11.10.2006 - 3 Experimentierklausel
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE. PDS
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 11.10.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
06/SVV/0699 Experimentierklausel
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Dr. Scharfenberg bringt die Vorlage ein. Herr Exner
erläutert, was der Gesetzgeber mit Bürokratieabbau gemeint habe und zitiert die
im Abs. 1 des § 2 des genannten Gesetzes enthaltene Standardöffnungsklausel, in
der es heißt:
„Zur
Erprobung neuer Formen der Aufgabenerledigung oder des Aufgabenverzichts soll
die jeweils fachlich zuständige oberste Landesbehörde im Einvernehmen mit der
Staatskanzlei die Gemeinden, Ämter, Landkreise und Zweckverbände des Landes
Brandenburg auf Antrag im Einzelfall von der Anwendung landesrechtlicher
Standards
befreien, soweit Bundesrecht und das Recht der Europäischen Gemeinschaften
nicht entgegenstehen und die Rechte Dritter nicht berührt werden. Standards in
diesem Sinne sind Vorgaben in landesrechtlichen Vorschriften (Gesetze,
Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften des Landes).“
Dazu gebe
es eine Arbeitsgruppe unter dem Dach des Städte- und Gemeindebundes, in der
geprüft werde, wie dieses Gesetz genutzt werden könne. Darüber hinaus seien
auch die Fachbereiche der Stadtverwaltung zu einer entsprechenden Prüfung
beauftragt. Er meine, man solle mit den anderen Städten und Gemeinden ein
gemeinsames Projekt im Rahmen der AG des Städte- und Gemeindebundes
durchführen. Darüber hinaus seien andere Projekte, wie z.B. die Einführung der
Doppik vorrangig zu bearbeiten. Deshalb empfehle er die Umwandlung des Antrages
in einen Prüfauftrag mit einem Zwischenbericht im März 2007. Der Bericht solle die Frage beantworten, ob und in
welchen Fällen es sich lohne, einen Antrag an das Land zu stellen. Der Oberbürgermeister unterstützt diese
Empfehlung von Herrn Exner und betont ebenso die Vorrangigkeit z.B. des
Doppikprojektes, bei dem Potsdam eine Vorreiterrolle inne habe. Im Falle des
Bürokratieabbaugesetzes könnten sich andere Kommunen mit der Thematik befassen
und die ersten Schritte gehen, von denen dann Potsdam profitiere. Er bittet um
Verständnis dafür, dass die Stadt hier nicht an vorderster Front stehe, was
aber nicht heiße, dass diesbezüglich „nichts gemacht werde“.
Herr
Schüler meint, der Antrag sei widersprüchlich, weil er die Verwaltung
beschäftige und damit Bürokratie erzeuge. Eine „Rundum-Prüfung“ sei zu
aufwändig und deshalb auf den Einzelfall zu beschränken. Herr Dr. Scharfenberg
entgegnet darauf, dass der Druck zum Bürokratieabbau von den Kommunen gekommen
sei und er die Denkweise, die Projekte nacheinander abarbeiten zu wollen, nicht
verstehen könne. Er meine, der Städte- und Gemeindebund sei an einem zügigen
Handeln interessiert und dafür müsse sich auch die Stadt einbringen. Er folge
dem Vorschlag, im März 2007 einen Zwischenbericht zu geben; den Antrag in einen
Prüfauftrag umzuwandeln, könne er nicht folgen – es sollten schon konkrete
Vorschläge sein.
Der
Oberbürgermeister bekräftigt seine Ausführungen, dass die Verwaltung daran ja
konkret arbeite und mit anderen Kommunen im Erfahrungsaustausch stehe. Dies sei
aber eine zusätzliche Aufgabe, mit der sich die Verwaltung auseinandersetzen
müsse, denn hier seien auch „Querverbindungen“ zu prüfen.
Der
Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu
beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, der
Stadtverordnetenversammlung konkrete Vorschläge zur Inanspruchnahme der mit dem
1. Bürokratieabbaugesetz eingeräumten Experimentierklausel vorzulegen.
Dazu
ist der Stadtverordnetenversammlung im März 2007 ein Zwischenbericht zu geben.