24.10.2006 - 4.1 BE zur Umsetzung des Beschlusses 04/SVV/0261, B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 24.10.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr
Lehmann (FB Stadterneuerung und Denkmalpflege) informiert zum gegenwärtigen
Stand wie folgt:
Zur
denkmalrechtliche Erlaubnis
Der Sanierungsträger Potsdam hat bei der Unteren
Denkmalschutzbehörde die denkmalrechtliche Erlaubnis zur Erneuerung des
südlichen Gehweges einschließlich von Baumpflanzungen zwischen der Dortustraße
und der Wilhelm-Staab-Straße beantragt.
Die Erlaubnis wurde erteilt.
Das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und
Archäologisches Landesmuseum (Denkmalfachbehörde) hat die Benehmensherstellung
für eine Gehwegerneuerung mit Baumpflanzungen abgelehnt und die Untere
Denkmalbehörde gebeten, die Erlaubnis zu ändern.
Mit Schreiben vom 18.10.2006 hat die Untere Denkmalbehörde
dem Landesamt mitgeteilt, dass an der Erlaubnis für die Baumpflanzungen
festgehalten wird.
Der Eingang dieses Schreibens bei der
Denkmalfachbehörde berechtigt diese, innerhalb von zwei Wochen die Vorlage
dieses Vorganges bei der obersten Denkmalschutzbehörde (MfK) zu fordern. Die
oberste Denkmalschutzbehörde soll lt. Brandenburgischem Denkmalschutzgesetz
innerhalb eines Monats über die Erlaubnis entscheiden.
Es bleibt abzuwarten, ob das
Landesamt von dieser gesetzlichen Regelung Gebrauch macht.
zur Durchführung der Gehwegerneuerung einschließlich
der Baumpflanzungen
Unter der Voraussetzung, dass die denkmalrechtliche
Erlaubnis Bestandskraft erhält, ist zur Durchführung der Gehwegerneuerung
einschließlich der Baumpflanzungen folgendes zu sagen:
Die Erneuerung des Gehweges setzt eine Prüfung des Zustandes
des unterirdischen Leitungsbestanden einschl. der Ermittlung des Erneuerungsbedarfes
durch die Versorgungsunternehmen voraus. Diese Prüfung ist noch nicht
beauftragt, kann jedoch Anfang 2007 abgeschlossen werden.
Demnach könnte mit der Gehwegerneuerung 2007 begonnen
werden.
Die
Finanzierung der Gehwegerneuerung einschl. der Baumpflanzungen erfolgt aus dem
Treuhandvermögen der Entwicklungsmaßnahme Block 27.
Herr Jäkel bittet die v.g. Ausführungen in das Protokoll
aufzunehmen und den Plan, diesem Protokoll als Anlage beizufügen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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944 kB
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