28.11.2006 - 3.2 Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag und Aufh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 28.11.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Kapella (Baustoff-Fachhandelsverband) nimmt das
erteilte Rederecht wahr und erläutert nochmals, dass der Markt übersättigt und
der Potsdamer Markt gut versorgt sei.
Herr Lenski (Vorsitzender des Fußballverbandes Havelland)
ergreift ebenfalls das ihm erteilte Rederecht und teilt mit, dass die
Versorgung im ungedeckten Bereich gut sei und plädiert im gedeckten Bereich für
die Schaffung von Plätzen im öffentlichen Raum. Es wird wenig Vereine geben, die
aufgrund der hohen Kosten die kommerzielle Halle nutzen werden/können.
Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) nimmt Bezug
auf die im Protokoll der vergangenen Sitzung festgehaltenen (Prüf)Aufträge
a) zur Vorlage der rechtlichen Stellungnahme bzgl. dem
Baurecht auf Basis § 34 BauGB ohne B-Plan Hierzu wird auf das Schreiben vom
16.11.2006 (rechtliche Stellungnahme), welches den Fraktionen am Montag
übergeben worden ist, verwiesen. Herr Goetzmann geht auf Rückfragen von Herrn
Jäkel erläuternd ein.
b) zur Frage der Aufhebung des Beschlusses der STVV v.
7.12.2005 (DS 05/SVV/0891 – Ablehnung Baumarkt“ informiert Herr Goetzmann auf
das in Abstimmung mit dem Servicebereich Recht erhaltene Prüfergebnis, wonach
eine „förmliche Aufhebung des Beschlusses vom 7.12.05 nicht erforderlich ist.
Wenn dieser durch einen neuen, inhaltlich diesem entgegenstehenden Beschluss
ersetzt wird, wird er damit obsolet.“ Weiterhin informiert Herr Goetzmann, dass
durch den Servicebereich Recht jedoch empfohlen worden ist, in der Begründung
einen Hinweis darauf aufzunehmen, dass es einen früheren, andere Ziele
verfolgenden Beschluss gab, damit deutlich wird, dass ein neuer
Willensbildungsprozess stattfindet. Von daher schlägt die Verwaltung eine
Ergänzung in der Begründung zur Beschlussvorlage vor (sh. nachfolgend nach dem
Beschlusstext mit aufgeführt).
Aufgrund der ebenfalls aus der vergangenen Sitzung erfolgen
Hinweise bzw. Änderungsanliegen sind verwaltungsseitig noch Nachverhandlungen
zum in der Beschlussvorlage enthaltenen städtebaulichen Vertrag erfolgt. Das
Ergebnis dieser Verhandlungen ist den Ausschussmitgliedern mit Schreiben vom
23.11.2006, einschließlich Ergänzungsvereinbarung zum städtebaulichen Vertrag
über die Voraussetzungen der Aufhebung des Vorhabe- und Erschließungsplanes Nr.
12 „Freizeitpark Drewitz“ und die Erschließung des Vorhabens Baumarkt mit
Gartencenter und Sporthalle in Potsdam-Drewitz zugegangen. Herr Goetzmann gibt
detaillierte Erläuterungen zu den Punkten, die eine Umsetzung erfahren haben
und benennt die Punkte, bei denen nur geringe bzw. keine Änderungen erreicht
werden konnten.
Herr Lehmann erklärt, dass er die Punkte: Bindung der Halle sowie
Stellplätze als erfüllt betrachtet. Ferner informiert er die Teilnehmer
darüber, dass er am 17.11.06 nach Leipzig gefahren ist und sich die dortige
Soccer-Halle angesehen habe. Resultierend aus diesem Besuch stellt er
folgenden Antrag auf Aufnahme eines Zusatzes in der Ergänzungsvereinbarung
(Fassung vom 23.11.2006),hier::
§ 6 Betreiberpflicht Fußballhalle
neu:
2. Kostenfreier Schulsport von Montag bis Freitag in der
Zeit von 11.00 – 14.30 Uhr auf 2
Spielfeldern in den Maßen 24 x 12 m
Die folgenden Absätze 2 und 3 verschieben sich dadurch auf 3
und 4.
Die Verpflichtung im Absatz 3 alt und 4 neu gilt ebenfalls
für diesen neuen 2. Punkt im § 6
Mit
der Aufnahme dieses Zusatzes würde er der Vorlage zustimmen können.
Herr
Goetzmann betont, dass formal der Vertragspartner Hornbach sei und schlägt vor,
dass sich der Vertreter der Soccer-World zu diesem Antrag äußert.
Herr Zenke (Soccer-World-Gruppe) bestätigt die Möglichkeit
kostenfreier Nutzungskontingente. Er
äußert Zustimmung zu dem von Herrn Lehmann vorgetragene Wunsch; verweist
jedoch darauf, dass dies einer Abstimmung mit dem Sport- und Jugendamt bedarf.
Herr Kümmel äußert sich zustimmend zur Vorlage.
