17.10.2006 - 3.5 Billigung des Abwägungsergebnisses der frühzeit...

Beschluss:
vertagt
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Herr Wendland nimmt das Rederecht wahr, nimmt Bezug auf den Standort und die bisher gefassten Beschlüsse von Stadtverordnetenversammlung und Landtag und spricht sich für eine Gestaltung des Gebäudes nach Knobelsdorf aus.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz teilt mit, dass parallel die Vorlage zur FNP-Änderung in der nächsten Sitzung eingebracht werden wird; es wäre gut, wenn sie zeitgleich mit der Auslegung des B-Planes auf den Weg gehen könnte.

Anhand von Folien geht Frau Dr. von Kuick-Frenz auf den Entwurf ein, wie er zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung ausgelegen hat. Änderungen, die aufgrund der Anregungen vorgenommen worden sind, werden erläutert. Weiterhin verweist Frau Dr. von Kuick-Frenz auf die historischen Pläne, die vorhandene Asymmetrie und die Nichtrechtwinkligkeit.

 

Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass den Teilnehmern als Tischvorlage die Stellungnahme des Beirates „Potsdamer Mitte“ vorliegt.

 

Frau Hüneke ergreift stellvertretend für den Beirat „Potsdamer Mitte“ das Wort und erläutert die durch den Beirat gegebenen Empfehlungen näher.

 

Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, die Diskussion zu gliedern in einen Punkt Allgemeines zum Verfahren und anschließend entsprechend der Einzelpunkte der Empfehlung des Beirats Potsdamer Mitte zu diskutieren. Dem Vorschlag wird nicht widersprochen.

 

Allgemeines

 

Hier wird Bezug genommen auf die Beschlüsse der STVV und den Beschluss des Landtages und Passagen daraus zitiert.

 

Insbesondere verweist Herr Dr. Seidel auf Punkt 3) des Landtagsbeschlusses vom 20.5.2005, wo es u.a. heißt „Die Landesregierung wird beauftragt, … die Voraussetzungen für einen Landtags-Neubau in den äußeren Um- und Aufrissen des ursprünglichen historischen Gebäudes zu schaffen. … Die aufwendigen Teile Attika und der vielgestaltige Figurenschmuck sollen über Spenden realisiert werden.“ Bei dieser Beschlusslage seien für ihn deshalb nicht alle, derzeit vom Finanzministerium vorgebrachten Argumentationen nachvollziehbar.

 

Frau Hüneke zitiert aus dem gleichen Beschlusspunkt: „Bei der Etagenerweiterung vom West- und Ostflügel sind deren Außenseiten an den Putz und Fassadengliederungsflächen des historischen Vorbilds weitestgehend zu orientieren.“

 

Der Ausschussvorsitzende macht deutlich, dass der B-Plan Beschluss für die Stadtverordneten die letzte Möglichkeit ist, auf den Landtags-Neubau in der Potsdamer Mitte Einfluss zu nehmen.

 

Baulinie

 

Herr Dr. Groth (Rechtsberater des Landes) erläutert die Spielräume Baugrenze und Baulinie. Er ist der Meinung, dass bei Festlegung einer Baulinie nur noch ein Ausführungswettbewerb durchgeführt werden könne aber kein Entwurfswettbewerb.

 

Diese Aussage wird von Herrn Dr. Seidel in Zweifel gezogen. Er zeigt sich überzeugt, dass auch bei Festlegung einer äußeren Baulinie die 6 Teams sechs unterschiedliche Entwürfe liefern werden.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz verweist auf das positive Ergebnis der Wächter & Wächter-Studie, dass die Unterbringung des gemeinsamen Landestages Berlin/Brandenburg im historischen Grundriss möglich sei. Zugleich macht sie deutlich, dass die idealisierten Pläne rechteckig sind.

 

Herr Siegler (Ministerium der Finanzen) gibt kurze Erläuterungen zu den Vorgaben an die 6 Teams.

Er bestätigt, dass der Auftrag an die Wächter & Wächter-Studie die Unterbringung des Landtages (Raumprogramm in ca. 15 Tm² Nutzfläche) zum Inhalt hatte.

Zugleich geht Herr Siegler auf den Beschluss des Präsidiums des Landtages vom 14.6.2006 ein (Ausreichung des Papiers an die Ausschussmitglieder). Auf Nachfrage der Teilnehmer zum Kriterienkatalog erläutert Herr Siegler kurz die monitären und nicht nichtmonitären Bewertungskriterien.

