11.01.2006 - 10.1 Uferweg Griebnitzsee

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Zum aktuellen Sachstand wurde den Mitgliedern des Hauptausschusses eine schriftliche Information ausgereicht. Für Nachfragen, so der Oberbürgermeister, stehe Herr Goetzmann zur Verfügung.

 

Anschließend fragt Herr Schüler nach, ob die Zustimmung aller Anlieger zur öffentlichen Widmung und Zugänglichkeit des Uferweges vorliege, da ein Anlieger bereits mit der Verlegung begonnen habe. Herr Goetzmann führt dazu aus, dass nicht alle Anlieger ihre Zustimmung gegeben haben, da diese erst mit den Bauvorbescheiden eingeholt werde. 

Diese Verfahrensweise könne er nicht nachvollziehen, so Herr Schüler. Er meine, es sei vereinbart worden, dass erst alle Anlieger zustimmen müssen, bevor Baugenehmigungen erteilt werden. Herr Goetzmann verweist darauf, dass es hierzu scheinbar unterschiedliche Interpretationen gebe. Die Anträge aller Anlieger gleichzeitig zu bearbeiten sei nicht möglich, da die Verhandlungen umfassend und zeitaufwendig seien.

Herr Dr. Scharfenberg fragt, wie viele Anlieger die Absicht zur Verlegung des Uferweges bekundet hätten, da nicht jedes Jahr im Winter eine neue Baustelle aufgemacht werden sollte. Darüber hinaus wolle er wissen, wie ein durchgängiger Uferweg gewährleistet werde, wenn die einen Anliegen eine Verlegung wollen und die anderen nicht.

Bezug nehmend auf den letzten Teil der Frage führt Herr Goetzmann aus, dass ein Wegeschluss durch den Bauherrn hergestellt werden müsse, auch wenn für denjenigen ein Mehraufwand entstehe. Er verweist darauf, dass die Baugenehmigungen individuell zu erteilen sind und derzeit nur ein weiterer Bauantrag für einen Bauabschnitt in unmittelbarer Nähe der jetzigen Baumaßnahme vorliege. Im Frühjahr 2007 werde der Uferweg nicht komplett verlegt sein können, weil es u.a. ein Grundstück mit Rückübertragungsansprüchen und einem entsprechendem Klageverfahren dazu gebe.

Herr Schüler betont nochmals, dass er diese Verfahrensweise problematisch sehe und die fehlende Zustimmung aller Anlieger gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung verstoße. Darüber hinaus werde auch das Ufer bebaut und damit vollendete Tatsachen geschaffen. Außerdem könne man davon ausgehen, dass dazu keine Baugenehmigungen vorliegen.

Herr Exner betont in seinen Ausführungen, dass das abschnittweise Bauen zuzulassen sei, was auch so in der von der StVV beschlossenen Vorlage gestanden habe und erläutert die Rechtsposition der Stadt.

In der weiteren Diskussion werden Nachfragen zum Abschluss der Maßnahme innerhalb von drei Jahren und der öffentlichen Widmung des Uferweges (Herr Schubert), nach der Definition des Begriffs „freie Landschaft“ und  der Anzahl der Rechtsstreite (Frau Knoblich) sowie nach Möglichkeiten der Stadt, bei einer Abweichung der Wegführung  im B-Plan (Herr Dr. Scharfenberg) gestellt.

 

Der Oberbürgermeister stellt abschließend fest, dass die Problematik Uferweg deshalb schwierig sei, weil sie immer von Entscheidungen Einzelner abhänge. Er plädiert dafür, einen für die Realisierung nicht zu engen Zeitraum dafür zuzulassen.

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