11.01.2006 - 7.6 Straßenausbau Virchowstraße und Florastraße

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Frau Dr. von Kuick-Frenz erläutert eingangs die Abläufe zu beiden Straßenausbaumaßnahmen und sagt zu, ihre Ausführungen dem Protokoll als Anlage beizufügen.

 

In der sich anschließenden Diskussion stellt Herr Schüler fest, dass es bei beiden Maßnahmen erhebliche Differenzen zwischen den angekündigten und dann tatsächlich stattgefundenen Baumaßnahmen gebe, was er für nicht zulässig halte. Daran ändere auch ein Erörterungstermin bezüglich der Virchowstraße nichts. Noch gravierender sei das Vorgehen in der Florastraße, wo erst gar nicht informiert wurde und es nicht einmal eine formelle Auslegung des B-Planes gegeben habe. Herr Dr. Scharfenberg verweist auf die im § 10 der Straßenausbaubeitragssatzung enthaltene Verpflichtung der Stadt, die Bürger rechtzeitig zu informieren und bei einer Ablehnung der Maßnahme durch die Mehrheit der Anlieger die Entscheidung der StVV vorzulegen. Er fragt nach, wie der genannte § 10 in der Praxis umgesetzt werde. Dem schließt sich Herr Schubert an und betont, dass es in der Florastraße keine Bürgerbeteiligung gegeben habe. Bezüglich der genannten Verjährungsfrist gebe es Abweichungen zu den in den Abnahmeprotokollen genannten Termine. Für ihn stelle sich die Frage, warum die Verwaltung so lange Zeit verstreichen lässt und erst kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist aktiv werde.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz räumt bezüglich der Floratsraße ein, dass keine korrekte Form der Bürgerbeteiligung stattgefunden habe und weiterer Klärungsbedarf bestehe. Der Oberbürgermeister sieht den Schwerpunkt in der Klärung der Frage, wie der Sachverhalt mit den Betroffenen kommuniziert werde. Er schlägt vor, dass in Verantwortung des Geschäftsbereiches 4 zügig Vor-Ort-Veranstaltungen zur Klärung des Tatbestandes durchgeführt werden. Zu prüfen sei, ob der Vollzug der Bescheide ausgesetzt werden könne. Herr Praetzel gibt zu bedenken, dass es sich hier um erlassene Bescheide handele, mit denen entsprechend umzugehen sei. Widersprüche sind nach Verwaltungsverfahrens-gesetz zu bearbeiten – eine Informationsveranstaltung könne das nicht ersetzen.

 

Herr Schubert kritisiert den Einwand von Herrn Praetzel dahingehend, dass die Verwaltung im Vorhinein hätte prüfen müssen, ob sie selbst die entsprechenden Regularien einhalte. Die Bürger jetzt nach Rechtsvorschriften „abzuarbeiten, sei Messen mit zweierlei Maß“.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz merkt an, dass die im  § 10 der Straßenausbaubeitrags-satzung enthaltene Verpflichtung der Stadt, die Bürger rechtzeitig zu informieren, mit einem konkreten Verfahren unterlegt werden solle. So werde z. B. darüber nachgedacht, Gebühren vor Beginn der Maßnahme zu erheben. Herr Praetzel ergänzt, dass der StVV zu dem Verfahren eine Mitteilungsvorlage im April 2006 vorgelegt werden solle.

 

Im Ergebnis der Diskussion legt der Oberbürgermeister fest, dass es bezüglich der Florastraße noch im Januar 2006 eine Informationsveranstaltung geben werde, in der über die Hintergründe und das weitere Verfahren zu informieren ist.

In der nächsten Sitzung des Hauptausschusses ist über die Ergebnisse zu informieren.

 

Herr Bretz bittet, den Bürgern zu dieser Veranstaltung einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten, wie mit den Bescheiden umgegangen werde.

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Abstimmungsergebnis:

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Anlagen