18.10.2006 - 2.3 Verfahren zur Errichtung von Leistungs- und Beg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.3
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Mi., 18.10.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Herr Weiberlenn erklärt, dass Begabtenförderung in Potsdam nicht
neu sei. Er verweist auf die Leistungsprofilklassen und den Schulversuch 6 + 6,
woran fünf Schulen teilgenommen haben. Ab Schuljahr 2007/08 werden keine neuen
5. bzw. 7. Klassen im Rahmen der Schulversuche 4 + 8 und 6 + 6 gebildet. In der
Koalitionsvereinbarung wurde verabredet, landesweit 35 Leistungs- und
Begabungsklassen (LuBK) einzurichten. Durch das MBJS erfolgte eine
Ausschreibung, worauf sich die Schulen bewerben konnten. Aus Potsdam haben sich
4 städtische Schulen (1, 4, 9, 41)
und das Evangelische Gymnasium beworben. Das Staatliche Schulamt hat sich
positioniert und das Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium (4), die Voltaire-Gesamtschule (9) und das
Evangelische Gymnasium vorgeschlagen. Vom MBJS war ein abgestimmter Vorschlag
des Oberbürgermeisters mit dem Staatlichen Schulamt gefordert. Der Schulträger
hat dem Vorschlag des Staatlichen Schulamtes zugestimmt und zusätzlich die
Einrichtung von LuBK am Humboldt-Gymnasium (1) vorgeschlagen. Im Fall des
Leibniz-Gymnasiums (41) wird die Auffassung des Staatlichen Schulamtes
(Nachrangigkeit) aufgrund der geringen Anwahl geteilt. Er informiert über die
Profile, mit welchen sich die Schulen für LuBK beworben haben.
Frau Fischer informiert, dass es beim Städte- und
Gemeindebund Sorge gibt, dass es
durch die Einführung von LuBK zur Schwächung von Grundschulstandorten kommen
könnte. Für Potsdam teilt sie diese Meinung nicht.
Herr Bretz verweist auf die Stadtverordnetenversammlung, wo die
Frage aufgeworfen wurde, inwieweit die Verwaltung durch das Votum der SVV
unterstützt werden sollte.
Frau Fischer erläutert, dass die Schulversuche Leistungsprofilklassen
und 6 +6 im Rahmen der von der SVV beschlossenen Zügigkeit eingerichtet wurden.
Das war eine ähnliche Situation, wo keine Beschlussfassung der SVV erfolgte.
Frau Knoblich verweist auf die Auffassung von Frau Geywitz, dass
es eines Beschlusses der SVV bedurft hätte. Durch die Frage von Frau
Drohla wurde bekannt, dass
Einvernehmen mit den Kreistagen bzw. Schulträgern hergestellt werden soll. Die
SVV wäre analog zu sehen. Sie fragt nach der Definition der Begabtenklassen.
Zukünftig sollte die Verwaltung Neuerungen des Schulgesetzes und Auswirkungen
im Vorfeld mit den Stadtverordneten diskutieren.
Frau Ewers erklärt, dass die Gremienbeteiligung im Ermessen
des Oberbürgermeisters steht.
Herr Kümmel möchte den Zusammenhang zur Schulentwicklungsplanung
herstellen. Wenn das Leibniz-Gymnasium (41) nachrangig ist, stellt das die
Existenz der Schule in Frage.
Frau Drohla verliest den konkreten Wortlaut des Schreibens vom
MBJS. Sie hat es so verstanden, dass über eine Sache befunden wird, die es noch
nicht gibt, denn das Schulgesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Ein weiteres
Problem ist die Existenz der Grundschulen, 125 leistungsstarke Schüler werden
aus Grundschulen gezogen. Chancengleichheit gerät dadurch in den Hintergrund.
Chancengleichheit zwischen Stadt und Land sowie zwischen Arm und Reich ist
nicht mehr gegeben. Damit ist ihre Fraktion nicht einverstanden.
Herr Gohlke möchte eine Aussage zur Klassenstärke und fragt
nach den Kriterien bzw. Lernvoraussetzungen für den Zugang zu den LuBK. Er
vermutet, dass es mehr Bewerber als Plätze geben wird und möchte wissen, wie
die Plätze im Verhältnis Potsdam zum Umland verteilt werden.
Frau Klotz fragt, wie die Problematik durch das MBJS an die
Schulen herangetragen wurde. Konnten sich alle Schulen bewerben, oder hat man
bestimmte Schulen angeschrieben. Sie fragt, welche Kinder elitär behandelt
werden sollen. Im naturwissenschaftlich-mathematischen Bereich Klasse 5 hält
sie dies für problematisch. Die Einrichtung von LuBK läuft entgegen der Pisa-Studie.
Frau Frevert verweist darauf, dass es noch kein Gesetz gibt. Sie
äußert Bedenken zur Einrichtung von LuBK an der Voltaire-Gesamtschule (9).
Begabungsklassen können nicht im Sinne einer Gesamtschule sein. Sie am
Leibniz-Gymnasiem (41) nicht zu genehmigen ist nicht verständlich. Im
Schulgesetz heißt es, dass man das Abitur an Gesamtschulen in 13 Jahren ablegt.
Die Leistungsklassen legen es in 12 Jahren ab, das passt nicht.
Herr Bretz hätte es klüger gefunden, wenn man den Ausschuss für
Bildung und Sport in geeigneter Weise einbezogen hätte, da es sich um weiche
Faktoren für die Schulentwicklungsplanung handelt.
Frau Fischer nimmt die kritischen Anmerkungen mit. Der
Oberbürgermeister erhielt am 20. September 2006 ein Schreiben vom Staatlichen
Schulamt. Danach sollte sich die Verwaltung bis zum 6.10.2006 positionieren. In
der Zwischenzeit war keine Ausschusssitzung. Sie schlägt vor, in die nächste
Ausschusssitzung einen Vertreter des MBJS einzuladen, der sachgerecht Auskunft
geben kann.
Herr Gohlke stimmt dem grundsätzlich zu, möchte aber seine Frage
beantwortet haben.
Frau Fischer erklärt, man müsse die Fragen mitnehmen. Die
Entscheidungshoheit liegt beim MBJS und beim Staatlichen Schulamt.
Frau Drohla bittet um Darstellung des Lehrereinsatzes und
verweist auf das Problem des Einsatzes von Gymnasiallehrern im Primarbereich.
Herr Bretz spricht sich dafür aus, einen Vertreter des MBJS zu
Sachfragen einzuladen, aber nicht zu Bildungsfragen im Land Brandenburg.
Frau Fischer lädt einen Vertreter des MBJS ein.