24.10.2006 - 2.1 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Beb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 24.10.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Lang ergreift als betroffener Kleingärtner das Wort und
kritisiert u.a. eine fehlende frühzeitige Einbindung und dadurch fehlende
Möglichkeit zur rechtzeitigen Stellungnahme.
Herr Niehaus (VGS) teilt u.a. mit, dass der Kreisverband
der/den Kündigung(en) widersprechen und somit alle juristischen Möglichkeiten
ergreifen wird.
Frau Dr. von Kuick-Frenz erinnert an die Forderung nach
einer Sicherung des Einzelhandels am Schlaatz. Der Standort R.-Moos-Str. sei
definitiv vom Investor abgelehnt worden.
Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) informiert
aus der Beratung im Kleingartenbeirat am 21.9.06. Man habe sich im Einzelnen
mit der Vorlage befasst und darauf abgestellt, eine vergleichende Betrachtung
zur Bewertung der zur Diskussion stehenden Standorte (Horstweg/an der Alten
Zauche; Pflasterlagerplatz, Grundstück südl. der R.-Moos-Str. und Standort des
bisherigen Kaufhallenstandortes am Schlaatz) durchzuführen. Diese ist erfolgt
und den Stadtverordneten mit Schreiben vom 5.10.06 mitgeteilt worden. Dabei
wurde der Forderung alle Kriterien gleichmäßig für alle Standorte im Vergleich
dazustellen, nachgekommen.
Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) geht auf
die vorliegende Matrix zur Standortprüfung erläuternd ein.
Herr Czischka (Mitinhaber der Bauträgergesellschaft
Egenter Czischka) informiert, dass
umfangreiche Untersuchungen zum Standort vorgenommen worden sind, als möglicher
Standort ist nur der Standort Horstweg/Alte Zauche übrig geblieben. Sollte dem
Vorhaben keine Zustimmung gegeben werden, wird es keine weitere
Alternativmöglichkeit geben. Es ist vorgesehen, dass REWE den Standort am
Schlaatz für eine kleine Kaufhalle zur Verfügung stellt.
Frau Dr. von Kuick-Frenz verweist nochmals auf die
jahrelangen Verhandlungen am Schlaatz. 252 Kleingärten befinden sich
unmittelbar südlich im Umfeld, so dass den betroffenen 12 Kleingärtnern
Ersatzstandorte angeboten werden können. Frau Dr. von Kuick-Frenz sichert zu,
dass die Kleingärten so lange auf ihren Parzellen bleiben können, wie es
irgendwie geht.
Herr Jäkel spricht nochmals den Ausgangspunkt – die
Nahversorgung am Schlaatz – an. Der Ausgleich des Verlustes von Grün in
Stadtteilflächen sind fraglich. Die Standortmatrix ist dem Kleingartenbeirat
ausgereicht worden, es gab jedoch keine Beratung dazu im Kleingartenbeirat.
Weiterhin informiert Herr Jäkel, dass es einen anderen Investor (PPI) gäbe, der
Bereitschaft für den Standort R.-Moos-Str. und Erhalt des Standortes am
Schlaatz signalisiert hat. Hierfür wäre nur der B-Plan 79 zu ändern. Ebenso
verweist Herr Jäkel auf die Ausführungen von Herrn Niehaus und die sich zu
erwartenden zeitlichen Verzögerungen.
Herr Goetzmann geht auf die formelle Seite ein. Hier handelt
es sich um den Beginn zum Verfahren für einen vorhabenbezogenen B-Plan.
Bedingung dafür ist das Einvernehmen zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger.
Die einzige alternative Möglichkeit besteht darin, festzulegen, dass das
Verfahren nicht eingeleitet werden soll.
Bezüglich des Hinweises Herrn Jäkels zur Verfahrensweise
zitiert Herr Goetzmann aus dem Protokoll des Kleingartenbeirates (Sitzung v. 21.09.06) wie folgt:
„Die Anwesenden verständigen sich dahingehend, dass die
politische Bewertung vorrangig in den Fraktionen erfolgen sollte. Falls nach
Vorlage der vergleichenden Darstellung noch Beratungsbedarf im
Kleingartenbeirat besteht, so soll auf entsprechende Nachricht eines
Fraktionsvertreters kurzfristig eine Sondersitzung einberufen werden,
vorzugsweise an einem Montag im Vorlauf zu den Fraktionssitzungen.“
Eine solche Anforderung ist nicht gekommen.
Zur zeitlichen Abfolge befrag,
geht Herr Goetzmann auf die parallel vorzunehmende Flächennutzungsplanänderung
ein. Bei der hier vorliegenden Vorlage handelt es sich jedoch um die Einleitung
eines B-Plan-Verfahrens.
Frau Dr. von Kuick-Frenz
unterstreicht nochmals, dass sich die Verwaltung aufgrund wiederholter Bitten
über Jahre bemüht habe, eine Lösung zur Sicherung der Nahversorgung für die
Schlaatzer Einwohner/innen zu suchen. Diese Lösung würde über die vorliegende Planung
ermöglicht werden. Die Fragen nach den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen würden
im Laufe des B-Plan-Verfahrens geklärt werden; Aussagen bei einem
Aufstellungsbeschluss könnten noch nicht gegeben werden.
Die
Behandlung der Vorlage wird unterbrochen, um am Ende der Sitzung im nicht
öffentlichen Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit weitere Punkte zu
diskutieren. (20.09 Uhr – 20.15 Uhr)
Nach Ende
der nicht öffentlichen Sitzung wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt.
20.16 Uhr
- nach weiteren Stellungnahmen der
Teilnehmer erfolgt die Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 27 „Horstweg/An der Alten
Zauche“ ist gemäß § 2 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).
- Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend
dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von
Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS
01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s.
Anlage 2).
- Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (s. Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).
Anlagen zur Vorlage
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