denen dann Potsdam profitiere. Er bittet um Verständnis dafür, dass die Stadt hier nicht an vorderster Front stehe, was aber nicht heiße, dass diesbezüglich „nichts gemacht werde“.

Herr Schüler meint, der Antrag sei widersprüchlich, weil er die Verwaltung beschäftige und damit Bürokratie erzeuge. Eine „Rundum-Prüfung“ sei zu aufwändig und deshalb auf den Einzelfall zu beschränken. Herr Dr. Scharfenberg entgegnet darauf, dass der Druck zum Bürokratieabbau von den Kommunen gekommen sei und er die Denkweise, die Projekte nacheinander abarbeiten zu wollen, nicht verstehen könne. Er meine, der Städte- und Gemeindebund sei an einem zügigen Handeln interessiert und dafür müsse sich auch die Stadt einbringen. Er folge dem Vorschlag, im März 2007 einen Zwischenbericht zu geben; den Antrag in einen Prüfauftrag umzuwandeln, könne er nicht folgen – es sollten schon konkrete Vorschläge sein.

 

Der Oberbürgermeister bekräftigt seine Ausführungen, dass die Verwaltung daran ja konkret arbeite und mit anderen Kommunen im Erfahrungsaustausch stehe. Dies sei aber eine zusätzliche Aufgabe, mit der sich die Verwaltung auseinandersetzen müsse, denn hier seien auch „Querverbindungen“ zu prüfen.

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung konkrete Vorschläge zur Inanspruchnahme der mit dem 1. Bürokratieabbaugesetz eingeräumten Experimentierklausel vorzulegen.

 

Dazu ist der Stadtverordnetenversammlung im März 2007 ein Zwischenbericht zu geben.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               14

Ablehnung:                    0

Stimmenthaltung:         2