25.01.2006 - 7.36 Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten 7.36 bis 7.33 hat sich der Ältestenrat dazu verständigt,  dass diese Vorlagen von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen im Block eingebracht und anschließend in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen sowie in den Kulturausschuss überwiesen werden.

(Der Stadtverordnete Kapuste bittet in der Diskussion darum, nur die DS 06/SVV/0024 und 06/SVV/0025 in den Kulturausschuss zu überweisen.)

 

 

Die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz plädiert für die  Abstimmung ohne Ausschussüberweisung. Hintergrund sei das bestätigte Gerichtsurteil vom 15.11.2005, das im Wesentlichen die Werbesatzung von 1996 als unwirksam feststellt.

Auf Grund von ‚Anmerkungen und Beanstandungen der oberen Aufsichtsbehörde’ zu den bereits von der Stadtverordnetenversammlung als Satzung beschlossenen Werbesatzungsteilen seien durch das Ministerium noch geringfügige Änderungen vorgetragen worden. Diese  Änderungen betreffen nicht den Inhalt, sondern seien auf Grund geänderter Rechtsgrundlagen, Hinweisen auf Reduzierung von Bürokratie (wie Erlaubnispflicht, Verzicht auf Anzeigepflichten) erforderlich.

Im Weiteren begründet  Frau Dr. v. Kuick-Frenz die Bitte auf sofortige Beschlussfassung damit, dass die Stadtverwaltung  zum Teil noch auf Grundlage der alten Satzungen viele Bauanträge auf Werbung versagt habe und man nun  gehalten sei, zahlreiche Bauanträge in Richtung Satzung  zu genehmigen.

 

(In der Diskussion beantragt der Stadtverordnete Schüler, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,  die Überweisung in den Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft, zieht diesen Geschäftsordnungsantrag aber zu einem späteren Zeitpunkt zurück.)

 

In der Diskussion wird von mehreren Stadtverordneten Unverständnis geäußert, warum das Gremium erst zu diesem Zeitpunkt Kenntnis von einem Verwaltungsgerichtsverfahren erhalten habe, in das die Stadt involviert sei. Auf Bitte des Stadtverordneten Friederich, Fraktion CDU, zur näheren Erörterung der Sachlage legt der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner dar, dass das Verwaltungsgericht sehr deutlich mitgeteilt habe, dass es die entsprechende Werbesatzung für unwirksam halte. Zur Vermeidung eines satzungslosen Raumes könnte man die Vorlagen beschließen und die Diskussion in den Ausschüssen führen, ob Änderungen an den Satzungen später vorzunehmen sind.  

 

Um 20:35 Uhr bittet der Oberbürgermeister um eine Auszeit und zieht sich mit seinen Beigeordneten zur Beratung der weiteren Verfahrensweise zurück.  Anschließend (20:40 Uhr) gibt der Oberbürgermeister Herr Jakobs zu Protokoll, dass die Prüfung der vorliegenden Unterlagen ergeben habe, dass jeder Stadtverordnete die Kurzeinführung mit dem Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage (3 Seiten) erhalten habe. Der ausführliche Satzungstext und die Anlagen (25 Seiten + 1 Plan) wurden aus Kostengründen nicht an jeden einzelnen Stadtverordneten ausgereicht; allerdings habe jede Fraktion die kompletten Anlagen erhalten, sodass über die  Vollständigkeit der Unterlagen kein Zweifel mehr bestehe. Herr Jakobs schlägt die Beschlussfassung der Satzungen in der heutigen Sitzung vor – mit dem Vorbehalt, dass diese anschließend noch einmal in den Ausschüssen behandelt werden, um die Möglichkeit hinsichtlich der Diskussion von Änderungen einzuräumen. Die entsprechenden Satzungen sollen der Stadtverordnetenversammlung erneut vorgelegt werden.

 

Die Abstimmung der nachfolgenden Vorlagen: DS 06/SVV/0020; DS 06/SVV/0021; DS 06/SVV/0022; DS 06/SVV/0023; DS 06/SVV/0024; DS 06/SVV/0025; DS 06/SVV/0026 und DS 06/SVV/0027 erfolgt unter dem Vorbehalt der nochmaligen Diskussion in den Ausschüssen für Stadtplanung und Bauen sowie für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft und der DS 06/SVV/0024 und 06/SVV/0025  im Ausschuss für Kultur.

 

 

(Die Redebeiträge des Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner und des Oberbürgermeisters Herrn Jakobs sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.)

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Beschluss über die Werbesatzung  der Landeshauptstadt Potsdam  für den Teilbereich „Am Stern – Drewitz“ vom 01.06.2005 (DS 05/SVV/0276) wird aufgrund der im Anzeigeverfahren erhobenen rechtlichen Bedenken der Sonderaufsichtsbehörde aufgehoben.

 

2.      Die Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für den Teilbereich „Am Stern – Drewitz“ wird   gemäß  § 81 Abs. 1 und 8  BbgBO  erlassen (s. Anlage 2).

 

3.      Die Werbesatzung vom 17.06.1996 in der  Fassung der Bekanntmachung  vom 22.08.1996  wird aufgehoben, soweit sich deren Regelungen auf den Bereich  östlich der   Wetzlarer Bahn bis zur Stadtgrenze erstrecken (im Plan zur Anlage 2 blau abgegrenzt).   

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 1 Gegenstimme

und einigen Stimmenthaltungen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen