25.01.2006 - 6.7 Wohnen in der Schiffbauergasse

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ausschüsse für Kultur und für Stadtplanung und Bauen haben der von der Antragstellerin in der 21. Sitzung am 07.12.2005  geänderten Textfassung  zugestimmt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass jegliche Wohnnutzung in der Schiffbauergasse im B‑Plan des geplanten Kernbereichs und des Sondergebietes Kultur  ausgeschlossen bleibt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 2 Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen