17.10.2006 - 4 Fahrtkostenzuschuss

Beschluss:
zurückgezogen
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Frau Grimm bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Frau Müller erklärt, dass jeder Asylbewerber an einem Sozialticket partizipieren kann. Es gibt aber auch immer die Einzelfallentscheidung.

 

Frau Dr. Müller fragt, ob es ein Raster gibt, wonach in der Einzelfallentscheidung beurteilt wird.

 

Frau Müller erklärt, dass ein Raster dem nicht gerecht werden würde, da es sehr viele Kriterien für die Einzelfallentscheidung gibt.

 

Frau Grimm könnte sich vorstellen, dass der Oberbürgermeister mit den ViP in Verbindung tritt, um für diejenigen, die finanziell unterhalb der Sozialhilfe liegen, einen Sondertarif auszuhandeln.

 

Frau Müller erinnert an die Vereinbarung mit dem ViP zum Sozialticket. Sie macht deutlich, dass der ViP einen einheitlichen Tarif hat. Wenn die Stadt hier Sonderregelungen erreichen möchte, muss der Ausgleich an den ViP gezahlt werden.

 

Frau Dr. Lotz fragt die Verwaltung, wie hoch die Zahl der Einzelfälle ungefähr ist.

 

Frau Gawlick erklärt, dass alle Asylbewerber das Sozialtickets erhalten.

 

Frau Schulze fragt nach nachweislichen statistischen Angaben, aus denen hervorgeht, wie viele Anträge auf den Zuschuss gestellt wurden.

 

Frau Gawlick erklärt, dass es bezüglich des Zuschusses keinen Antrag gibt. Asylbewerber, die im Lerchensteig wohnen, erhalten den Zuschuss über das Taschengeld.

 

Frau Grasnick merkt an, dass seit 1993 ist der Satz nach Asylbewerberleistungsgesetz nicht angepasst wurde.

 

Frau Grimm zieht den Antrag zurück.

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