19.10.2006 - 4 Straßenreinigungssatzung 2007

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Herr Jäkel schlägt vor, die Drucksachen 06/SVV/0507 und 06/SVV/0508 gemeinsam zu behandeln.

 

Frau Kluge gibt Erläuterungen zu der ausgereichten Beantwortung der Anfrage von Herrn Dr. Scharfenberg aus dem Hauptausschuss vom 20.09.2006.

Sie macht deutlich, dass es keine Gebührenerhöhung gab, sondern aufgrund der veränderten Bemessung eine veränderte Umlegung der Gebühren stattgefunden hat.

 

Herr Rietz weist auf § 4 (1) letzter Satz und (2) hin. Danach hat der Grundstückseigentümer den Winterdienst auf der Straße (Fahrbahn) zu gewährleisten. Hier wird seines Erachtens nach die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht auf die Grundstückseigentümer umgelegt.

 

Herr Praetzel erklärt, dass der  Winterdienst nur auf Gehwegen durchzuführen ist. Wenn kein Gehweg vorhanden ist, sind 1,5 m der Fahrbahn zu reinigen.

 

Herr Dr. Przybilski schlägt vor, in § 4 (1) den fettgedruckten Satz zu streichen, da dieser irreführend ist.

 

Frau Kluge macht deutlich, dass der Satzungstext mehrfach durch das Rechtsamt geprüft wurde.

Der Absatz 1 ist lediglich die Einführung des Paragraphen. Es wird nicht verlangt, dass der Bürger die Fahrbahn reinigt. Die Fahrbahn ist durch die Stadt reinigen.

 

Herr Rietz bittet zu klären, wer haftet, wenn sich jemand bei der Überquerung der glatten Straße hinfällt  und z.B. ein Bein bricht.

Er bittet im Protokoll festzuhalten, dass der Abs. 2 den Grundstückseigentümer nicht verpflichtet die Straße zu reinigen, wenn ein Gehweg vorhanden ist.

 

Frau Müller bestätigt, dass dies zutreffend ist, wenn ein Gehweg vorhanden ist.

 

Herr Becker fragt, was der Bürger zu reinigen hat, wenn kein Gehweg vorhanden ist.

 

Frau Kluge erklärt, dass dann 1,5 m der Fahrbahn zu reinigen sind.

 

Herr Jäkel berichtet, dass er in der letzten Woche Akteneinsicht in die Rückläufe der Bürger zu den Anschreiben der Verwaltung bezüglich der Umstellung der Gebühren auf Frontmeter und der damit verbundenen Überprüfung der vorliegenden Daten. Er informiert, dass diese jetzt nach und nach durch die Verwaltung abgearbeitet werden. Hier gab es die unterschiedlichsten Anmerkungen.

Er schlägt vor, die Straßenreinigungssatzung zu beschließen.

 

Herr Rietz macht darauf aufmerksam, dass beim Winterdienst nicht der Grundstückseigentümer verpflichtet ist, sondern die Gemeinde. Trotzdem legt die Stadt 75% der Kosten für den Winterdienst auf die Grundstückseigentümer und nur 25% auf die Allgemeinheit um.

Er weist darauf hin, dass die Stadt laut KAG bis 75 % umlegen kann. Sie muss nicht 75 % umlegen.

                  

Frau Kluge erklärt, dass im Winterdienst nur 65 % umgelegt sind. Der Winterdienst auf nicht bebauten Flächen ist hier ausgegrenzt. Sie macht darauf aufmerksam, dass nicht 75 % der Gesamtkosten, sondern 65 % der umlagefähigen Kosten umgelegt werden.

 

Herr Kirsch macht darauf aufmerksam, dass Potsdam aufgrund der Haushaltslage verpflichtet ist, 75 % der Kosten umzulegen.

Reduzieren

 

Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Potsdam 2007

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               11

Ablehnung:                    0

Stimmenthaltung:         1

Dem Antrag wird zugestimmt.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage