13.12.2006 - 10.2 Klage gegen die Bürgerbefragung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.2
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 13.12.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Herr
Exner informiert über einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, der darauf
abstelle, dass die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene
Fragestellung „suggestiv“ sei.
Ebenso
meine der Direktor des kommunalwissenschaftlichen Instituts der Uni Potsdam,
Prof. Nierhaus, die Bürgerbefragung sei rechtsstaatlich nicht legitimiert und
könne sogar verfassungswidrig sein, weil sie politischen Druck auf die
Mandatsträger ausübe. Er beziehe sich dabei auf ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts von 1958, das eine unverbindliche Volksbefragung in
zwei Städten für grundgesetzwidrig erklärt habe. Hierbei, so Herr Exner, könne
er „keine Parallelen erkennen“, da das Gericht nur festgestellt habe, dass die
Länder per Befragung keinen Druck auf den Bund bezüglich Atombewaffnung ausüben
dürfe.
Bezüglich
der Legitimation betont Herr
Exner, dass die geplante Befragung nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt sei,
es hier aber nur um ein Meinungsbild gehe. Das unterscheide die Bürgerbefragung
von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, für das im Gesetz tatsächlich nur eine
Ja-oder Nein-Fragestellung zugelassen sei. Er meine, dass sich die Legitimation
aus der kommunalen
Selbstverwaltung mit der Pflicht ergebe, über wichtige Fragen der Gemeinde mit
den Bürgern in Kommunikation zu treten. Deshalb sehe er die Klage gelassen und
sei zuversichtlich, dass das Gericht entsprechend entscheiden werde.
Der
Oberbürgermeister verweist bezüglich des weiteren Verfahrens darauf, dass eine
Stellungnahme der Stadt bis Donnerstag, 14:00 Uhr abzugeben sei und das
Verwaltungsgericht am Freitag eine Entscheidung fällen werde.