15.11.2006 - 2 Verfahren zur Errichtung von Leistungs- und Beg...

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Frau  Knobloch verweist auf die gesetzliche Grundlage. Das MBJS hat im Mai 2006 die Landräte, Oberbürgermeister, Schulräte und Schulen informiert. Die Schulen hatten die Möglichkeit Konzepte einzureichen. 46 Schulen des Landes Brandenburg haben Konzepte beim MBJS eingereicht. Danach erfolgte der Auftrag an die Staatlichen Schulämter und Schulträger einen abgestimmten Vorschlag herzustellen. Heute wurde das Ergebnis der Prüfung der Konzepte veröffentlicht. Sie verweist auf die Pressemitteilung vom 15.11.06. Die Schulen werden umgehend schriftlich über das weitere Verfahren informiert. Mit den abgelehnten Schulen wird das MBJS intensive Arbeitsgespräche führen und ihnen mitteilen, warum es zur Ablehnung kam. Die formale Genehmigung der Leistungs- und Begabungsklassen ist erst möglich, wenn der Landtag das neue Schulgesetz beschlossen hat. Das gewählte Verfahren bietet Vorlaufzeit für die Arbeit in den Schulen und für eine intensive Beratung der Eltern. Die  Anmeldung der Schüler ist erst nach Beschlussfassung zum Schulgesetz möglich. Im Januar wird es ein Schreiben an die Eltern der 4. Klassen geben um über das Verfahren zu informieren und zu orientieren. Darin werden die entsprechenden Anmeldungs- und Auswahlverfahren beschrieben. Man ist dabei, im Landtag die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen, um die Leistungs- und Begabungsklassen zum Schuljahresbeginn 2007/08 zu eröffnen. Der Schulträger muss, nach Erlass des Schulgesetzes, einen entsprechenden Beschluss zur Änderung des Errichtungsbeschlusses der jeweiligen Schule herbeiführen.

 

Herr Borowietz hatte das Gespräch mit dem MBJS noch nicht und kennt daher nicht die Punkte des Konzeptes, die in Kritik waren. Er bringt die Enttäuschung der Schulkonferenz über die Ablehnung des Konzeptes des Leibniz-Gymnsiums zum Ausdruck. Die Vertreter der Schule glauben in den letzten Jahren Leistungsprofilklassen mit guter Qualität geführt zu haben, obwohl die Schule in schlechtem baulichen Zustand war. Eltern fanden das Konzept der Schule gut, haben ihr Kind aber aufgrund des Baubeginns nicht angemeldet. Die Schule wird auch aus dem Einzugsbereich Stahnsdorf gut angewählt. Zur Zeit ist eine Konzentration der Leistungs- und Begabungsklassen in der Innenstadt zu erkennen. Gegenwärtig wird viel Geld für die Sanierung des Leibniz-Gymnasiums ausgegeben. Der Schulstandort wird durch politische Entscheidung gestärkt und unterstützt. Die Schule hat eine hochmotivierte Lehrerschaft und wird in zwei Jahren ein moderner Schulstandort sein. Er fragt, ob eine Nachbeantragung im nächsten Jahr möglich sei.

 

Frau Knobloch meint, grundsätzlich sei eine Nachbeantragung möglich, es müssen aber auch Kapazitäten an Gymnasien für den Übergang von Klasse 6 vorgehalten werden.

 

Herr Borowietz bittet den Ausschuss für Bildung und Sport, die Problematik im Sinne der Stadtentwicklung und der Entwicklung von Schulstandorten zu überdenken.

 

Frau Drohla erinnert an die letzte Sitzung. Die Ausschussmitglieder baten um eine Definition des Begabtenbegriffs.

 

Frau Knobloch verweist auf Veröffentlichungen auf dem Bildungsserver des MBJS. Dort kann man ausführliche Informationen erhalten.

 

Frau Drohla erklärt, dass das Brandenburgische Schulgesetz viele Möglichkeiten der individuellen Begabungs- und Leistungsförderung bietet, so dass LuBK nicht nötig seien. Den Übergang von der Grundschule nach Klasse 4 wird ihre Fraktion nicht mittragen.

 

Frau Klotz möchte verstehen, warum die Errichtung von LuBK zu früh, ohne Beschluss des Gesetzes, in Angriff genommen wird. Sie fragt, was wäre, wenn man es um ein Jahr verzögert hätte, bis ein gültiges Gesetz vorliegt.

 

Frau Knobloch verweist auf die Koalitionsvereinbarung der Landesregierung, die dieses Ziel formuliert. Das Parlament hat sich für den Übergang in die weiterführende Schule nach Jahrgangstufe 4 und  Schulzeitverkürzung entschieden. Die Schulgesetznovelle musste dieses Problem aufnehmen. Seit 30.06.06 wird dazu die Diskussion im parlamentarischen Raum geführt.

 

Frau Dr. Lotz möchte wissen, wie die Stadt aktiv werden muss.

 

Frau Fischer informiert, dass man die beschlossene Fassung des Gesetzes erwarte. Es muss einen Änderungsbeschluss zum Errichtungsbeschluss der jeweiligen Schule geben. Dieser wird der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Das kann erst erfolgen, wenn das Gesetz vorliegt.

 

Frau Ewers ergänzt, ihr Kenntnisstand zur Verteilung von LuBK sei der, dass Grundschulstandorte nicht gefährdet werden. Das wurde vom MBJS bei der Prüfung der Konzepte berücksichtigt.

 

Dr. Steinicke bedankt sich für die Informationen.

 

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