19.12.2006 - 8 Herstellung von Einvernehmen Elternbeitragsordn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Jugendamt - Wiedervorlage -
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 19.12.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr
Schweers erklärt,
dass der Träger die Forderung der Eltern zum § 8 (2) in die
Elternbeitragsordnung eingearbeitet hat.
Die
Verwaltung empfiehlt, vorbehaltlich des § 4 (2) Einvernehmen herzustellen.
Die Gebühr
wird durch die Verwaltung mit dem Träger nochmals beraten werden.
Herr
Prinz-Schubert
fragt, wie dies geregelt werden soll.
Herr
Schweers erklärt,
dass die Verwaltung den Träger auffordern wird, diese Gebühr zu streichen.
Frau
Schulze bringt
folgenden Änderungsantrag zum § 9 ein und erläutert diesen:
Folgender
Absatz 1 wird eingefügt:
„Die im § 8
Abs. 1 genannten Elternbeiträge können gemäß § 90 Abs. 2 Nr. 1 a SGB VIII auf
Antrag ganz oder teilweise erlassen werden oder vom Träger der öffentlichen
Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung dem Kind oder seinen Eltern
nicht zuzumuten ist.“
Der
derzeitige Satz 1 wird zum Absatz 2 im § 9 der Elternbeitragsordnung.
Herr
Schweers erklärt,
dass die Stadt hier keine Änderungen vornehmen kann. Dies ist die
Elterbeitragsordnung des Trägers.
Frau
Eiserbeck fragt
nach dem besonderen Hintergrund für die Erhebung der Gebühr im § 4.
Herr
Schweers erklärt,
dass es keinen besonderen Hintergrund gibt.
Herr
Prinz-Schubert
bittet die Verwaltung, die Änderung zum § 9 dem Träger als Empfehlung
mitzugeben.
Frau E.
Müller sagt zu,
über das Ergebnis des Gesprächs mit dem Träger im nächsten Jugendhilfeausschuss
zu berichten.
Der
Beschluss des Jugendhilfeausschusses erfolgt vorbehaltlich der ausgesprochenen
Empfehlungen an den Träger.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
Die Herstellung des
Einvernehmens mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 17
Abs. 3 KitaG über die Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge in
der Elternbeitragsordnung für die
Inanspruchnahme von Kindertagesstätten (Kita) des Diakonischen Werk Potsdam
e.V..
Anlagen zur Vorlage
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