25.01.2006 - 5.2 Beschluss zur Ergänzung und Änderung des Fläche...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit folgenden  redaktionellen Änderungen  in der Formulierung des Abwägungsvorschlages (Anlage 1a) zu den vorgebrachten Änderungen und Hinweisen im Rahmen der öffentlichen Auslegung zugestimmt:

 

Seite 2 letzter Satz: Mit den gewählten Festsetzungen sowie dem begleitenden städtebaulichen Vertrag kann ein verträglicher, qualitativ hochwertiger Städtebau erzielt werden – ist zu streichen.

 

Seite 4 oben ist das Wort mehrheitlich einzufügen, so dass der Satz neu heißt:

In einer kontrovers geführten Diskussion ist die mögliche Beeinträchtigung der Sichtbeziehung in ihrer Wirkung mehrheitlich als nicht konfliktträchtig eingeschätzt worden.

 

Nachdem der Stadtverordnete Kutzmutz stellvertretend für den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen diese redaktionellen Änderungen erläutert hat,

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Hüneke beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Rücküberweisung der DS 05/SVV/0940 und der DS 05/SVV/0941 (TOP 5.3) in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Änderungsantrag:

Die Stadtverordnete Hüneke beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Im Baufeld GE 2 soll die Gebäudeoberkante vom Gebäude östlich vom Kreisverkehr auf eine Höhe von 50 m HNH, d. h., 20 m über Bodenniveau begrenzt werden.

Die dadurch verringerte Bruttogeschossfläche soll in den übrigen Baukörpern des GE 2 ausgeglichen werden.

 

Abstimmung:

Dieser Änderungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.       Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen und Bedenken der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ entschieden (Anlagen 1, 1 A und 1 B).

 

2.       Die Ergänzung und Änderung des Flächennutzungsplans „Bereich Babelsberger Straße“ wird beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2)

 

3.       Der Bebauungsplan Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 3).

 

4.       Der städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ wird gebilligt (s. Anlage 4)

 

 

Des Weiteren beschließt die Stadtverordnetenversammlung folgende redaktionelle Änderungen: In der Formulierung des Abwägungsvorschlages (Anlage 1a) zu den vorgebrachten Änderungen und Hinweisen im Rahmen der öffentlichen Auslegung:

 

Auf Seite 2 ist der  letzte Satz mit dem Wortlaut zu streichen:

Mit den gewählten Festsetzungen sowie dem begleitenden städtebaulichen Vertrag kann ein verträglicher, qualitativ hochwertiger Städtebau erzielt werden.

 

Auf Seite 4 oben ist das Wort „mehrheitlich“ einzufügen, so dass der Satz neu heißt:

In einer kontrovers geführten Diskussion ist die mögliche Beeinträchtigung der Sichtbeziehung in ihrer Wirkung mehrheitlich als nicht konfliktträchtig eingeschätzt worden.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 3 Nein-Stimmen.

 

 

Die Stadtverordneten Hüneke, Dr. Lotz und Schüler, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, haben bei der Abstimmung der DS 05/SVV/0940 mit „NEIN“ gestimmt.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen