28.11.2006 - 3.1 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Beb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 28.11.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Dr. von Kuick-Frenz
informiert, dass vom Kreisverband Potsdam der Garten- und Siedlerfreunde e.V.
(Geschäftsführer Herr Niehaus) schriftlich mitgeteilt worden ist, dass „durch
den Kleingartenverein „Käthe Kollwitz“ gegenüber dem Kreisverband Potsdam der
Garten- und Siedlerfreunde e.V. erklärt, dass im Jahr 2007 zehn Kleingärten
oder Flächen für diese Anzahl vorhanden sind.“
Der
Verwaltung ist daran gelegen, gemeinsam mit dem Investor eine
sozialverträgliche Lösung für die 10 Kleingärtner zu finden.
Auch dem
Auftrag den Beirat Schlaatz/Waldstadt I/Waldstadt II nochmals mit dieser
Thematik zu befassen, ist nachgekommen worden. Hier wird auf die als
Tischvorlage ausgereichte Stellungnahme des Beirates verwiesen. Darin appeliert
die Mehrheit der Beiratsmitglieder an die Mitglieder des Bauausschusses sowie
der Stadtverordnetenversammlung „dem Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen
B-Plan Nr. 27 „Horstweg/an der Alten Zauche“ zuzustimmen und damit eine
Entscheidung herbei zu führen, die den Interessen tausender betroffener
Bewohner des Schlaatzes entspricht.“
Frau
Bankwitz und Herr Jäkel äußern Vorbehalte.
Herr Roos
bestätigt als Mitglied des Beirates Schlaatz/Waldstadt, dass sich dieser
eingehend mit der Thematik befasst habe und dies als einzige Möglichkeit sieht,
um ein Einkaufsmöglichkeit im Zentrum des Schlaatzes zu sichern.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 27 „Horstweg / An
der Alten Zauche“ ist gemäß § 2 BauGB aufzustellen (s. Anlage
1).
- Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend
dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von
Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2)
und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).
- Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (s. Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).
Anlagen zur Vorlage
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