13.12.2006 - 10.2 Klage gegen die Bürgerbefragung

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Herr Exner informiert über einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, der darauf abstelle, dass die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Fragestellung „suggestiv“ sei.

Ebenso meine der Direktor des kommunalwissenschaftlichen Instituts der Uni Potsdam, Prof. Nierhaus, die Bürgerbefragung sei rechtsstaatlich nicht legitimiert und könne sogar verfassungswidrig sein, weil sie politischen Druck auf die Mandatsträger ausübe. Er beziehe sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1958, das eine unverbindliche Volksbefragung in zwei Städten für grundgesetzwidrig erklärt habe. Hierbei, so Herr Exner, könne er „keine Parallelen erkennen“, da das Gericht nur festgestellt habe, dass die Länder per Befragung keinen Druck auf den Bund bezüglich Atombewaffnung ausüben dürfe.

 

Bezüglich der Legitimation betont  Herr Exner, dass die geplante Befragung nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt sei, es hier aber nur um ein Meinungsbild gehe. Das unterscheide die Bürgerbefragung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, für das im Gesetz tatsächlich nur eine Ja-oder Nein-Fragestellung zugelassen sei. Er meine, dass sich die Legitimation aus der  kommunalen Selbstverwaltung mit der Pflicht ergebe, über wichtige Fragen der Gemeinde mit den Bürgern in Kommunikation zu treten. Deshalb sehe er die Klage gelassen und sei zuversichtlich, dass das Gericht entsprechend entscheiden werde.

 

Der Oberbürgermeister verweist bezüglich des weiteren Verfahrens darauf, dass eine Stellungnahme der Stadt bis Donnerstag, 14:00 Uhr abzugeben sei und das Verwaltungsgericht am Freitag eine Entscheidung fällen werde.

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