Herr Scharlock übermittelt die Sorge der Anwohner, die eine
Verschlechterung ihrer Wohnqualität befürchten. Auch wird seines Erachtens den
Erfordernissen des Masterplanes nicht entsprochen; er wird gegen die Vorlage
stimmen.
Herr Cornelius nimmt Bezug auf die Ausführungen der Redner
(Herr Kapella bzw. Herr Lenski) und betont, dass gedeckte Hallen in absehbarer
Zeit nicht zu realisieren sind und der Strukturwandel berücksichtigt werden
müsse. Einzelhandel sei auf der Fläche vorgesehen; den Wettbewerb sollte man
zulassen.
Frau Bankwitz kann den eben geäußerten Argumenten nicht
folgen; sie sieht eine Minderung der Lebens- und Aufenthaltsqualität an diesem
Standort. Das Mindeste sei, dass Soccer-World genauso lange Bestand haben
sollte, wie der Baumarkt selbst.
Herr Pieper deutet an, dass sich der Baumarkt dem Wettbewerb
der eigenen Kunden stellen müssen wird.
Frau Jensch sieht keine Alternative an dieser Stelle und
plädiert für den Aufstellungsbeschluss.
Abstimmung des Änderungsantrages von Herrn Lehmann (zusätzlicher Punkt 2 im § 6 der Ergänzungsvereinbarung: 5/0/3
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Dem
städtebaulichen Vertrag über die Voraussetzungen der Aufhebung des
Vorhaben- und
Erschließungsplans Nr. 12 „Freizeitpark Drewitz“ und die Erschließung der
Vorhaben Baumarkt mit Gartencenter und Sporthalle in Potsdam-Drewitz wird
zugestimmt (s. Anlagen 1 und 2).
- Die
Satzung über den Vorhaben– und Erschließungsplan Nr.12 „Freizeitpark
Drewitz“ soll gemäß §13 BauGB aufgehoben und zu diesem Zweck öffentlich
ausgelegt werden.
- Soweit
im Rahmen der Auslegung gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 3 BauGB keine
Stellungnahmen gegen die Aufhebung vorgebracht werden, wird die Satzung
über die Aufhebung der Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan
Nr. 12 „Freizeitpark Drewitz“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.
Dezember 1996 sogleich gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. § 13 und § 10 Abs. 1 BauGB
beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlagen 3 und
1).
- Der
Beschluss über die Vereinfachte Änderung zum Vorhabenbezogener
Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr. 12 „Freizeitpark
Drewitz“ vom 27. Januar 1999 (DS 99/089/1) wird gemäß § 10 Abs.1 i.V.m. §
1 Abs. 8 BauGB aufgehoben.
+ Einfügung in der Anlage 1
(Begründung) auf der Seite 1 (Anlass und Gegenstand der vorliegenden
Beschlussvorlage) soll im vorletzten Absatz hinter „.... Zustimmung der
Stadtverordnetenversammlung.“
Am
07.12.2005 hat die Stadtverordnetenversammlung gegen die Bebauung der Brache in
Drewitz mit einem Baumarkt gestimmt (DS 05/SVV/0891). Der Oberbürgermeister
wurde aufgefordert, in Gesprächen mit dem neuen Eigentümer des Grundstücks
darauf hinzuwirken, dass die Entwicklung dieses Areals in enger Abstimmung mit
der Stadt erfolgt. Nach diesem Beschluss sollte es Ziel dieser Gespräche sein,
eine Lösung für den städtebaulichen Raum zwischen den drei Wohngebieten Am
Stern, Drewitz und Kirchsteigfeld zu erreichen, die eine verbindende Wirkung
hat.
Mit dem
in dieser Beschlussvorlage unterbreiteten Vorschlag wird demgegenüber eine
modifizierte Ausrichtung verfolgt. So soll der Investitionsabsicht des
Erwerbers, die auf die Betreibung eines Baumarktes ausgerichtet ist, dann
Rechnung getragen werden, wenn städtebauliche Verbesserungen im Sinne der
Maßgaben des genannten Beschlusses durch den vorliegenden Vertrag gesichert
werden.
+
Aufnahme eines Zusatzes in der Ergänzungsvereinbarung zum städtebaulichen
Vertrag über die Voraussetzungen der Aufhebung des Vorhaben- und
Erschließungsplanes Nr. 12 „Freizeitpark Drewitz“ und die Erschließung des
Vorhabens Baumarkt mit Gartencenter und Sporthalle in Potsdam-Drewitz (Fassung
23.11.2006)
im § 6
Betreiberpflicht Fußballhalle
neu:
2.
Kostenfreier Schulsport von Montag bis Freitag in der Zeit von 11.00 – 14.30
Uhr auf 2
Spielfeldern in den Maßen
24 x 12 m
Die
folgenden Absätze 2 und 3 verschieben sich dadurch auf 3 und 4.
Die
Verpflichtung im Absatz 3 alt und 4 neu gilt ebenfalls für diesen neuen 2.
Punkt im § 6
Anlagen zur Vorlage
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