11.01.2006 - 7.6 Straßenausbau Virchowstraße und Florastraße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 11.01.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Frau Dr. von Kuick-Frenz erläutert eingangs die Abläufe zu
beiden Straßenausbaumaßnahmen und sagt zu, ihre Ausführungen dem Protokoll als
Anlage beizufügen.
In der sich anschließenden Diskussion stellt Herr Schüler
fest, dass es bei beiden Maßnahmen erhebliche Differenzen zwischen den
angekündigten und dann tatsächlich stattgefundenen Baumaßnahmen gebe, was er
für nicht zulässig halte. Daran ändere auch ein Erörterungstermin bezüglich der
Virchowstraße nichts. Noch gravierender sei das Vorgehen in der Florastraße, wo
erst gar nicht informiert wurde und es nicht einmal eine formelle Auslegung des
B-Planes gegeben habe. Herr Dr. Scharfenberg verweist auf die im § 10 der
Straßenausbaubeitragssatzung enthaltene Verpflichtung der Stadt, die Bürger
rechtzeitig zu informieren und bei einer Ablehnung der Maßnahme durch die
Mehrheit der Anlieger die Entscheidung der StVV vorzulegen. Er fragt nach, wie
der genannte § 10 in der Praxis umgesetzt werde. Dem schließt sich Herr
Schubert an und betont, dass es in der Florastraße keine Bürgerbeteiligung
gegeben habe. Bezüglich der genannten Verjährungsfrist gebe es Abweichungen zu
den in den Abnahmeprotokollen genannten Termine. Für ihn stelle sich die Frage,
warum die Verwaltung so lange Zeit verstreichen lässt und erst kurz vor Ablauf
der Verjährungsfrist aktiv werde.
Frau Dr. von Kuick-Frenz räumt bezüglich der Floratsraße
ein, dass keine korrekte Form der Bürgerbeteiligung stattgefunden habe und
weiterer Klärungsbedarf bestehe. Der Oberbürgermeister sieht den Schwerpunkt in
der Klärung der Frage, wie der Sachverhalt mit den Betroffenen kommuniziert
werde. Er schlägt vor, dass in Verantwortung des Geschäftsbereiches 4 zügig Vor-Ort-Veranstaltungen
zur Klärung des Tatbestandes durchgeführt werden. Zu prüfen sei, ob der Vollzug
der Bescheide ausgesetzt werden könne. Herr Praetzel gibt zu bedenken, dass es
sich hier um erlassene Bescheide handele, mit denen entsprechend umzugehen sei.
Widersprüche sind nach Verwaltungsverfahrens-gesetz zu bearbeiten – eine
Informationsveranstaltung könne das nicht ersetzen.
Herr Schubert kritisiert den Einwand von Herrn Praetzel
dahingehend, dass die Verwaltung im Vorhinein hätte prüfen müssen, ob sie
selbst die entsprechenden Regularien einhalte. Die Bürger jetzt nach
Rechtsvorschriften „abzuarbeiten, sei Messen mit zweierlei Maß“.
Frau Dr. von Kuick-Frenz merkt an, dass die im § 10 der Straßenausbaubeitrags-satzung
enthaltene Verpflichtung der Stadt, die Bürger rechtzeitig zu informieren, mit
einem konkreten Verfahren unterlegt werden solle. So werde z. B. darüber
nachgedacht, Gebühren vor Beginn der Maßnahme zu erheben. Herr Praetzel
ergänzt, dass der StVV zu dem Verfahren eine Mitteilungsvorlage im April 2006
vorgelegt werden solle.
Im Ergebnis der Diskussion legt der Oberbürgermeister fest,
dass es bezüglich der Florastraße noch im Januar 2006 eine
Informationsveranstaltung geben werde, in der über die Hintergründe und das
weitere Verfahren zu informieren ist.
In der nächsten Sitzung des Hauptausschusses ist über die
Ergebnisse zu informieren.
Herr
Bretz bittet, den Bürgern zu dieser Veranstaltung einen konkreten Vorschlag zu
unterbreiten, wie mit den Bescheiden umgegangen werde.
Anlagen
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