18.10.2006 - 2.3 Verfahren zur Errichtung von Leistungs- und Beg...

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Herr Weiberlenn erklärt, dass Begabtenförderung in Potsdam nicht neu sei. Er verweist auf die Leistungsprofilklassen und den Schulversuch 6 + 6, woran fünf Schulen teilgenommen haben. Ab Schuljahr 2007/08 werden keine neuen 5. bzw. 7. Klassen im Rahmen der Schulversuche 4 + 8 und 6 + 6 gebildet. In der Koalitionsvereinbarung wurde verabredet, landesweit 35 Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) einzurichten. Durch das MBJS erfolgte eine Ausschreibung, worauf sich die Schulen bewerben konnten. Aus Potsdam haben sich 4 städtische Schulen  (1, 4, 9, 41) und das Evangelische Gymnasium beworben. Das Staatliche Schulamt hat sich positioniert und das Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium (4), die  Voltaire-Gesamtschule (9) und das Evangelische Gymnasium vorgeschlagen. Vom MBJS war ein abgestimmter Vorschlag des Oberbürgermeisters mit dem Staatlichen Schulamt gefordert. Der Schulträger hat dem Vorschlag des Staatlichen Schulamtes zugestimmt und zusätzlich die Einrichtung von LuBK am Humboldt-Gymnasium (1) vorgeschlagen. Im Fall des Leibniz-Gymnasiums (41) wird die Auffassung des Staatlichen Schulamtes (Nachrangigkeit) aufgrund der geringen Anwahl geteilt. Er informiert über die Profile, mit welchen sich die Schulen für LuBK beworben haben.

 

Frau Fischer informiert, dass es beim Städte- und Gemeindebund  Sorge gibt, dass es durch die Einführung von LuBK zur Schwächung von Grundschulstandorten kommen könnte. Für Potsdam teilt sie diese Meinung nicht.

 

Herr Bretz verweist auf die Stadtverordnetenversammlung, wo die Frage aufgeworfen wurde, inwieweit die Verwaltung durch das Votum der SVV unterstützt werden sollte.

 

Frau Fischer erläutert, dass die Schulversuche Leistungsprofilklassen und 6 +6 im Rahmen der von der SVV beschlossenen Zügigkeit eingerichtet wurden. Das war eine ähnliche Situation, wo keine Beschlussfassung der SVV erfolgte.

 

Frau Knoblich verweist auf die Auffassung von Frau Geywitz, dass es eines Beschlusses der SVV bedurft hätte. Durch die Frage von Frau Drohla  wurde bekannt, dass Einvernehmen mit den Kreistagen bzw. Schulträgern hergestellt werden soll. Die SVV wäre analog zu sehen. Sie fragt nach der Definition der Begabtenklassen. Zukünftig sollte die Verwaltung Neuerungen des Schulgesetzes und Auswirkungen im Vorfeld mit den Stadtverordneten diskutieren.

 

Frau Ewers erklärt, dass die Gremienbeteiligung im Ermessen des Oberbürgermeisters steht.

 

Herr Kümmel möchte den Zusammenhang zur Schulentwicklungsplanung herstellen. Wenn das Leibniz-Gymnasium (41) nachrangig ist, stellt das die Existenz der Schule in Frage.

 

Frau Drohla verliest den konkreten Wortlaut des Schreibens vom MBJS. Sie hat es so verstanden, dass über eine Sache befunden wird, die es noch nicht gibt, denn das Schulgesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Ein weiteres Problem ist die Existenz der Grundschulen, 125 leistungsstarke Schüler werden aus Grundschulen gezogen. Chancengleichheit gerät dadurch in den Hintergrund. Chancengleichheit zwischen Stadt und Land sowie zwischen Arm und Reich ist nicht mehr gegeben. Damit ist ihre Fraktion nicht einverstanden.

 

Herr Gohlke möchte eine Aussage zur Klassenstärke und fragt nach den Kriterien bzw. Lernvoraussetzungen für den Zugang zu den LuBK. Er vermutet, dass es mehr Bewerber als Plätze geben wird und möchte wissen, wie die Plätze im Verhältnis Potsdam zum Umland verteilt werden.

 

Frau Klotz fragt, wie die Problematik durch das MBJS an die Schulen herangetragen wurde. Konnten sich alle Schulen bewerben, oder hat man bestimmte Schulen angeschrieben. Sie fragt, welche Kinder elitär behandelt werden sollen. Im naturwissenschaftlich-mathematischen Bereich Klasse 5 hält sie dies für problematisch. Die Einrichtung von LuBK läuft entgegen der Pisa-Studie.

 

Frau Frevert verweist darauf, dass es noch kein Gesetz gibt. Sie äußert Bedenken zur Einrichtung von LuBK an der Voltaire-Gesamtschule (9). Begabungsklassen können nicht im Sinne einer Gesamtschule sein. Sie am Leibniz-Gymnasiem (41) nicht zu genehmigen ist nicht verständlich. Im Schulgesetz heißt es, dass man das Abitur an Gesamtschulen in 13 Jahren ablegt. Die Leistungsklassen legen es in 12 Jahren ab, das passt nicht.

 

Herr Bretz hätte es klüger gefunden, wenn man den Ausschuss für Bildung und Sport in geeigneter Weise einbezogen hätte, da es sich um weiche Faktoren für die Schulentwicklungsplanung handelt.

 

Frau Fischer nimmt die kritischen Anmerkungen mit. Der Oberbürgermeister erhielt am 20. September 2006 ein Schreiben vom Staatlichen Schulamt. Danach sollte sich die Verwaltung bis zum 6.10.2006 positionieren. In der Zwischenzeit war keine Ausschusssitzung. Sie schlägt vor, in die nächste Ausschusssitzung einen Vertreter des MBJS einzuladen, der sachgerecht Auskunft geben kann.

 

Herr Gohlke stimmt dem grundsätzlich zu, möchte aber seine Frage beantwortet haben.

 

Frau Fischer erklärt, man müsse die Fragen mitnehmen. Die Entscheidungshoheit liegt beim MBJS und beim Staatlichen Schulamt.

 

Frau Drohla bittet um Darstellung des Lehrereinsatzes und verweist auf das Problem des Einsatzes von Gymnasiallehrern im Primarbereich.

 

Herr Bretz spricht sich dafür aus, einen Vertreter des MBJS zu Sachfragen einzuladen, aber nicht zu Bildungsfragen im Land Brandenburg.

 

Frau Fischer lädt einen Vertreter des MBJS ein.

 

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