08.11.2006 - 4 Bericht zu den haushaltsbegleitenden Anträgen d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- zurückgestellt im HA am 25.10.2006
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 08.11.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Frau
Fischer bittet, das schriftlich ausgereichte Material im Punkt 1 zu korrigieren
und die angeführte DIN-Vorschrift in
DIN 276/GEFMA zu ändern. Im Weiteren erläutert sie den „Bericht
zur Umsetzung der haushaltbegleitenden Beschlüsse“.
Darauf
Bezug nehmend kritisiert Herr Dr. Scharfenberg, dass zu den ausgewiesenen
zusätzlichen Gesamtbelastungen eine klare Aussage fehle, ob „das
durchfinanziert“ sei oder nicht. Die Darlegungen zum Punkt 2 hängen seiner
Meinung nach eng mit den beiden zurückgestellten Mitteilungsvorlagen zusammen
und sollten auch mit ihnen gemeinsam diskutiert werden. Die Aussagen zu den
Dringlichkeitsstufen würden im Widerspruch zu den Beschlüsse der StVV stehen, da diese aussagen, dass das
Alte Rathaus und die Stadt- und Landesbibliothek sofort zu sanieren
seien. Die haushaltbegleitenden Beschlüsse forderten die Vorlage eines
Sanierungskonzeptes – das, was jetzt vorliege, gehe hinter die Beschlusslage
zurück.
Ebenso
betont Herr Bretz, dass ein schlüssiges Finanzkonzept gefordert war. Das
vorliegende Material sei maximal ein Sachstandsbericht und erfülle die
Forderungen der Stadtverordneten in keiner Weise. Frau Dr. Schröter meint, dass
die Bewerbung der Landeshauptstadt Potsdam als „Stadt der Wissenschaft“ es wert
sein solle, die Stadt- und Landesbibliothek zügiger zu sanieren. Gleiches
treffe auf das Alte Rathaus zu, da man sonst eine neu gestaltete Potsdamer
Mitte mit einem Stadtschloss habe und ein unsaniertes Altes Rathaus – das passe
nicht zusammen. Bezüglich der Musikfestspiele seien Zuschussbeträge bis 2009
veranschlagt, obwohl die Verhandlungen noch gar nicht abgeschlossen bzw.
zumindest die Zuschüsse für 2009 strittig seien.
Frau B.
Müller merkt an, dass für das Alte Rathaus bereits 2002 eine Baugenehmigung
erteilt worden sei und diese nur drei Jahre gelte. Sie fragt, ob nun ein
erneuter Bauantrag gestellt werden müsse.
Herr
Schubert führt aus, dass es einerseits den Investitionsstau gebe und
andererseits die haushaltsbegleitenden Beschlüsse, die ein konkretes Ziel
verfolgen. Er hoffe, dass es für die Stadt- und Landesbibliothek noch andere
Finanzquellen, wie z.B. Euromittel, gebe. Zu eventuell denkbaren Alternativen
der Finanzierung gebe es in dem vorliegenden Papier keine Ausführungen.
Frau B.
Müller stellt den GO-Antrag, den Bericht an die Verwaltung zur
Überarbeitung zurückzuverweisen und entsprechend der Beschlussfassung
schlüssige Aussagen zu treffen.
Der
Oberbürgermeister bittet Herrn Exner, die offenen Fragen vor der Abstimmung des
Geschäftsordnungsantrages zu beantworten. Dieser verweist darauf, dass die
Brandenburgische Bauordnung eine Verlängerung der Baugenehmigung zulasse. Bezug
nehmend auf die ausgewiesene zusätzliche Gesamtbelastung versichert er, dass
diese selbstverständlich gedeckt sei, auch wenn das nicht so deutlich aus dem
Papier hervorgehe. Die Maßnahme „Sanierung der Stadt- und Landesbibliothek“ sei
in Dringlichkeitsstufe 1 eingeordnet und Mittel im nächsten Hauptstadtvertrag
vorgesehen. Allerdings dürfe man keines der unter Ziffer 2 genannten Projekte
isoliert betrachten – ziehe man eines der Projekte vor, bedeute das, ein
anderes werde zurückgestellt.
Bezüglich
der Musikfestspiele bestätigt er, dass die Verhandlungen mit der GmbH noch
nicht abgeschlossen seien und derzeit Gespräche unter Einbeziehung der
notwendigen Wirtschaftsdaten laufen. Mit einem Abschluss der Gespräche sei in
den nächsten Wochen zu rechnen.
Der
Oberbürgermeister verweist im Weiteren darauf, dass zu den Maßnahmen unter
Ziffer 2 auch Gespräche mit dem Land zum SEK geführt wurden und im Land die
Frage aufgeworfen wurde, ob diese Maßnahmen nicht eher in das INSEK gehörten.
Man werde sehen, wie damit weiter umgegangen werde; eine abschließende
Information sei im Laufe des Monats zu erwarten. Er fordert nachdrücklich dazu
auf, die Projekte im Kontext zu betrachten und insofern den schriftlichen
Bericht nicht zurückzuverweisen, sondern zurückzustellen und gemeinsam mit den
Mitteilungsvorlagen DS 06/SVV/0850 und 06/SVV/0883 zu behandeln.
Auf die
Nachfrage von Herrn Dr. Scharfenberg, was „Zurückstellung“ für den
Oberbürgermeister bedeute, antwortet dieser, dass er damit die Behandlung der
o.g. Mitteilungsvorlagen Anfang Dezember im Hauptausschuss mit den
Informationen des Landes zum SEK meine. Herr Dr. Scharfenberg fordert die Verwaltung
auf, bis dahin weiter an der Vorlage zu arbeiten.
Anschließend
stellt der Oberbürgermeister den Geschäftsordnungsantrag, Zurückverweisung an
die Verwaltung, zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 6
Ablehnung: 8
Stimmenthaltung: 2
Danach
beantragt Frau B. Müller, ihre persönliche Erklärung in das Protokoll
aufzunehmen, dass es bei der Abstimmung eine unzulässige Beeinflussung des
Oberbürgermeisters gegeben habe. Herr Heinzel habe bei der Abstimmung des
Geschäftsordnungsantrages seine Hand eindeutig bei der Abfrage der Ja-Stimmen
gehoben und erst auf Nachfrage des Oberbürgermeisters sein Abstimmungsverhalten
revidiert. Der Oberbürgermeister weist diesen Vorwurf zurück, da Herr Bretz das
damit erklärt habe, dass Herr Heinzel noch eine Nachfrage stellen wollte.
Herr Dr.
Scharfenberg betont, dass der Oberbürgermeister die Beschlusslage nicht erfüllt
habe und sich nicht aussuchen könne, welche Beschlüsse der StVV er erfüllen
wolle und welche nicht.
Herr
Schubert beantragt die Zurückstellung und Überarbeitung der Vorlage.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 12
Ablehnung: 1
Stimmenthaltung: 3