15.11.2006 - 2 Verfahren zur Errichtung von Leistungs- und Beg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Mi., 15.11.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Frau Knobloch verweist auf die gesetzliche
Grundlage. Das MBJS hat im Mai 2006 die Landräte, Oberbürgermeister, Schulräte
und Schulen informiert. Die Schulen hatten die Möglichkeit Konzepte
einzureichen. 46 Schulen des Landes Brandenburg haben Konzepte beim MBJS
eingereicht. Danach erfolgte der Auftrag an die Staatlichen Schulämter und
Schulträger einen abgestimmten Vorschlag herzustellen. Heute wurde das Ergebnis
der Prüfung der Konzepte veröffentlicht. Sie verweist auf die Pressemitteilung
vom 15.11.06. Die Schulen werden umgehend schriftlich über das weitere
Verfahren informiert. Mit den abgelehnten Schulen wird das MBJS intensive
Arbeitsgespräche führen und ihnen mitteilen, warum es zur Ablehnung kam. Die
formale Genehmigung der Leistungs- und Begabungsklassen ist erst möglich, wenn
der Landtag das neue Schulgesetz beschlossen hat. Das gewählte Verfahren bietet
Vorlaufzeit für die Arbeit in den Schulen und für eine intensive Beratung der
Eltern. Die Anmeldung der Schüler
ist erst nach Beschlussfassung zum Schulgesetz möglich. Im Januar wird es ein
Schreiben an die Eltern der 4. Klassen geben um über das Verfahren zu
informieren und zu orientieren. Darin werden die entsprechenden Anmeldungs- und
Auswahlverfahren beschrieben. Man ist dabei, im Landtag die entsprechenden
Voraussetzungen zu schaffen, um die Leistungs- und Begabungsklassen zum
Schuljahresbeginn 2007/08 zu eröffnen. Der Schulträger muss, nach Erlass des
Schulgesetzes, einen entsprechenden Beschluss zur Änderung des
Errichtungsbeschlusses der jeweiligen Schule herbeiführen.
Herr Borowietz hatte das Gespräch mit dem MBJS noch nicht und kennt daher
nicht die Punkte des Konzeptes, die in Kritik waren. Er bringt die Enttäuschung
der Schulkonferenz über die Ablehnung des Konzeptes des Leibniz-Gymnsiums zum
Ausdruck. Die Vertreter der Schule glauben in den letzten Jahren
Leistungsprofilklassen mit guter Qualität geführt zu haben, obwohl die Schule
in schlechtem baulichen Zustand war. Eltern fanden das Konzept der Schule gut,
haben ihr Kind aber aufgrund des Baubeginns nicht angemeldet. Die Schule wird
auch aus dem Einzugsbereich Stahnsdorf gut angewählt. Zur Zeit ist eine
Konzentration der Leistungs- und Begabungsklassen in der Innenstadt zu
erkennen. Gegenwärtig wird viel Geld für die Sanierung des Leibniz-Gymnasiums
ausgegeben. Der Schulstandort wird durch politische Entscheidung gestärkt und
unterstützt. Die Schule hat eine hochmotivierte Lehrerschaft und wird in zwei
Jahren ein moderner Schulstandort sein. Er fragt, ob eine Nachbeantragung im
nächsten Jahr möglich sei.
Frau Knobloch meint, grundsätzlich sei eine Nachbeantragung möglich, es
müssen aber auch Kapazitäten an Gymnasien für den Übergang von Klasse 6
vorgehalten werden.
Herr Borowietz bittet den Ausschuss für Bildung und Sport, die Problematik
im Sinne der Stadtentwicklung und der Entwicklung von Schulstandorten zu
überdenken.
Frau Drohla erinnert an die letzte Sitzung. Die Ausschussmitglieder
baten um eine Definition des Begabtenbegriffs.
Frau Knobloch verweist auf Veröffentlichungen auf dem Bildungsserver des
MBJS. Dort kann man ausführliche Informationen erhalten.
Frau Drohla erklärt, dass das Brandenburgische Schulgesetz viele
Möglichkeiten der individuellen Begabungs- und Leistungsförderung bietet, so
dass LuBK nicht nötig seien. Den Übergang von der Grundschule nach Klasse 4
wird ihre Fraktion nicht mittragen.
Frau Klotz möchte verstehen, warum die Errichtung von LuBK zu früh,
ohne Beschluss des Gesetzes, in Angriff genommen wird. Sie fragt, was wäre,
wenn man es um ein Jahr verzögert hätte, bis ein gültiges Gesetz vorliegt.
Frau Knobloch verweist auf die Koalitionsvereinbarung der
Landesregierung, die dieses Ziel formuliert. Das Parlament hat sich für den
Übergang in die weiterführende Schule nach Jahrgangstufe 4 und Schulzeitverkürzung entschieden. Die
Schulgesetznovelle musste dieses Problem aufnehmen. Seit 30.06.06 wird dazu die
Diskussion im parlamentarischen Raum geführt.
Frau Dr. Lotz möchte wissen, wie die Stadt aktiv werden muss.
Frau Fischer informiert, dass man die beschlossene Fassung des Gesetzes
erwarte. Es muss einen Änderungsbeschluss zum Errichtungsbeschluss der
jeweiligen Schule geben. Dieser wird der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt.
Das kann erst erfolgen, wenn das Gesetz vorliegt.
Frau Ewers ergänzt, ihr Kenntnisstand zur Verteilung von LuBK sei der,
dass Grundschulstandorte nicht gefährdet werden. Das wurde vom MBJS bei der
Prüfung der Konzepte berücksichtigt.
Dr. Steinicke bedankt sich für die Informationen.