08.11.2006 - 4 Bericht zu den haushaltsbegleitenden Anträgen d...

Reduzieren

Frau Fischer bittet, das schriftlich ausgereichte Material im Punkt 1 zu korrigieren und die angeführte DIN-Vorschrift in  DIN 276/GEFMA zu ändern. Im Weiteren erläutert sie den „Bericht zur Umsetzung der haushaltbegleitenden Beschlüsse“.

 

Darauf Bezug nehmend kritisiert Herr Dr. Scharfenberg, dass zu den ausgewiesenen zusätzlichen Gesamtbelastungen eine klare Aussage fehle, ob „das durchfinanziert“ sei oder nicht. Die Darlegungen zum Punkt 2 hängen seiner Meinung nach eng mit den beiden zurückgestellten Mitteilungsvorlagen zusammen und sollten auch mit ihnen gemeinsam diskutiert werden. Die Aussagen zu den Dringlichkeitsstufen würden im Widerspruch zu den Beschlüsse der StVV  stehen, da diese aussagen, dass das Alte Rathaus und die Stadt- und Landesbibliothek sofort zu sanieren seien. Die haushaltbegleitenden Beschlüsse forderten die Vorlage eines Sanierungskonzeptes – das, was jetzt vorliege, gehe hinter die Beschlusslage zurück.

 

Ebenso betont Herr Bretz, dass ein schlüssiges Finanzkonzept gefordert war. Das vorliegende Material sei maximal ein Sachstandsbericht und erfülle die Forderungen der Stadtverordneten in keiner Weise. Frau Dr. Schröter meint, dass die Bewerbung der Landeshauptstadt Potsdam als „Stadt der Wissenschaft“ es wert sein solle, die Stadt- und Landesbibliothek zügiger zu sanieren. Gleiches treffe auf das Alte Rathaus zu, da man sonst eine neu gestaltete Potsdamer Mitte mit einem Stadtschloss habe und ein unsaniertes Altes Rathaus – das passe nicht zusammen. Bezüglich der Musikfestspiele seien Zuschussbeträge bis 2009 veranschlagt, obwohl die Verhandlungen noch gar nicht abgeschlossen bzw. zumindest die Zuschüsse für 2009 strittig seien.

 

Frau B. Müller merkt an, dass für das Alte Rathaus bereits 2002 eine Baugenehmigung erteilt worden sei und diese nur drei Jahre gelte. Sie fragt, ob nun ein erneuter Bauantrag gestellt werden müsse.

Herr Schubert führt aus, dass es einerseits den Investitionsstau gebe und andererseits die haushaltsbegleitenden Beschlüsse, die ein konkretes Ziel verfolgen. Er hoffe, dass es für die Stadt- und Landesbibliothek noch andere Finanzquellen, wie z.B. Euromittel, gebe. Zu eventuell denkbaren Alternativen der Finanzierung gebe es in dem vorliegenden Papier keine Ausführungen.

 

Frau B. Müller stellt den GO-Antrag, den Bericht an die Verwaltung zur Überarbeitung zurückzuverweisen und entsprechend der Beschlussfassung schlüssige Aussagen zu treffen.

 

Der Oberbürgermeister bittet Herrn Exner, die offenen Fragen vor der Abstimmung des Geschäftsordnungsantrages zu beantworten. Dieser verweist darauf, dass die Brandenburgische Bauordnung eine Verlängerung der Baugenehmigung zulasse. Bezug nehmend auf die ausgewiesene zusätzliche Gesamtbelastung versichert er, dass diese selbstverständlich gedeckt sei, auch wenn das nicht so deutlich aus dem Papier hervorgehe. Die Maßnahme „Sanierung der Stadt- und Landesbibliothek“ sei in Dringlichkeitsstufe 1 eingeordnet und Mittel im nächsten Hauptstadtvertrag vorgesehen. Allerdings dürfe man keines der unter Ziffer 2 genannten Projekte isoliert betrachten – ziehe man eines der Projekte vor, bedeute das, ein anderes werde zurückgestellt.

Bezüglich der Musikfestspiele bestätigt er, dass die Verhandlungen mit der GmbH noch nicht abgeschlossen seien und derzeit Gespräche unter Einbeziehung der notwendigen Wirtschaftsdaten laufen. Mit einem Abschluss der Gespräche sei in den nächsten Wochen zu rechnen.

Der Oberbürgermeister verweist im Weiteren darauf, dass zu den Maßnahmen unter Ziffer 2 auch Gespräche mit dem Land zum SEK geführt wurden und im Land die Frage aufgeworfen wurde, ob diese Maßnahmen nicht eher in das INSEK gehörten. Man werde sehen, wie damit weiter umgegangen werde; eine abschließende Information sei im Laufe des Monats zu erwarten. Er fordert nachdrücklich dazu auf, die Projekte im Kontext zu betrachten und insofern den schriftlichen Bericht nicht zurückzuverweisen, sondern zurückzustellen und gemeinsam mit den Mitteilungsvorlagen DS 06/SVV/0850 und 06/SVV/0883 zu behandeln.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Dr. Scharfenberg, was „Zurückstellung“ für den Oberbürgermeister bedeute, antwortet dieser, dass er damit die Behandlung der o.g. Mitteilungsvorlagen Anfang Dezember im Hauptausschuss mit den Informationen des Landes zum SEK meine. Herr Dr. Scharfenberg fordert die Verwaltung auf, bis dahin weiter an der Vorlage zu arbeiten.

 

Anschließend stellt der Oberbürgermeister den Geschäftsordnungsantrag, Zurückverweisung an die Verwaltung, zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  8

Stimmenthaltung:       2

 

Danach beantragt Frau B. Müller, ihre persönliche Erklärung in das Protokoll aufzunehmen, dass es bei der Abstimmung eine unzulässige Beeinflussung des Oberbürgermeisters gegeben habe. Herr Heinzel habe bei der Abstimmung des Geschäftsordnungsantrages seine Hand eindeutig bei der Abfrage der Ja-Stimmen gehoben und erst auf Nachfrage des Oberbürgermeisters sein Abstimmungsverhalten revidiert. Der Oberbürgermeister weist diesen Vorwurf zurück, da Herr Bretz das damit erklärt habe, dass Herr Heinzel noch eine Nachfrage stellen wollte.

 

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass der Oberbürgermeister die Beschlusslage nicht erfüllt habe und sich nicht aussuchen könne, welche Beschlüsse der StVV er erfüllen wolle und welche nicht.

 

Herr Schubert beantragt die Zurückstellung und Überarbeitung der Vorlage.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:               12

Ablehnung:                    1

Stimmenthaltung:         3

 

Reduzieren