19.10.2006 - 4 Straßenreinigungssatzung 2007
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Ordnung und Sicherheit
- Datum:
- Do., 19.10.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr
Jäkel schlägt vor,
die Drucksachen 06/SVV/0507 und 06/SVV/0508 gemeinsam zu behandeln.
Frau
Kluge gibt Erläuterungen
zu der ausgereichten Beantwortung der Anfrage von Herrn Dr. Scharfenberg aus
dem Hauptausschuss vom 20.09.2006.
Sie macht
deutlich, dass es keine Gebührenerhöhung gab, sondern aufgrund der veränderten
Bemessung eine veränderte Umlegung der Gebühren stattgefunden hat.
Herr
Rietz weist auf § 4
(1) letzter Satz und (2) hin. Danach hat der Grundstückseigentümer den
Winterdienst auf der Straße (Fahrbahn) zu gewährleisten. Hier wird seines
Erachtens nach die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht auf die
Grundstückseigentümer umgelegt.
Herr Praetzel erklärt, dass der Winterdienst nur auf Gehwegen durchzuführen ist. Wenn kein
Gehweg vorhanden ist, sind 1,5 m der Fahrbahn zu reinigen.
Herr Dr. Przybilski schlägt vor, in § 4 (1) den fettgedruckten Satz zu streichen, da dieser irreführend ist.
Frau
Kluge macht
deutlich, dass der Satzungstext mehrfach durch das Rechtsamt geprüft wurde.
Der Absatz
1 ist lediglich die Einführung des Paragraphen. Es wird nicht verlangt, dass
der Bürger die Fahrbahn reinigt. Die Fahrbahn ist durch die Stadt reinigen.
Herr
Rietz bittet zu
klären, wer haftet, wenn sich jemand bei der Überquerung der glatten Straße
hinfällt und z.B. ein Bein bricht.
Er bittet im Protokoll festzuhalten, dass der Abs. 2 den Grundstückseigentümer nicht verpflichtet die Straße zu reinigen, wenn ein Gehweg vorhanden ist.
Frau
Müller bestätigt,
dass dies zutreffend ist, wenn ein Gehweg vorhanden ist.
Herr
Becker fragt, was
der Bürger zu reinigen hat, wenn kein Gehweg vorhanden ist.
Frau Kluge erklärt, dass dann 1,5 m der Fahrbahn zu reinigen
sind.
Herr
Jäkel berichtet,
dass er in der letzten Woche Akteneinsicht in die Rückläufe der Bürger zu den
Anschreiben der Verwaltung bezüglich der Umstellung der Gebühren auf Frontmeter
und der damit verbundenen Überprüfung der vorliegenden Daten. Er informiert,
dass diese jetzt nach und nach durch die Verwaltung abgearbeitet werden. Hier
gab es die unterschiedlichsten Anmerkungen.
Er schlägt
vor, die Straßenreinigungssatzung zu beschließen.
Herr
Rietz macht darauf
aufmerksam, dass beim Winterdienst nicht der Grundstückseigentümer verpflichtet
ist, sondern die Gemeinde. Trotzdem legt die Stadt 75% der Kosten für den
Winterdienst auf die Grundstückseigentümer und nur 25% auf die Allgemeinheit
um.
Er weist
darauf hin, dass die Stadt laut KAG bis 75 % umlegen kann. Sie muss nicht 75 %
umlegen.
Frau
Kluge erklärt, dass
im Winterdienst nur 65 % umgelegt sind. Der Winterdienst auf nicht bebauten
Flächen ist hier ausgegrenzt. Sie macht darauf aufmerksam, dass nicht 75 % der
Gesamtkosten, sondern 65 % der umlagefähigen Kosten umgelegt werden.
Herr
Kirsch macht darauf
aufmerksam, dass Potsdam aufgrund der Haushaltslage verpflichtet ist, 75 % der
Kosten umzulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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62 kB
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3
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140,5 kB
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