 

Nach längerer kontroverser Diskussion macht Frau Dr. von Kuick-Frenz bzgl. der Forderung nach einer Baulinie nochmals deutlich, dass eine Baulinie nicht zu begründen wäre, weil niemand weiß, wo diese genau gelegen hat (baurechtlich angreifbar). Alle Beschlüsse sind in der Baugrenze umsetzbar.

 

Dachlandschaft

 

Herr Tschepe (Planer der Stadt bzw. des Sanierungsträgers Potsdam) erläutert die vorgeschlagenen Festsetzungen der Gebäudehöhe Oberkante.

 

Herr Siegler führt aus, dass es ein Flachdach schon deshalb nicht geben werde, weil verschiedenen Technikaufbauten unterzubringen sind.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz ergänzt, dass im Vorbild unterschiedliche Vorgaben sind.

 

Mehrere Mitglieder erklären ihr Einverständnis mit der Empfehlung des Beirats zu diesem Punkt (Akzentuierung des Südflügels in Anlehnung an die historische Dachform). Eine präzise Beschlussformulierung erscheint jedoch schwierig.

 

Wandhöhe

 

Frau Hüneke erkundigt sich nach dem Gutachten vom September und bittet um Information zum Ergebnis.

 

Frau Haan (Sanierungsträger Potsdam) teilt mit, dass das Gutachten noch nicht fertig sei; sagt jedoch Aussagen in einer Woche zu.

 

Des weiteren spricht Frau Hüneke die Möglichkeit an, das oberste Geschoss als Staffelgeschoss auszubilden

 

Bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche

 

Der Vorsitzende erinnert an die Empfehlung des Beirats, die lagegenaue Einordnung der Tiefgarage noch einmal zu diskutieren, um gegebenenfalls den originalgetreuen Wiederaufbau der nördlichen Kopfbauten auch auf originalen Fundamenten zu ermöglichen.

 

Marstallkolonnade

 

Kein Diskussionsbedarf

 

Durchwegung

 

Herr Siegler erläutert, dass diese nicht vorgesehen sei und führt die Gründe aus, die dem entgegenstehen.

 

Der Ausschussvorsitzende bittet, wenn die Absicht besteht, Änderungsanträge zu stellen, dann dies bereits heute zu tun, so dass bis zur nächsten Sitzung nochmals die Diskussion in den Fraktionen möglich wäre und zu nächsten Sitzung die Abgabe eines belastbaren Votums durch den SB-Ausschuss möglich ist.

 

Frau Hüneke kündigt an, in folgende Richtungen Änderungsanträge zu den textlichen Festsetzungen in der nächsten Sitzung zu stellen:

 

-          Bei den Festsetzungen im Punkt 1.2 ist die Höhenangabe zu präzisieren.

-          Bei 2.1 wenn Bebaubarkeit der Ebene -1 erhalten bleibt

Ergänzung: bzw. deren dokumentiertem Verlauf gefolgt wird.

-          Streichung 2.2 (dann würde 2.1 für das gesamte Gebäude gelten)

-          Unter 5. äußere Gestaltung zusätzlicher Punkt 5.4

         Ergänzung zur Angabe des Traufgesimses

-          Antrag zur Baulinie

      In der Planzeichnung ist die äußere Baugrenze durch eine Baulinie zu

      ersetzen.

 

Herrn Lehmann kündigt folgenden Änderungsantrag für den Fall an, dass die Änderungen von Frau Hüneke keine Mehrheit finden:

 

Im Beschlusstext Ergänzung um 3. Beschlusspunkt:

 

3. Die Errichtung des zukünftigen Landtagsbaus erfolgt:

 

a)      Die äußere Kubatur wird im nördlichen und südlichen Baufeld durch eine den historischem Grundriss nachzeichnende Baulinie festgesetzt.

b)      Die äußere Kubatur wird im westlichen und östlichen (Seitenflügel) Baufeld als Baugrenze festgesetzt.

c)      Des weiteren sollten weitestgehend die Festlegungen des Beirates vom Oktober 2006 zur:

-          Dachlandschaft

-          Wandhöhen

-          Bauliche Anlagen unterhalb der Gebäudeoberfläche

-          Marstallkolonnade und

-          Ost-West-Durchwegung

      umgesetzt werden.

 

 

Die Behandlung der DS wird auf die Sitzung in der nächsten Woche vertagt.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Abwägungsergebniss der Stellungnahmender frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf SAN-P 10 "Baufeld Stadtschloss" zu billigen (siehe Anlage 2)

 

  1. sowie für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs SAN-P 10 "Baufeld Stadtschloss" (siehe Anlage 3).
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen