15.11.2006 - 5.5 Zwischenbericht Regiebetrieb Luftschiffhafen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Albrecht, Leiter Regiebetrieb Luftschiffhafen, erläutert die Vorlage. Der Regiebetrieb wurde mit Beschluss der SVV vom 07.12.2005 errichtet. Der Regiebetrieb Luftschiffhafen hat seine Arbeit entsprechend der  Aufgabenstellung der SVV bei laufendem Sportbetrieb übernommen. Darum war es zuerst notwendig, vorhandene Strukturen zu erkennen und zu analysieren, ohne dabei den Sportbetrieb einzuschränken. Ableitend daraus ist ein Ziel, die Zusammenarbeit mit den Nutzern des Luftschiffhafens künftig noch enger zu gestalten. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die weitere Entwicklung des Standortes  im städtebaulichen Sinne. Perspektivisch ist vorgesehen, die Bewirtschaftung von Schule, Wohnheim und Mensa auch dem Regiebetrieb zuzuordnen. Schwierig gestaltet sich die Vermarktung des Standortes aufgrund des hohen Anteils von Trainingszeiten für den Leistungssport. Es gab Aktivitäten, die aber noch keine wesentliche Reduzierung des städtischen Zuschuss darstellen. Die HSK – Auflage für 2007 wird erfüllt werden.

 

Frau Fischer ist überzeugt davon, dass die Entscheidung, den Luftschiffhafen als Regiebetrieb zu organisieren richtig war. An der Bündelung der unterschiedlichen Interessen der Nutzer gilt es weiter zu arbeiten.

 

Frau Knoblich hat Nachfragen zur Mitteilungsvorlage. Die Weiterführung als Regiebetrieb bis 2007 müsse ihrer Meinung nach beschlossen werden.

 

Frau Fischer informiert, dass der Bestand des  Regiebetriebes zeitlich nicht begrenzt ist. Es ist nur Berichterstattung festgelegt.

 

Frau Dr. Lotz verweist darauf, dass der Regiebetrieb unter dem Druck des HSK gegründet wurde. Sie fragt ob es zu der finanziellen Situation Daten gibt.

 

Frau Fischer informiert, dass man hier eine kostendämpfende Entscheidung getroffen habe. Für 2006 ist das HSK erfüllt. Die Entwicklung der Folgejahre müsse man abwarten.

 

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Beschlusstext:

Der Ausschuss für Bildung und Sport nimmt den Zwischenbericht Regiebetrieb Luftschiffhafen zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage