24.10.2006 - 3.3 Sicherstellung einer öffentlichen Nutzung der e...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- Verfasser: Fraktion SPD - Beratung gemeinsam mit der DS 05/SVV/0351 -
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 24.10.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Kümmel informiert, dass der
SB-Ausschuss bereits in einer vorigen Sitzung einen geänderten
Beschlussvorschlag positiv abgestimmt hat. Aus der Stadtverordnetenversammlung
sei der Hinweis erfolgt, dass eine Verlängerung des Vertrages nicht gewollt sei
und der Antrag deshalb nochmals zur Beratung in den SB-Ausschuss überwiesen
worden ist.
Er schlägt für die
antragstellende Fraktion folgende neue Formulierung vor:
·
neu 1.
Als Bedingung für eine Neuverpachtung ab 2009
ist eine fußläufige öffentliche
Zuwegung zum Ufer zu sichern und die Problematik
des ruhenden Verkehrs zu
klären.
·
Zusätzlich neuer Punkt
5.
Vor dem Abschluss eines neuen Pachtvertrages ist der
Vertragsentwurf dem Ortsbeirat vorzulegen, bis spätestens 30.06.2008.
·
zu streichen – Pkt. 3
alt.
Herr Scheffler (Kommunaler
Immobilienservice) ergänzt, dass der gegenwärtig laufende Vertrag bis zum
31.12.2008 befristet ist; sollte keine Partei vorher kündigen, dann gilt dieser
jeweils 1 Jahr weiter. Das bedeutet, dass ein neuer Pachtvertrag am 1.1.2009
geschlossen werden könnte. Herr Scheffler betont, dass er dem von Herrn Kümmel
vorgeschlagenen geänderten Beschlusstext uneingeschränkt folgen kann.
Auf einzelne Rückfragen der
Teilnehmer geht Herr Scheffler ein und macht deutlich, dass kein neuer
Parkplatz entstehen soll, sondern eine Verkehrsneuregelung mit den Pächtern
(PKW-Einschränkung – Vermeidung von Verkehr) erfolgen muss.
Geänderter Beschlussvorschlag zur DS 06/SVV/0669
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Als Bedingung für eine Neuverpachtung ab 2009 ist eine fußläufige öffentliche Zuwegung zum Ufer zu sichern und die Problematik des ruhenden Verkehrs zu klären.
- Es ist für das Grundstück ein
Nutzungskonzept zu entwickeln, das eine naturnahe Erlebnismöglichkeit des
Landschaftsraumes und Gewässerrandes gewährleistet.
- Hinsichtlich einer künftigen
öffentlichen Nutzung ist eine „Grundstücksnutzungsordnung“ zu sichern,
damit eine sachgerechte und dem nachbarschaftlichen Interessen dienende
Nutzung durch die Allgemeinheit erfolgen kann.
- Vor dem Abschluss eines neuen
Pachtvertrages ist der Vertragsentwurf dem Ortsbeirat vorzulegen, bis
spätestens 30.06.2008.