25.01.2006 - 5.2 Beschluss zur Ergänzung und Änderung des Fläche...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 25.01.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:03
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit folgenden redaktionellen Änderungen in der Formulierung des
Abwägungsvorschlages (Anlage 1a) zu den vorgebrachten Änderungen und Hinweisen
im Rahmen der öffentlichen Auslegung zugestimmt:
Seite
2 letzter Satz: Mit
den gewählten Festsetzungen sowie dem begleitenden städtebaulichen Vertrag kann
ein verträglicher, qualitativ hochwertiger Städtebau erzielt werden – ist zu
streichen.
Seite 4
oben ist das Wort mehrheitlich einzufügen, so dass der Satz neu heißt:
In einer
kontrovers geführten Diskussion ist die mögliche Beeinträchtigung der
Sichtbeziehung in ihrer Wirkung mehrheitlich als nicht konfliktträchtig
eingeschätzt worden.
Nachdem
der Stadtverordnete Kutzmutz stellvertretend für den Vorsitzenden des
Ausschusses für Stadtplanung und Bauen diese redaktionellen Änderungen
erläutert hat,
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Die
Stadtverordnete Hüneke beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die
Rücküberweisung der DS 05/SVV/0940 und der DS 05/SVV/0941 (TOP 5.3) in den
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.
Abstimmung:
Dieser
Geschäftsordnungsantrag wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt.
Änderungsantrag:
Die
Stadtverordnete Hüneke beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Im Baufeld
GE 2 soll die Gebäudeoberkante vom Gebäude östlich vom Kreisverkehr auf eine
Höhe von 50 m HNH, d. h., 20 m über Bodenniveau begrenzt werden.
Die
dadurch verringerte Bruttogeschossfläche soll in den übrigen Baukörpern des GE
2 ausgeglichen werden.
Abstimmung:
Dieser
Änderungsantrag wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen und
Bedenken der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum
Bebauungsplan Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ zur öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ entschieden (Anlagen 1, 1 A und 1
B).
2.
Die
Ergänzung und Änderung des Flächennutzungsplans „Bereich Babelsberger Straße“
wird beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2)
3.
Der
Bebauungsplan Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 3).
4.
Der
städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ wird
gebilligt (s. Anlage 4)
Des
Weiteren beschließt die Stadtverordnetenversammlung folgende redaktionelle
Änderungen: In der Formulierung des Abwägungsvorschlages (Anlage 1a) zu den
vorgebrachten Änderungen und Hinweisen im Rahmen der öffentlichen Auslegung:
Auf Seite
2 ist der letzte Satz
mit dem Wortlaut zu streichen:
Mit
den gewählten Festsetzungen sowie dem begleitenden städtebaulichen Vertrag kann
ein verträglicher, qualitativ hochwertiger Städtebau erzielt werden.
Auf Seite
4 oben ist das Wort „mehrheitlich“ einzufügen, so dass der Satz neu heißt:
In einer kontrovers geführten Diskussion ist die
mögliche Beeinträchtigung der Sichtbeziehung in ihrer Wirkung mehrheitlich als
nicht konfliktträchtig eingeschätzt worden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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34,5 kB
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3,3 MB
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3,3 MB
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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9
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1,7 MB
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10
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586,3 kB
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11
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2,4 MB
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12
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1,4 MB
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13
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871,9 kB
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489,5 kB
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3,8 MB
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29,5 kB
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17
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126,5 kB
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(wie Dokument)
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1 MB
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Anlagen
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