26.10.2006 - 8 Mietzahlungen der Einrichtungen an den Kommunal...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Dr. Müller weist darauf hin, dass sich der Ausschuss in seiner Sitzung am 24.08.2006 dazu verständigt hat, sich diesem Thema aufgrund der neuen Situation der Handhabung der Mietforderung durch den KIS zu widmen.

 

Frau Remann weist auf den engen Zusammenhang zwischen dem Gebäudezustand und der erhobenen Miete hin. Nach Gründung des KIS werden alle Liegenschaften, die bisher u.a. auch vom Jugendamt verwaltet wurden durch den KIS bewirtschaftet.

Da der KIS wirtschaftlich arbeiten muss, werden auch jetzt für Gebäude Mieten erhoben, für die bisher keine Mieten gezahlt werden mussten.

 

Frau Basekow macht darauf aufmerksam, dass die Einrichtungen auch bisher nicht kostenlos genutzt wurden. Die Mieten wurde im Vertrag benannt, aber als geldwerte Sachleistungsförderung/Zuwendung ausgeglichen.

Da es sich hier um soziale Einrichtungen handelt, die nicht in der Lage sind, die Mieten aufzubringen, müssen hier auch Lösungswege aufgezeigt werden.

 

Frau Dr. Müller macht deutlich, dass es durch die offensichtlich unzureichende Zusammenarbeit zwischen dem KIS und der Verwaltung eine unbefriedigende Situation gibt. Es muss gemeinsam überlegt werden, wie die bisher gelebte Praxis sukzessive geändert werden kann.

 

Herr Dr. Henrich erklärt, dass es eine Auflistung der Einrichtungen geben müsste, für die bisher keine Miete gezahlt werden mussten. Danach ist eine politische Entscheidung zu treffen, welcher Träger weiterhin keine Mietzahlungen zu leisten hat und welcher Träger jetzt Miete zahlen soll.

 

Herr Wendt betont, dass die Miete gezahlt werden muss, da auch vom KIS sanierte Gebäude erwartet werden. Die Verwaltung sollte hier die Mittel im Verwaltungshaushalt einstellen, um die Einrichtungen bezuschussen zu können.

 

Frau Dr. Müller macht deutlich, dass es dem Jugendamt nicht möglich ist, die Mietleistungen für die Kinder- und Jugendeinrichtungen zu kompensiert.

 

Herr Liebe erinnert daran, dass er bereits darauf hingewiesen hat, dass durch die Einrichtungen zukünftig Mieten gezahlt werden müssen, als die Gründung des KIS noch im Gespräch war.

 

Frau Remann weist darauf hin, dass sie den Beschluss zur Gründung des KIS umsetzen muss. Der KIS ist wirtschaftlich selbständig, juristisch aber unselbständig. Die wirtschaftliche Unabhängigkeit des KIS ist beschlossene Sache.

Es gibt die Möglichkeit, dass eine Förderung für die Einrichtungen durch die Stadt erfolgt.

 

Frau Dr. Müller bittet Frau Remann, eine Übersicht über die betroffenen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit zu erstellen. Diese sollte im Unterausschuss Jugendhilfeplanung beraten werden und anschließend im Jugendhilfeausschuss.

 

Herr van Leeuwen fragt, nach welchen Kriterien die Mieten für die Einrichtungen beim KIS berechnet werden.

 

Frau Remann sagt zu, die Liste sowie die Übersicht über die Berechnung zur Verfügung stellen.

 

Frau Schulze fragt nach konkreten Einrichtungen, wie Bürgerhaus am Schlaatz und KinderTouristenCentrum (KTC).            

 

Frau Remann erklärt, dass für das KTC 2002 25-jähriger Vertag über unentgeltliche Nutzung abgeschlossen wurde.  Dieser Vertag bleibt bis zum Ablauf so bestehen.

Bezüglich des Bürgerhauses am Schlaatz gibt es einen Vertrag zwischen dem Bürgerhaus und dem ehemaligen Liegenschaftsamt.  Dieser Vertrag wurde vom KIS übernommen. Derzeit  werden mit dem Jugendamt Gespräche zur Gestaltung des Mietvertrages geführt.

Da das Bürgerhaus am Schlaatz, wie auch die anderen Bürgerhäuser nicht nur für Jugendarbeit genutzt wird, muss hier ein Gesamtkonzept erarbeitet werden, um eine angemessene Lösung zu finden.

 

Frau Rehbehn erklärt, dass auch die Einnahmen des Bürgerhauses am Schlaatz aus der Sauna und der Gaststätte an den KIS zurückgeführt werden müssen.

 

Herr Liebe bittet um ein möglichst kurzfristiges Angebot, wie man mit diesem Problem umgegangen werden soll.

 

Frau Dr. Müller wird sich bemühen, in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses eine Information zu geben.

 

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