24.10.2006 - 4.1 BE zur Umsetzung des Beschlusses 04/SVV/0261, B...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Lehmann (FB Stadterneuerung und Denkmalpflege) informiert zum gegenwärtigen Stand wie folgt:

 

Zur denkmalrechtliche Erlaubnis

Der Sanierungsträger Potsdam hat bei der Unteren Denkmalschutzbehörde die denkmalrechtliche Erlaubnis zur Erneuerung des südlichen Gehweges einschließlich von Baumpflanzungen zwischen der Dortustraße und der Wilhelm-Staab-Straße beantragt.

 

Die Erlaubnis wurde erteilt.

 

Das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (Denkmalfachbehörde) hat die Benehmensherstellung für eine Gehwegerneuerung mit Baumpflanzungen abgelehnt und die Untere Denkmalbehörde gebeten, die Erlaubnis zu ändern.

 

Mit Schreiben vom 18.10.2006 hat die Untere Denkmalbehörde dem Landesamt mitgeteilt, dass an der Erlaubnis für die Baumpflanzungen festgehalten wird.

 

Der Eingang dieses Schreibens bei der Denkmalfachbehörde berechtigt diese, innerhalb von zwei Wochen die Vorlage dieses Vorganges bei der obersten Denkmalschutzbehörde (MfK) zu fordern. Die oberste Denkmalschutzbehörde soll lt. Brandenburgischem Denkmalschutzgesetz innerhalb eines Monats über die Erlaubnis entscheiden.

 

Es bleibt abzuwarten, ob das Landesamt von dieser gesetzlichen Regelung Gebrauch macht.

 

zur Durchführung der Gehwegerneuerung einschließlich der Baumpflanzungen

Unter der Voraussetzung, dass die denkmalrechtliche Erlaubnis Bestandskraft erhält, ist zur Durchführung der Gehwegerneuerung einschließlich der Baumpflanzungen folgendes zu sagen:

Die Erneuerung des Gehweges setzt eine Prüfung des Zustandes des unterirdischen Leitungsbestanden einschl. der Ermittlung des Erneuerungsbedarfes durch die Versorgungsunternehmen voraus. Diese Prüfung ist noch nicht beauftragt, kann jedoch Anfang 2007 abgeschlossen werden.

Demnach könnte mit der Gehwegerneuerung 2007 begonnen werden.

Die Finanzierung der Gehwegerneuerung einschl. der Baumpflanzungen erfolgt aus dem Treuhandvermögen der Entwicklungsmaßnahme Block 27.

 

Herr Jäkel bittet die v.g. Ausführungen in das Protokoll aufzunehmen und den Plan, diesem Protokoll als Anlage beizufügen.

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Anlagen