16.11.2006 - 6 Abfallentsorgungssatzung der Landeshauptstadt P...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
- Datum:
- Do., 16.11.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr
Ernst bringt die
Drucksache ein und gibt Erläuterungen. Er weist auf die mit den Unterlagen
ausgereichten Änderungen hin.
Herr
Kirsch fragt, wo
die Krankenhausabfälle und Abfälle von Arztpraxen berücksichtigt werden.
Herr Ernst erklärt, dass alle Abfälle, die im öffentlichen Gesundheitswesen anfallen, hier keine Berücksichtigung finden.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Satzung
über die Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Potsdam
(Abfallentsorgungssatzung) gemäß Wortlaut der beiliegenden Anlage.
+
Änderungen:
Inhaltsverzeichnis
Bei § 11 werden hinter den Wörtern „Besonders überwachungsbedürftige Abfälle“ die Wörter „bzw. gefährliche Abfälle“ eingefügt.
§ 5 Abs. 1 Nr. 4
Im § 5 Abs. 1 Nr. 4 werden hinter den Wörtern „besonders überwachungsbedürftige Abfälle“ die Wörter „bzw. gefährliche Abfälle“ eingefügt.
§ 6 Abs. 1 Nr. 1
Nach „besonders überwachungsbedürftige Abfälle“ werden die Wörter „bzw. gefährliche Abfälle“ eingefügt. Nach „§ 41“ werden die Wörter „Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1“ gestrichen.
Die Nummer 1 erhält mit den Änderungen folgende Fassung:
„Besonders überwachungsbedürftige Abfälle bzw. gefährliche Abfälle im Sinne des § 41 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/ AbfG) vom 27.09.1994 in der jeweils gültigen
Fassung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Verordnung über das Europäische Abfall-verzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung-AVV) vom 10.12.2001 (BGBl. I, S. 3379) in der jeweils gültigen Fassung, soweit es sich nicht um Abfälle aus privaten Haushaltungen oder geringe Mengen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen handelt, die gemäß § 11 entsorgt werden.“
§ 11
In der Überschrift sowie in den Abs. 1 und 2 werden hinter den Wörtern „besonders überwachungsbedürftige Abfälle“ die Wörter „bzw. gefährliche Abfälle“ eingefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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75 kB
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128,5 kB
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