11.01.2006 - 10.1 Uferweg Griebnitzsee
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.1
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 11.01.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Zum aktuellen Sachstand wurde den Mitgliedern des
Hauptausschusses eine schriftliche Information ausgereicht. Für Nachfragen, so
der Oberbürgermeister, stehe Herr Goetzmann zur Verfügung.
Anschließend fragt Herr Schüler nach, ob die Zustimmung
aller Anlieger zur öffentlichen Widmung und Zugänglichkeit des Uferweges
vorliege, da ein Anlieger bereits mit der Verlegung begonnen habe. Herr
Goetzmann führt dazu aus, dass nicht alle Anlieger ihre Zustimmung gegeben
haben, da diese erst mit den Bauvorbescheiden eingeholt werde.
Diese Verfahrensweise könne er nicht nachvollziehen, so Herr
Schüler. Er meine, es sei vereinbart worden, dass erst alle Anlieger zustimmen
müssen, bevor Baugenehmigungen erteilt werden. Herr Goetzmann verweist darauf,
dass es hierzu scheinbar unterschiedliche Interpretationen gebe. Die Anträge
aller Anlieger gleichzeitig zu bearbeiten sei nicht möglich, da die
Verhandlungen umfassend und zeitaufwendig seien.
Herr Dr. Scharfenberg fragt, wie viele Anlieger die Absicht
zur Verlegung des Uferweges bekundet hätten, da nicht jedes Jahr im Winter eine
neue Baustelle aufgemacht werden sollte. Darüber hinaus wolle er wissen, wie
ein durchgängiger Uferweg gewährleistet werde, wenn die einen Anliegen eine Verlegung
wollen und die anderen nicht.
Bezug nehmend auf den letzten Teil der Frage führt Herr
Goetzmann aus, dass ein Wegeschluss durch den Bauherrn hergestellt werden
müsse, auch wenn für denjenigen ein Mehraufwand entstehe. Er verweist darauf,
dass die Baugenehmigungen individuell zu erteilen sind und derzeit nur ein
weiterer Bauantrag für einen Bauabschnitt in unmittelbarer Nähe der jetzigen
Baumaßnahme vorliege. Im Frühjahr 2007 werde der Uferweg nicht komplett verlegt
sein können, weil es u.a. ein Grundstück mit Rückübertragungsansprüchen und
einem entsprechendem Klageverfahren dazu gebe.
Herr Schüler betont nochmals, dass er diese Verfahrensweise
problematisch sehe und die fehlende Zustimmung aller Anlieger gegen den
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung verstoße. Darüber hinaus werde auch
das Ufer bebaut und damit vollendete Tatsachen geschaffen. Außerdem könne man
davon ausgehen, dass dazu keine Baugenehmigungen vorliegen.
Herr Exner betont in seinen Ausführungen, dass das
abschnittweise Bauen zuzulassen sei, was auch so in der von der StVV
beschlossenen Vorlage gestanden habe und erläutert die Rechtsposition der
Stadt.
In der weiteren Diskussion werden Nachfragen zum Abschluss
der Maßnahme innerhalb von drei Jahren und der öffentlichen Widmung des Uferweges
(Herr Schubert), nach der Definition des Begriffs „freie Landschaft“ und der Anzahl der Rechtsstreite (Frau
Knoblich) sowie nach Möglichkeiten der Stadt, bei einer Abweichung der
Wegführung im B-Plan (Herr Dr.
Scharfenberg) gestellt.
Der
Oberbürgermeister stellt abschließend fest, dass die Problematik Uferweg
deshalb schwierig sei, weil sie immer von Entscheidungen Einzelner abhänge. Er
plädiert dafür, einen für die Realisierung nicht zu engen Zeitraum dafür
zuzulassen.